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Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer Großtagespflege)

Daten

Kommune
Inden
Größe
171 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
01.04.15, 16:01
Aktualisiert
01.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer Großtagespflege) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer Großtagespflege) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer Großtagespflege) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer Großtagespflege)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Jugendamt Gisela Wacker 31.03.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 27/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer Großtagespflege Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Einrichtung einer Großtagespflegestelle im Rathaus Inden weiter voranzutreiben. Für den notwendigen Umbau werden Mittel in Höhe von 28.600 € überplanmäßig bei 010 111 007 013/5211000 Rathaus, Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen bereitgestellt. Zur Deckung dieser Ausgaben werden Mehreinnahmen in Höhe von 28.600,00 € bei 010 111 007 013, Rathaus Inden/Altdorf, 4482001, Erträge aus Erstattung Kreis Düren veranschlagt. Begründung: Am 05.03.2015 wurde der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss darüber informiert, dass aufgrund der großen Zahl von Anmeldungen zum 01.08.2015 die Zahl der freiwerdenden Plätze erheblich überschritten wird. (siehe auch Vorlage Errichtung einer zusätzlichen Gruppe) In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt Düren am 23.02.2015 wurde überlegt, wie dieses Problem für das nächste Kindergartenjahr gelöst werden kann. Die einzige Möglichkeit, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe sowie einer Großtagespflegestelle. Die Großtagespflege umfasst die Betreuung von bis zu 9 Kindern Ü 3/ U 3.Die Betreuung erfolgt eigenständig durch 2 geeignete Kindertagespflegepersonen. Das Kreisjugendamt arbeitet auf Kreisebene mit drei verschiedenen Trägern zusammen, die diese Betreuung anbieten. Das Kreisjugendamt arbeitet hier bereits in zwei anderen Kommunen erfolgreich mit dem Katholischen Forum zusammen, welches auch Interesse an einer Trägerschaft in Inden erklärt hat. Die Gemeinde Inden selbst ist, anders als bei Kindertageseinrichtungen, nicht Trägerin einer solchen Einrichtung. Der Träger der Großtagespflegeeinrichtung mietet eigenständig geeignete Räumlichkeiten an. Geeignete Räumlichkeiten hierfür müssen folgende Kriterien erfüllen: Pro Kind sind ca. 6 qm Spiel- und Aufenthaltsfläche zzgl. des Sanitärbereiches notwendig. Das bedeutet bei bis zu 9 Kindern rd. 54 qm zzgl. Sanitärbereich. Es soll verschiedene Funktionsbereiche geben (Essbereich, Spielbereich, Schlaf- und Rückzugsmöglichkeit). Der Sanitärbereich soll von den Kindern eigenständig genutzt werden können, eine Kindertoilette ist nicht erforderlich. Es muss ein Wickel- und Pflegebereich vorhanden sein. Eine ebenerdige Lage ist empfehlenswert. Ein Außengelände sollte in direkter Anbindung oder fußläufig sicher und leicht erreichbar sein. Es sind jedoch nicht die Anforderungen wie an den Außenbereich einer Kindertagesstätte zu erfüllen. Die Eignung der Räume wird von der örtlich zuständigen Fachberatung (KJA) vor Erteilung der Erlaubnis der Kindertagespflege überprüft. Nach Diskussion mit dem Kreisjugendamt wurde seitens des Bürgermeisters für den Fall, dass der zukünftige Träger der Großtagespflegestelle nicht in der Lage sein sollte, geeignete Räumlichkeiten auf dem freien Markt anzumieten, die Bereitschaft erklärt, leerstehende Räume im Erdgeschoss des Rathauses zur Verfügung zu stellen. Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung des Hauptausschusses ausführlich diskutiert. Die Verwaltung wurde gebeten, vor einer endgültigen Entscheidung zu prüfen, ob nicht alternative Möglichkeiten gegeben wären. Vor diesem Hintergrund wurde eine Reihe von grundsätzlich in Frage kommenden Räumlichkeiten geprüft: Ehemalige Metzgerei Merödgener Str. 1 – 7 fehlender Schlafraum Ehemals Schlecker in Insolvenzmasse Bürgerhaus Inden/Altdorf Umbauten notwendig für Sanitär, Ruheraum etc. Nutzung durch Vereine Ehem. DGH Lamersorf Umbauten notwendig, Brandschutzkonzept Bäckerei Lipp vermietet Sportheim Frenz, 1. Etage nicht ebenerdig, Umbauten notwendig, andere Nutzung Grundstück vorgesehen Gemeindliche Kindergärten keine freien Raumkapazitäten Eine Lösung hat sich hieraus nicht ergeben. Unterbringung im Rathaus: Es besteht hier die Möglichkeit, freie Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung zu nutzen. Die drei Büros verfügen zusammen über eine Größe von ca. 66 qm, dies würde ausreichen, um eine Großtagespflege unterzubringen. Allerdings sind einige Umbauten vorzunehmen, die aber relativ einfach durchzuführen sind. Bzgl. der notwendigen Investitionskosten (Bau- und Ausstattungskosten) ist beim Kreis Düren auf der Grundlage der Förderrichtlinien ein Antrag zu stellen. Der Kreis Düren hat im Gespräch am 23.03.2015 signalisiert, die notwendigen Kosten für den Umbau zu übernehmen. In Frage kommen die Büroräume 7 - 9 im Erdgeschoss, diese sind vom Zuschnitt und der Größe her geeignet, es sind aber eine Reihe von Änderungen vorzunehmen, um sie für den gewünschten Zweck zu nutzen. Benötigt werden Spielräume, Rückzugs- und Schlafräume, ein Sanitärbereich sowie die Möglichkeit Essen zuzubereiten und einzunehmen. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Beschlussvorlage 27/2015 Seite 2 In Raum 7 wird parallel zum Fenster ein Korridor von ca. 1,60 m mit einer Trennwand vom Rest des Raumes abgetrennt. Der schmale Bereich entlang des Fensters wird Sanitärbereich mit Toilette und Becken und Wickelbereich. Hier ist eine Toilette ausreichend, die sowohl von Erziehern und Kinder gemeinsam genutzt werden kann. Der Zugang erfolgt durch eine zusätzlich Tür zwischen Büro 7 und 8. Die Ab- und Zuleitungen sind vorhanden. Der restliche Teil von Raum 7 wird als Schlaf- und Ruheraum genutzt. Durch ein Oberlicht in der Trennwand gibt es auch hier Tageslicht. Durch die Entfernung der Zwischenwand zwischen den beiden anderen Räumen entsteht ein großer Raum zur Betreuung der Kinder. Für die Verpflegung der Kinder wird eine Küchenzeile benötigt, die an der Trennwand zur Post hin angebracht werden könnte. Auch hier sind die notwendigen Zuleitungen vorhanden. Unter hygienischen Gesichtspunkten sollte der vorhandene Bodenbelag durch PVC ersetzt werden. Bezüglich des Zugangs zu den Räumen muss sichergestellt werden, dass Unbefugte nicht problemlos in die Räume können. Dies wird erreicht, indem die Türen zum Flur eine Drückergarnitur erhalten und jeder, der rein möchte, klingeln muss. Für den Zugang zu den Räumen gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann durch einen Steg zum Bürgergarten ein separater Zugang geschaffen werden, so dass die Einrichtung separat von außen zugänglich ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit den Zugang vom Rathausflur her zu belassen. Allerdings muss in diesem Fall (nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt, Herrn Heuser) im Flurbereich zwischen den bestehenden Türen eine zusätzliche Brandschutztür eingebaut werden. Hintergrund hierzu ist, dass im Brandfall bei einer Rauchentwicklung im Flur für die Erzieher die Möglichkeit gegeben sein muss entweder in Richtung Haupteingang oder in Richtung Nebeneingang das Gebäude zu verlassen, je nachdem in welchem Abschnitt des Flures die Rauchentwicklung ist. Dies ist jetzt nicht notwendig, da es sich nur um Erwachsene handelt, die das Gebäude relativ einfach verlassen können. Wenn aber Kinder im Gebäude sind, benötigen sie die Hilfe der Erwachsenen. Ein Erzieher kann nicht alle Kinder auf einmal, sondern nur zwei oder drei mit rausnehmen. Er muss ggf. nochmals in die Räume zurückkehren, um weiteren Kindern zu helfen. Außerdem muss dann das Glasfenster in der Poststelle zum Flur hin ausgetauscht und durch Glas der Stufe F 3 ersetzt werden. Alternative ist der Einbau eines Ständerwerks. Kosten entstehen in folgendem Rahmen: Bodenbelag austauschen, Wandbelag Toilette, Trockenbau, Abtrennen Toilette/Ruhebereich, Malerarbeiten 5.500 € Sanitärreinrichtung (genaues Angebot liegt noch nicht vor) 3.000 € 5 funkgesteuerte vernetzte Rauchmelder 1.000 € Küchenzeile 3.000 € Separater Zugang Steg neue Ausgangstür 4.400 € Separater Zugang Steg Bürgergarten Beschlussvorlage 27/2015 11.700 € 12.500 € 16.100 € Seite 3 Alternativ (Wenn es nicht zur Lösung mit dem separaten Zugang kommt) Brandschutztür Flur Abt. III 3.500 € Austausch Glasfenster Poststelle 1.500 € 5.000 € Gesamtkosten mit Steg 28.600 € Gesamtkosten ohne Steg – alternative Lösung 17.500 € Seitens der Verwaltung wird der Steg-Lösung der Vorzug gegeben. Zusätzlich werden noch Mobiliar für die Einrichtung und ein Wickeltisch für den Sanitärbereich benötigt. In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt am 23.03.2015 wurde von dort die Bereitschaft signalisiert, die für die Einrichtung der Großtagespflege notwendigen Umbau- und Einrichtungskosten im Rahmen eines Zuschusses zu übernehmen. Im Kreis Düren gibt es bereits zwei vergleichbare Einrichtungen. In beiden Fällen wird nur eine symbolische Miete erhoben, da es politischer Wille war, eine solche Einrichtung zu schaffen. Sollte zukünftig in vergleichbaren Fällen eine „normale“ Miete bezuschusst und erhoben werden können, so soll diese Regelung auch auf die Einrichtung in der Gemeinde Inden ausgedehnt werden, unabhängig davon, wie die bisherige Regelung war. In den Mietvertrag ist eine Regelung bezüglich der Tragung eventueller Rückbaukosten bzw. des entschädigungsfreien Übergangs in das Eigentum der Gemeinde Inden aufzunehmen. Beschlussvorlage 27/2015 Seite 4