Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
399/2012
Erstellt am:
15.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
12.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 399/2012 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den
vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler als
Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 05.09.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 110 Dansweiler.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 18.09.2012. Der Entwurf des
Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 26.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 aus. Mit Schreiben
vom 19.09.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Während dieses Beteiligungsschrittes gingen keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen die in Anlage beigefügten Stellungnahmen T 1 fBÖ bis
T 5 fBÖ ein.
Von diesen sind die Stellungnahmen T 1 fBÖ bis T 3 fBÖ abwägungsrelevant.
Die wesentlichen Inhalte der EingabestellerT 1 fBÖ bis T 3 fBÖ mit den Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung sowie den zu treffenden Beschlussentwürfen sind im Folgenden tabellarisch dargestellt:
Vorlage Nr.: 399/2012 . Seite 3 / 4
Eingabesteller
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
T 1 fBÖ
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Schreiben vom 05.06.2012
a) Seitens des Eingabestellers
wird angemerkt, dass ggfls.
eine Artenschutzprüfung zu
erstellen ist.
b) Darüber hinaus erfolgt der
Hinweis, dass das Plangebiet
in der Wasserschutzzone III B
der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel liegt.
T 2 fBÖ
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Schreiben vom 16.05.2012
T 3 fBÖ
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Schreiben vom 01.06.2012
Der Eingabesteller weist auf
einen diffusen Kampfmittelverdacht hin und empfiehlt,
eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden
Flächen sowie bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen eine Sicherheitsdetektion.
Der Eingabesteller weist darauf hin, dass im Interesse der
Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs auf der Friedenstraße eine Bündelung von Zufahrten vorzusehen ist.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Zu a): Eine Artenschutzprüfung ist aufgrund des
vergleichsweise geringen
Umfangs des Plangebiets
und der weitgehenden, seit
langem bestehenden Bebauung nicht angebracht.
Zu b): In die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist
ein Hinweis auf die Wasserschutzzone aufgenommen.
In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die mögliche
Notwendigkeit der Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes aufgenommen.
Mit der Planfestsetzung
von Bereichen ohne Einund Ausfahrt wird die Anzahl möglicher Zufahrten
an der Friedenstraße verringert.
Beschlussentwurf
Zu a):
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Pulheim, die
Stellungnahme gemäß
dem nebenstehenden
Abwägungsvorschlag
nicht zu berücksichtigen.
Zu b):
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Pulheim, die
Stellungnahme gemäß
dem nebenstehenden
Abwägungsvorschlag
zu berücksichtigen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Pulheim, die
Stellungnahme gemäß
dem nebenstehenden
Abwägungsvorschlag
zu berücksichtigen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Pulheim, die
Stellungnahme gemäß
dem nebenstehenden
Abwägungsvorschlag
zu berücksichtigen.
Vorlage Nr.: 399/2012 . Seite 4 / 4
Die Stellungnahmen T 4 fBÖ und T 5 fBÖ beinhalten lediglich Hinweise, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des
Bebauungsplanes Nr. 110 Dansweiler besitzen und dementsprechend keiner Abwägung bedürfen. Sie werden im Folgenden kurz erörtert:
Eingabesteller
Inhalt der Äußerung
Bemerkung der Verwaltung
T 4 fBÖ
RWE Rhein-Ruhr Netzservice
GmbH
Schreiben vom 15.05.2012
T 5 fBÖ
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Schreiben vom 29.06.2012
Der Eingabesteller weist darauf hin, dass
seine Versorgungsleitungen durch das
Plangebiet zum Teil berührt werden.
Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in dem
Gebiet zu berücksichtigen.
Der Eingabesteller weist darauf hin, dass
sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der Bestand
und Betrieb weiterhin gewährleistet sein
muss.
Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem
Gebiet zu berücksichtigen.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu
empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
Nr. 110 Dansweiler zu fassen.