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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 12.05.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 27.05.2015 Rat 25.06.2015 TOP Ein Ja Nein 38/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Öffentlichkeit wird gem. §3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Behörden werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Begründung: Im Bereich des Sportplatzes Frenz soll die Entwicklung eines Baugebietes bauleitplanerisch vorbereitet werden. In einem ersten Schritt wurde der Artenschutz überprüft. Eine Betroffenheit wurde für den Steinkauz und den Biber festgestellt. Die artenschutzrechtliche Überprüfung und Einschätzung wurde an das Fachbüro Raskin, Umweltplanung und Umweltberatung vergeben. Der Steinkauz ist bestätigt worden. Der Sportplatz Frenz ist Nahrungshabitat für den Steinkauz. Zurzeit wird eine Habitatanalyse durchgeführt, um zu überprüfen, ob auf den Nahrungsbereich Sportplatz Frenz verzichtet werden kann, da die Umgebung genügend „Nahrungsraum“ zur Verfügung stellt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Sommerpause soll aber auch genutzt werden, um evtl. weitere beachtliche Belange abzufragen. Daher sollen die vorgezogenen Verfahrensschritte zum Bebauungsplan durchgeführt werden. Die Ergebnisse können dann in der nächsten Sitzung erörtert werden.