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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; hier: Schaffung von weiterem Wohnraum)

Daten

Kommune
Inden
Größe
157 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
22.10.14, 16:01
Aktualisiert
22.10.14, 16:01
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
hier: Schaffung von weiterem Wohnraum) Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Martin Richarz 22.10.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 22.10.2014 TOP Ein Ja Nein 76/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; hier: Schaffung von weiterem Wohnraum Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt, zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Asylbewerber und sonstigen Flüchtlingen bzw. Obdachlosen die bereits vorhandene Unterkunft in Modulbauweise um 4 Elemente zu erweitern. Die Erweiterung soll nahtlos an die vorhandenen Module (Beschluss Hauptausschuss 30/2014) auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 150, Inden/Altdorf, Merödgener Str. anschließen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Angelegenheit beauftragt. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die benötigten Mittel in Höhe von rd. 13.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen.. Begründung: Die Gemeinde Inden ist verpflichtet, die ihr im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NW zugewiesenen Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung von Asylbewerbern erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die aufzunehmenden Asylbewerber errechnen sich aus der Zahl der von NRW aufzunehmenden Personen im Verhältnis zu Fläche und Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Zum Stand 01.01.2014 betrug die Zahl der aufzunehmenden Personen 14 und zum 01.10.2014 bereits 24. Dabei werden allerdings nur die Personen berücksichtigt, die in einem laufenden Asylverfahren sind. Mit der unanfechtbaren Beendigung des Asylverfahrens endet auch die Anrechnung auf die Quote, aber nicht die Notwendigkeit der Unterbringung dieser Personen. Die am 30.04.2014 durch den Hauptausschuss unter Vorlagen-Nr. 30/2014 beschlossene Unterkunft in Modulbauweise ist zum jetzigen Stand mit 9 von 10 Plätzen fast ausgelastet. Die gemeindeeigene Wohnung unter der Anschrift Obstwiese 16 ist aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Unterbringung von Einzelpersonen geeignet. Geeignete andere Mietwohnungen sind zur Zeit ebenfalls in der Gemeinde Inden nicht vorhanden. Auch eine Unterbringung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Linnich ist zur Zeit aufgrund der Auslastung der Unterkunft in Gevenich nicht möglich. Bei der modularen Bauweise der schon vorhandenen Mietwohneinheiten ist eine Erweiterung eine Möglichkeit innerhalb weniger Wochen weiteren Wohnraum zu schaffen. Hierbei würden sich die Kosten wie folgt verteilen: 4 Module für 8 Schlafplätze Vorbereitende Maßnahmen (Aushub, Planieren etc.) einmalige Kosten: 5000,00 € 6512,87 € 11512,87 € Benötigte Mittel 2014 (inkl. Miete Nov.+Okt.) mtl. Mietpreis: Jährlicher Mietpreis: 12576,87 € 532,00 € 6384,00 € Die Anlieferung und Umsetzung der Erweiterung könnte durch die Firma Optirent innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Die zusätzlichen Kosten für das Jahr 2014 würden sich für die Herrichtung des Grundstückes sowie das Erstellen von Hausanschlüssen, für Miete (Oktober + November), Lieferung, Montage usw. auf ca. 13.000,00 € belaufen. Mittel stehen im Haushalt 2014 nicht zur Verfügung. Sie sind außerplanmäßig bereitzustellen. Beschlussvorlage 76/2014 Seite 2