Daten
Kommune
Brühl
Größe
147 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
21.10.14, 18:29
Aktualisiert
21.10.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller, Maria
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
06.10.2014
333/2014
(23/85 k)
Betreff
21. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2014" des Städte- und Gemeindebundes
NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, für die 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
folgende Vertreter der Stadt Brühl zu entsenden:
1. Bürgermeister Dieter Freytag
oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
2. ………………………(CDU)
3. …………………… (CDU)
4. ………………………. (CDU)
5. ……………………(SPD)
6. ………………………..(SPD)
7. …………………..(GRÜNE)
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl kann entsprechend der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW
aufgrund der Einwohnerzahl 7 Vertreter entsenden. Gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 113 GO
NRW und § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW werden die Vertreter vom Rat bestellt.
Da mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugezählt
werden. Die Zuteilung der übrigen sechs Sitze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO
NW durch einstimmigen Beschluss über durch Annahme eines einheitlichen
Wahlvorschlag, ansonsten im Wege der Verhältniswahl (CDU: 3 Sitze, SPD: 2 Sitz,
GRÜNE: 1 Sitz)
Aus organisatorischen Gründen müssen sich die gewählten Vertreter fest legen, ob sie am
anschließenden Verbandsabend teilnehmen.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 333/2014
Eine Dienstreisegenehmigung ist nicht erforderlich. Per Ratsbeschluss vom 26.5.1986 hat
der Rat eine Grundsatzgenehmigung für alle Dienstreisen von Ratsmitgliedern erteilt, die
an Mitgliederversammlungen und an Sitzungen der Fachausschüsse des Städte- und
Gemeindebundes sowie an Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk
Köln teilnehmen.
Tagungsunterlagen werden an die Teilnehmer weiter gegeben, sobald diese vorliegen.
Anlage(n):
(1) Terminankündigung 21. Mitgliederversammlung NW StGb Düsseldorf
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14