Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Gebührenkalkulation der VZEK für privat angelieferten Müll)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
509 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Gebührenkalkulation der VZEK für
privat angelieferten Müll) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Gebührenkalkulation der VZEK für
privat angelieferten Müll) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Gebührenkalkulation der VZEK für
privat angelieferten Müll) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Gebührenkalkulation der VZEK für
privat angelieferten Müll)

öffnen download melden Dateigröße: 509 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUFraktion Fraktion 111 0 111 an die zuständigen 0 F.D.P.Fraktion o o Fraktion BÜNDNIS 90 I DIE GRUNEN StV Ausschüsse weiter. T Öffentlich A 8/0718 • Amt: - 20BeschIAusf.: - 70- Datum: 13.07.2005 Betreff: Antrag bzgl. Darstellung der Gebührenkalkulation privat angelieferten Müll Finanzielle der VZEK für Auswirkungen: o Keine Mittel stehen in Höhe von ... EURO zur Verfügung: • I Unterschrift des Budgetverantwortlichen Frftstadt, den 25 "!Ii 2005 Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den Ausschuss für Stadtentwicklung Stellungnahme der Verwaltung: Am Kleinanliefererplatz im VZEK Erftstadt können insgesamt 15 unterschiedliche Abfallarten als Kleinmenge angeliefert werden. Lediglich bei zwei Abfallarten wurden die Annahmepreise auf Grund der zum 01.06.2005 umgesetzten Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), die das Verbot der Deponierung von unbehandelten Abfällen zum Gestand hat, angepasst. Unvorbehandelte Abfälle müssen nunmehr der Verbrennung bzw. der mechanisch-biologischen Behandlung zugeführt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um Haus- und Sperrmüll und zum anderen um Baustellenmischabfälle. Beide Abfallarten wurden im Annahmepreis von 13,00 EURO je PKW-Kleinmenge (bei 0,5 cbm bzw. max.1 00 kg) auf Grund der vorgenannten gesetzlichen Änderungen auf 25,00 EURO incl. Mehrwertsteuer verändert. K;\OEZ_l\20\70\720\VORLAGEN\ANTAAGSPOGEBOHRENVZEK.OCX::: Bei der Einrichtung des Kleinanliefererplatzes im VZEK Erftstadt handelt es sich um eine freiwillige Einrichtung des Unternehmens für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises. Damit wird den Benutzern aus dem südlichen Kreisgebiet die lange Anfahrt nach "Haus Forst" erspart und zusätzlich die Umweltbelastung reduziert. Bei allen angegebenen Preisen am Kleinanliefererplatz im VZEK Erftstadt handelt es sich nicht um öffentlich-rechtliche Gebühren sondern um privatrechtliche Entgelte die von der Firma Remondis GmbH Rheinland unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelt werden. Ein Rechtsmittel bezüglich der Preispolitik gegenüber dem Unternehmen besteht nicht. • Nach telf. Auskunft sind die Gebühren des Rhein-Erft-Kreises in "Haus-Forst" quersubventioniert. Ein Kostenvergleich "Kleinanlieferplatz VZEK " - "Haus Forst" liegt als Anlage 1 bei. Zusätzlich weist die Firma Remondis in der schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei den Angaben im Abfallkalender der Stadt Erftstadt um allgemeine Preisinformationen handelt. Gültig für die Annahme sei einzig die am Kleinliefererplatz VZEK jeweils aktuell aushängende Preisliste. Gleichwohl räumt das Unternehmen Versäumnisse bei der rechtzeitigen Information ein, die mit der Betriebsübernahme und den damit verbundenen organisatorischen Umstellungen begründet werden . • (Bösche) K:\DEZ_l\20\70\120\VORLAGEN\ANTRAGSPDGEBOHRENVZEK.DOC Ar,bpc 21.=~<~, ')78!Ol)~l B!o!! Kostenvergleich "Kleinanlieferplatz Haus- und Sperrmüll 13,00 VZEK NEU incl. MWSI. 25,00 Baumischabfilile 13,00 25,00 135,35/to' Holz (unbeh.Naturholz) 13,00 13,00 135,35/to' Bauschutt 13,00 13,00 135,35/to' Grünabfilile kostenfrei kostenfrei kostenfrei Altreifen PKW (miUohne Felgen) 3,00 3,00 keine Annahme LKW (ohne Felgen) 10,00 10,00 keine Annahme Elektroaltgeräte Kühlsehr. Waschm .Ölrad, 16,00 16,00 10,94" Herde,Spülmasch., 10,00 10,00 10,94** VZEKall incl.MWST • • VZEK" - "Haus Forst" etc. HAUS FORST 135,55/to' Wertstoffannahme Altglas kostenfrei kostenfrei kostenfrei Altpapier kostenfrei kostenfrei kostenfrei Altmetall kostenfrei kostenfrei kostenfrei Aluminium kostenfrei kostenfrei kostenfrei Korken kostenfrei kostenfrei kostenfrei Folie, CO's kostenfrei kostenfrei kostenfrei , Neu ab dem 01.07.2005 Die Gebühren des Rhein-Erft-Kreises berechnen sich nach Gewicht jeder Kleinanlieferer muß über die Waage mindestens jedoch eine Gebühr von 5,00 EURO pro Anlieferung zahlen, •• Neu ab dem 13.08.2005 Die Abgabe von HH - Großgerilten ist kostenlos. , 12/07/2005 11:59 02235809512 s. MIETERZE!TUt~G 01/01 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD-Frakti~r. • 8ehnhof.!Jtraße 3a . 50374 erft:sladl Herrn Bürgermeister Emst-Dieter Bösche Rathaus Im Einkaufszentrum Holzdamm Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erttsladt Tel. (0 22 35) 46 30 05 50374 Erftstadt Fax: 0 22 35 I 4 09-300 12. Juli 2005 ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Die Verwaltung berichtet Gebührenkalkulation Ober selt kurzem eingetretenen VerSnderungen bei der des VZEK für Abfall, den Erttstädter BOrgerinnen und Bürger mit dem PKWanliefern. BegrOndung: In den vergangenen Wochen sind Mitglieder der SPD-Frak!ion verschiedentlich auf eine überdurchschnittliche GebOhrensleigerung bei der Antieferung von Müll im VZEK angesprochen worden. So sollen sieh die GebOhren fOr unsortierten Bauschutt vervielfach! haben. Andere Bürger berichten, dass sie auch fOr die Anlieferung von normalem Hausmüll zur Kasse gebeten worden sind. Damit es nicht zu einer weiteren Verunsicherung in Erttstadt kommt. billen wir darzustellen. welche Gebühren sich Einspruchsmcglichkeiten geändert haben. Wir bitten Sie auch darzustellen, welche die Stadt gegen diese GebOhrenerhöhung hat. Auch die Frage. ob die im MOlIkalender angegebenen Gebühren nicht für das ganze Jahr verbindlich sind. sollte beantwonet werden. Mit freundlichen GrOßen p. Ol€._ Bemd Bohlen Fraktionsvorsitzender SPD.80rgerbür:>' Bahnhofotraße 38' 50374 Erttstadt' Telefan (0 22 35) 46 30 03