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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss (vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 399/2012 Erstellt am: 15.11.2012 Aktenzeichen: IV/61 br Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 12.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss (vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012) Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 399/2012 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen In seiner Sitzung am 05.09.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 110 Dansweiler. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 18.09.2012. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 26.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 aus. Mit Schreiben vom 19.09.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten. Während dieses Beteiligungsschrittes gingen keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen ein. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen die in Anlage beigefügten Stellungnahmen T 1 fBÖ bis T 5 fBÖ ein. Von diesen sind die Stellungnahmen T 1 fBÖ bis T 3 fBÖ abwägungsrelevant. Die wesentlichen Inhalte der EingabestellerT 1 fBÖ bis T 3 fBÖ mit den Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung sowie den zu treffenden Beschlussentwürfen sind im Folgenden tabellarisch dargestellt: Vorlage Nr.: 399/2012 . Seite 3 / 4 Eingabesteller Wesentlicher Inhalt der Eingabe T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Schreiben vom 05.06.2012 a) Seitens des Eingabestellers wird angemerkt, dass ggfls. eine Artenschutzprüfung zu erstellen ist. b) Darüber hinaus erfolgt der Hinweis, dass das Plangebiet in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel liegt. T 2 fBÖ Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Schreiben vom 16.05.2012 T 3 fBÖ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Schreiben vom 01.06.2012 Der Eingabesteller weist auf einen diffusen Kampfmittelverdacht hin und empfiehlt, eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen sowie bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen eine Sicherheitsdetektion. Der Eingabesteller weist darauf hin, dass im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Friedenstraße eine Bündelung von Zufahrten vorzusehen ist. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Zu a): Eine Artenschutzprüfung ist aufgrund des vergleichsweise geringen Umfangs des Plangebiets und der weitgehenden, seit langem bestehenden Bebauung nicht angebracht. Zu b): In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die Wasserschutzzone aufgenommen. In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die mögliche Notwendigkeit der Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes aufgenommen. Mit der Planfestsetzung von Bereichen ohne Einund Ausfahrt wird die Anzahl möglicher Zufahrten an der Friedenstraße verringert. Beschlussentwurf Zu a): Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem nebenstehenden Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. Zu b): Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem nebenstehenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem nebenstehenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem nebenstehenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Vorlage Nr.: 399/2012 . Seite 4 / 4 Die Stellungnahmen T 4 fBÖ und T 5 fBÖ beinhalten lediglich Hinweise, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 110 Dansweiler besitzen und dementsprechend keiner Abwägung bedürfen. Sie werden im Folgenden kurz erörtert: Eingabesteller Inhalt der Äußerung Bemerkung der Verwaltung T 4 fBÖ RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Schreiben vom 15.05.2012 T 5 fBÖ Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 29.06.2012 Der Eingabesteller weist darauf hin, dass seine Versorgungsleitungen durch das Plangebiet zum Teil berührt werden. Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen. Der Eingabesteller weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet sein muss. Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 110 Dansweiler zu fassen.