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Vorlage (21. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2014" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
147 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
21.10.14, 18:29
Aktualisiert
21.10.14, 18:29
Vorlage (21. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2014" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf) Vorlage (21. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2014" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller, Maria Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 06.10.2014 333/2014 (23/85 k) Betreff 21. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2014" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, für die 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW folgende Vertreter der Stadt Brühl zu entsenden: 1. Bürgermeister Dieter Freytag oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter 2. ………………………(CDU) 3. …………………… (CDU) 4. ………………………. (CDU) 5. ……………………(SPD) 6. ………………………..(SPD) 7. …………………..(GRÜNE) Erläuterungen: Die Stadt Brühl kann entsprechend der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW aufgrund der Einwohnerzahl 7 Vertreter entsenden. Gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 113 GO NRW und § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW werden die Vertreter vom Rat bestellt. Da mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugezählt werden. Die Zuteilung der übrigen sechs Sitze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NW durch einstimmigen Beschluss über durch Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlag, ansonsten im Wege der Verhältniswahl (CDU: 3 Sitze, SPD: 2 Sitz, GRÜNE: 1 Sitz) Aus organisatorischen Gründen müssen sich die gewählten Vertreter fest legen, ob sie am anschließenden Verbandsabend teilnehmen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 333/2014 Eine Dienstreisegenehmigung ist nicht erforderlich. Per Ratsbeschluss vom 26.5.1986 hat der Rat eine Grundsatzgenehmigung für alle Dienstreisen von Ratsmitgliedern erteilt, die an Mitgliederversammlungen und an Sitzungen der Fachausschüsse des Städte- und Gemeindebundes sowie an Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln teilnehmen. Tagungsunterlagen werden an die Teilnehmer weiter gegeben, sobald diese vorliegen. Anlage(n): (1) Terminankündigung 21. Mitgliederversammlung NW StGb Düsseldorf Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14