Daten
Kommune
Pulheim
Größe
677 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
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Inhalt der Datei
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
Rhein-Erft-Kreis
Gewerbeflächenentwicklungskonzept
– Analyse –
Köln, Januar 2013
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
Rhein-Erft-Kreis
Gewerbeflächenentwicklungskonzept
– Analyse –
Dipl.-Ing. Dominik Geyer
Dipl.-Geogr. Timo Grebe
Dipl.-Volksw. Angelina Sobotta
Geschäftsführende Gesellschafter:
Dipl.-Geogr. Ursula Mölders
Stadt- und Regionalplanerin SRL
Dipl.-Ing. Dominik Geyer
Stadtplaner AK NW, Bauassessor
Stadt- und Regionalplaner SRL
HRB Köln 62236
Gesellschafter/Seniorpartner:
Dr. Paul G. Jansen
Neumarkt 49, 50667 Köln
Fon 02 21.940 72-0
Fax 02 21.940 72-18
info@stadtplanung-dr-jansen.de
www.stadtplanung-dr-jansen.de
Inhalt
Inhaltsübersicht
RAHMENBEDINGUNGEN, AUFGABENSTELLUNG UND
VORGEHENSWEISE
1
2
GEWERBEFLÄCHENPOLITIK UND -BEDARF
3
3
WIRTSCHAFTSSTANDORT RHEIN-ERFT-KREIS
6
4
ARBEITSHYPOTHESEN
16
5
GEWERBEFLÄCHENENTWICKLUNG UND -BEDARF DER
ANSÄSSIGEN UNTERNEHMEN (BEFRAGUNG)
18
GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBESTAND IM
RHEIN-ERFT-KREIS
32
GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBEDARF IM RHEINERFT-KREIS
42
8
FLÄCHENBEDARF UND -POTENZIALE
48
9
RESÜMEE
51
10
POSTULATE FÜR DIE LANDESPLANUNG
52
1
6
7
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1
RAHMENBEDINGUNGEN, AUFGABENSTELLUNG UND
VORGEHENSWEISE
1
1.1
1.2
Rahmenbedingungen
Aufgabenstellung und Vorgehensweise
1
2
2
GEWERBEFLÄCHENPOLITIK UND -BEDARF
3
3
WIRTSCHAFTSSTANDORT RHEIN-ERFT-KREIS
6
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
Geografische Lage, Verkehrsanbindung und Bevölkerung
Wirtschaftsstruktur
Kennzahlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche Kompetenzfelder
6
10
10
14
4
ARBEITSHYPOTHESEN
16
5
GEWERBEFLÄCHENENTWICKLUNG UND -BEDARF DER
ANSÄSSIGEN UNTERNEHMEN (BEFRAGUNG)
18
5.1
5.2
Vorgehensweise
Rücklaufquoten und Strukturdaten der befragten
Unternehmen
Standortbewegungen und Flächenentwicklung der
Unternehmen in der Vergangenheit
Aktuelle Funktionen der Betriebsstandorte/-stätten
Aktuelle Flächenanforderungen, -größen und
Entwicklungspotenziale der Betriebsstätten
Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit
Bedeutung und Bewertung der Standortfaktoren
Kernaussagen der Unternehmensbefragung
25
27
28
31
6
GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBESTAND IM
RHEIN-ERFT-KREIS
32
6.1
6.2
Vorgehensweise
Ergebnis
32
39
7
GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBEDARF IM RHEINERFT-KREIS
42
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
Vorgehensweise
Flächenentwicklung in der Vergangenheit
Extrapolation der tatsächlichen Belegung in der
Vergangenheit
GIFPRO-Verfahren nach ILS
Berechnung Staatskanzlei
Berechnung von Prof. Vallée (2012)
Differenzierung nach Gewerbe und Industrie
„Ventilfunktion“ für Köln
43
43
44
44
45
47
8
FLÄCHENBEDARF UND -POTENZIALE
48
8.1
8.2
8.3
Gegenüberstellung
Flächenengpässe trotz positiver Flächenbilanz
Regionalplanflächen
48
49
50
9
RESÜMEE
51
10
POSTULATE FÜR DIE LANDESPLANUNG
52
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
18
19
22
24
42
42
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Kommunale Gliederung des Rhein-Erft-Kreises
6
Abbildung 2 Lage des Rhein-Erft-Kreises im
Verflechtungsraum Rhein-Ruhr, Aachen-LüttichMaastricht, Vlaamse Ruit und Randstad („EuroRhein-Region“)
7
Abbildung 3 Entwicklung der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten* im Vergleich
12
Abbildung 4 Entwicklung der Arbeitslosenquoten im
Vergleich
13
Abbildung 5 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im
Rhein-Erft-Kreis
13
Abbildung 6 Branchenstruktur der befragten Betriebe (in %)
19
Abbildung 7 Rücklaufquoten nach Kommunen
20
Abbildung 8 Beschäftigtenzahl der befragten Betriebe (in %)
21
Abbildung 9 Räumliche Verteilung der Betriebsstandorte
22
Abbildung 10 Standortdynamik der Unternehmen
23
Abbildung 11 Gründe der vorgenommenen
Standortveränderungen
23
Abbildung 12 Funktionen der Betriebsstätten im Kreis
24
Abbildung 13 Betriebsstätten mit Schichtbetrieb und
Emissionen
25
Abbildung 14 Grundfläche der Betriebsstätten und
Reserveflächen
26
Abbildung 15 Zukünftige Veränderungen am Standort
27
Abbildung 16 Entwicklung der Betriebsstätten in der
Vergangenheit
28
Abbildung 17 Bedeutung der Standortfaktoren
29
Abbildung 18 Bewertung der Standortfaktoren
30
Abbildung 19 Beispielabbildung für den Gewerbe- und
Industrieflächenbestand im Kreis
39
Abbildung 20 Flächenbelegung und Freiflächen im Rhein-ErftKreis
40
Abbildung 21 Flächenentwicklung seit 1994 in ha
43
Abbildung 22 Vergleichende Darstellung der
unterschiedlichen Berechnungsansätze
44
Inhalt
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1
Tabelle 2
Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis im
Vergleich
9
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im
Vergleich
11
Im nachfolgenden Text verwenden wir eine geschlechtsneutrale Sprache. Bei der
konkreten Ansprache von Personen werden sowohl die weiblichen als auch die
männlichen Personen genannt, z. B. „Bewohnerinnen und Bewohner“. Sollte aus
Versehen oder aus Gründen der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen nur die
männliche Form, z. B. „Akteure“ gewählt sein, meinen wir aber immer auch die
weiblichen Personen, nämlich die Akteurinnen. Selbstverständlich sind für uns
immer Männer und Frauen gleichzeitig, gleichgestellt und chancengleich angesprochen.
Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe
oder Veröffentlichung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist.
Rahmenbedingungen, Aufgabenstellung und Vorgehensweise
1
Rahmenbedingungen, Aufgabenstellung und
Vorgehensweise
1.1
Rahmenbedingungen
1
Für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region hat die adäquate
Ausstattung mit Gewerbeflächen eine entscheidende Bedeutung.
Nach wie vor ist die Gewerbeflächenpolitik eines der wichtigsten
Instrumente kommunaler Wirtschaftsförderung.
Die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Flächen für die
Erweiterung und Verlagerung, aber auch die Ansiedlung von Betrieben ist und bleibt eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung
der wirtschaftlichen Potenziale einer Region.
ausreichende Bereitstellung von
Gewerbeflächen
Dabei steht die Gewerbeflächenpolitik vor dem grundsätzlichen
Problem, dass Unternehmen in der Regel nur sofort verfügbare Flächen in ihre Investitions- und Standortentscheidungen einbeziehen.
Die Gewerbeflächenpolitik muss demnach mit ihrem Angebot in
Vorleistung treten. Bei Beginn des Planungsprozesses müssen die
Kommunen ihre Konzepte zu Investitionen in Flächen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sowie Verkehrswege auf eine in fünf und
mehr Jahren zu erwartende Nachfrage ausrichten, denn der Zeitraum vom Planungsbeginn bis zur Veräußerung der Flächen kann
diese zeitliche Dimension erreichen.
Flächen müssen sofort
verfügbar sein
Die besonderen Anforderungen und Schwierigkeiten, Angebot und
Nachfrage von Gewerbeflächen konform zu gestalten, liegen in folgenden Bereichen:
Schwierigkeiten einer nachfragegerechten Angebotsplanung
An besonders nachgefragten Standorten gelingt es häufig nicht,
ausreichend Gewerbeflächen bereitzustellen. In Bereichen mit
weniger günstigen Standortbedingungen finden sich dagegen
vielfach ungenutzte Flächenreserven.
Flächen werden oftmals nicht differenziert betrachtet: Je nach
Lage, Ausstattung, Anbindung und städtebaulicher Einbindung
können sie sehr unterschiedliche Profile aufweisen und sind damit häufig nur für bestimmte Zielgruppen interessant.
Um eine aktive Ansiedlungspolitik betreiben zu können, ist ein
hoher Anteil kurzfristig verfügbarer und möglichst im Eigentum
der Gemeinden befindlicher Gewerbeflächen erforderlich. Nur
solche Flächen können uneingeschränkt als Mittel der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Meist ist nicht das gesamte,
theoretisch zur Verfügung stehende Gewerbeflächenpotenzial zu
gering, sondern vielmehr der Umfang der Flächen, der ohne zeitliche Verzögerung zur Vermarktung frei ist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Größenordnung der in
der Planung (Regionalplan, FNP) dargestellten Flächen regelmäßig
deutlich höher ist als die Größenordnung derer, die tatsächlich im
Rahmen einer marktkonformen Wirtschaftsentwicklung eingesetzt
werden können.
nur ein Teil der im Regionalplan
vorgesehen Flächen tatsächlich
nutzbar
Rahmenbedingungen, Aufgabenstellung und Vorgehensweise
Aus diesem Problemaufriss ergeben sich Anforderungen, die in einer
aktiven Gewerbeflächenpolitik nur dann berücksichtigt werden
können, wenn ein ausreichend großer Spielraum an Flächenkapazitäten zur Verfügung steht. In der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis
muss dieser Spielraum selbstverständlich größer sein als in einem
durch weniger flächenintensive Betriebe dominierten Raum.
1.2
2
Spielraum an Flächenkapazitäten
sollte vergrößert werden
Aufgabenstellung und Vorgehensweise
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH wurde von der Industrie- und Handelskammer zu Köln beauftragt, ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept zu erarbeiten, das in Anbetracht der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) die tatsächlichen gewerblichen und industriellen Flächenpotenziale und -bedarfe darstellt.
Zunächst erfolgt eine regionalökonomische Analyse und Bewertung
des Rhein-Erft-Kreises. Im regionalen und nationalen Kontext werden relevante Strukturdaten zur Herausarbeitung der Besonderheiten der Wirtschaftsstruktur im Rhein-Erft-Kreis analysiert. Hierzu
werden Daten zur Struktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Pendlerbewegungen oder der ökonomischen Gesamtleistung herangezogen, außerdem auch demografische Entwicklungslinien und geografische Lagekriterien, weil diese die Wirtschaftsentwicklung in besonderem Maße prägen.
regionalökonomische Analyse
Ausgehend von einem so definierten wirtschaftlichen Gesamtkonstrukt im Rhein-Erft-Kreis erfolgt eine detaillierte Betrachtung der
Wirtschaftsflächen. Relevant sind dabei nur die Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbeflächen (GE) oder Industrieflächen (GI)
zu bewerten sind.
Auf Grundlage eines abgestimmten Erhebungsrasters erfolgt in
allen Kommunen eine Bestandserfassung der GE- und GI-Flächen,
die als Datenbasis für die folgenden Flächenberechnungen dient:
Bestandserfassung der
GE- und GI-Flächen
Zur Bezifferung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs wird auf
Basis des Gewerbeflächenprognosemodells (GIFPRO), der Berechnungsansätze von Prof. Dirk Vallée, RWTH Aachen (Gutachten in der
Abschlussfassung), und der Hochrechnungen der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei eine eigene Prognose erarbeitet. Diese berücksichtigt die von den Kommunen aufgelisteten gewerblichen und
industriellen Flächenpotenziale, hinterfragt aber detailliert die tatsächliche Verfügbarkeit der Flächen. Oftmals sind die regionalplanerisch vorgesehenen Flächen mit Restriktionen behaftet oder können
nicht entwickelt werden, da sie betriebsgebunden oder eigentumsrechtlich nicht verfügbar sind.
Gewerbeflächenprognose
Neben der Bestandserfassung und der Prognoserechnung wird zusätzlich eine Unternehmensbefragung durchgeführt, um Aufschluss
Unternehmensbefragung
Gewerbeflächenpolitik und -bedarf
3
zu erhalten, welche Flächenansprüche von unternehmerischer Seite
vorherrschen und ob diese zukünftig gedeckt werden können.
2
Gewerbeflächenpolitik und -bedarf
Die Gründe für zusätzlichen Flächenbedarf sind in der Regel unterschiedlich und variieren in ihren Schwerpunkten von Region zu Region:
Neugründungen von Unternehmen
Neuansiedlungen auswärtiger Unternehmen
Betriebserweiterungen am Standort
Betriebsverlagerungen
Auslagerungen von Betriebsteilen
Neugründungen sind im Rhein-Erft-Kreis zwar erkennbar, jedoch
relativ selten, zudem belegen sie zunächst nur geringe Flächen. Erst
wenn das Unternehmen langfristig tragfähig wirtschaftet, entsteht
zusätzlicher Flächenbedarf. Dieser schlägt sich dann in Betriebserweiterungen, -verlagerungen oder Auslagerungen von Betriebsteilen nieder.
Neugründungen sind selten
Neuansiedlungen auswärtiger Unternehmen finden sich insbesondere im nördlichen Rhein-Erft-Kreis. Gründe sind die herausragend
gute Verkehrsanbindung, der direkte „Link“ zu den europäisch wichtigsten See- und Binnenhäfen (Rotterdam, Antwerpen, Duisburg),
vergleichsweise geringe naturschutzrechtliche Restriktionen (z. B.
wg. Tagebaus) sowie die räumliche Nähe zu den Ballungsräumen
Rhein-Ruhr, Aachen-Lüttich-Maastricht, Vlaamse Ruit und Randstad.
Neuansiedlungen durch
Standortvorteile
Neben den Neuansiedlungen ergibt sich aus dem vorhandenen Betriebsbestand häufig ein Erfordernis zur Verlagerung von Betrieben
bzw. Betriebsteilen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, in der Regel
resultieren sie aus den folgenden drei Punkten:
(Teil-)Verlagerungen
Expandierende Gewerbe- und Industriebetriebe stoßen an ihre
räumlichen Grenzen.
Betriebe sind am alten Standort Nutzungskonflikten ausgesetzt
und in ihren innerbetrieblichen Abläufen behindert.
Betriebsflächen können aufgrund einer Gemengelage planungsrechtlich (z. B. als Industriegebiet) nicht ausreichend abgesichert
werden.
Bereits aus der bestehenden Betriebsstruktur heraus entstehen regelmäßig massive Flächenbedarfe. Diese stehen selbstverständlich
im Gegensatz zur landesplanerischen Zielsetzung des sparsamen
Umgangs mit Boden.
Dabei ist das Ziel des Flächensparens natürlich positiv zu werten –
die Zielerreichung wird aber durch ein zentrales Dilemma zwischen
Landesplanung und kommunaler Realität erschwert: Regional- und
Dilemma zwischen Regional- und
Flächennutzungsplanung
Gewerbeflächenpolitik und -bedarf
4
Landesplanung prüfen die Flächeneignung aus regionalplanerischer
Sicht und legen geeignete Flächen auf, die „im Grundsatz“ entwicklungsfähig sind. Die kommunale Ebene braucht dagegen sofort verfügbare und restriktionsarme Flächen. Die Schnittmenge zwischen
beiden Anforderungen ist meist so gering, dass eine aktive Wirtschaftsförderung über eine angebotsorientierte Flächenpolitik nicht
funktioniert.
Im Gegensatz zur Landesplanung sind aus kommunaler Sicht folgende Kriterien zu beachten:
Die Standortsuche von bestehenden Unternehmen mit qualifizierten Arbeitskräften bewegt sich entweder in einem Radius bis
max. 20 km um den bestehenden Standort oder aber sie ist global orientiert. Die Betriebe sind bestrebt, mit einem räumlich nahen Standort qualifizierte Mitarbeiter zu halten, ansonsten wird
der Verlust einer hohen Produktivität durch qualifizierte Arbeitskräfte über geringere Arbeitskosten im Ausland kompensiert.
Standortsuchraum
Dieses Unternehmerverhalten führt dazu, dass es häufig nicht
gelingt, an den Standorten, an denen sich die Nachfrage konzentriert, in ausreichendem Maße Gewerbeflächen vorzuhalten.
In Kommunen mit geringer Entwicklungsdynamik verbleiben dagegen vielfach ungenutzte Flächenreserven.
Flächennachfrage konzentriert sich
Unternehmen beziehen regelmäßig nur direkt verfügbare Flächen in ihre Investitions- und Standortentscheidungen ein. Demnach müssen bereits die konkreten Planungen (verbindliche Bauleitplanung und Infrastruktur) auf eine mindestens fünfjährige
Nachfrage ausgerichtet sein.
vorausschauende Angebotsplanung
In der Planung werden Flächen nicht differenziert betrachtet.
Dabei sind Gewerbe- und Industrieflächen je nach Standort, Lage
und Ausstattung für sehr unterschiedliche Zielgruppen geeignet
und interessant. Ein rein quantitativer Abgleich von Flächenbestand und -bedarf wird der tatsächlichen Nachfragestruktur
nicht gerecht.
detaillierte Flächendifferenzierung nötig
Viele Flächen, die in den Regionalplänen als Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) dargestellt sind, können aufgrund von Restriktionen (z. B. Artenschutz), betrieblichen Bindungen (Abstandsflächen zu empfindlichen Nutzungen) und der Eigentumsverhältnisse nicht durch die Wirtschaftsförderung an Standortnachfrager vermittelt werden. Die kommunalen Wirtschaftsförderungen
benötigen aber keine planerisch-theoretischen Flächen, sondern
real verfügbare, d. h. solche ohne naturschutzrechtliche Restriktionen und ohne zu erwartende Immissionskonflikte, die darüber
hinaus gut erschließbar und möglichst im Eigentum oder der Verfügungsgewalt der Stadt bzw. Wirtschaftsförderungsgesellschaft
liegen. Dies leisten die regionalplanerisch ausgewiesenen Flächen in der Regel nur sehr eingeschränkt.
Hemmnisse der Flächenentwicklung
Gewerbeflächenpolitik und -bedarf
5
Folgende Postulate sollten im Umgang mit neuen Flächen – unter
der Ägide einer flächensparenden Politik – Eingang in die Diskussion
um den neuen Landesentwicklungsplan finden:
Ein jeweils auf die Branchenstruktur abgestimmtes Gewerbeflächenkonzept auf Kreisebene soll in der Landesplanung berücksichtigt werden.
Gewerbeflächenkonzept
auf Kreisebene
Betriebsgebundene, nicht ankaufbare und restriktionsbehaftete
Flächen, die in absehbarer Zeit nicht entwickelt werden können,
sollen möglichst aus dem Pool an planerischen Gewerbe- und Industrieflächen herausgerechnet werden.
Identifizierung nichtentwickelbarer Flächen
Langfristig erschließbare Flächen dürfen nicht die Ausweisung
kurzfristig erforderlicher Flächen blockieren. Eine Differenzierung
nach Fristen der Verfügbarkeit ist auch in der Landesplanung erforderlich.
Differenzierung nach Fristen der
Verfügbarkeit
Die Flächentauschverfahren sollten flexibler gestaltet werden –
auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen. Das Planungsrecht ist vielfach zu schwerfällig,
um den Anforderungen der Wirtschaft an eine zeitlich kurzfristige Flächendisposition gerecht werden zu können.
Flexibilisierung des
Flächentauschverfahrens
Wenn es gelingt, die zeitliche Komponente in der Planung zu verankern und gleichzeitig die Flächentauschverfahren flexibler zu gestalten, ist eine wirtschaftsfreundliche und sparsame Flächenpolitik
möglich. Die grundsätzliche Wertschätzung und Sinnhaftigkeit des
Freiraumschutzes wird von den Kommunen nicht in Frage gestellt,
wohl aber ein starres und auf die reine Flächengröße bezogenes
Festhalten an meist unrealistischen Reserveflächen.
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
3
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
3.1
Geografische Lage, Verkehrsanbindung und Bevölkerung
Der Rhein-Erft-Kreis befindet sich im Westen des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Er grenzt
im Westen an den Kreis Düren, im Süden an die Kreise Euskirchen
und Rhein-Sieg, im Osten an die kreisfreie Stadt Köln und im Norden
an den Rhein-Kreis Neuss. Das Kreisgebiet erstreckt sich insgesamt
auf rund 705 qkm und wird von Nordwest nach Südost durch den
Höhenzug der Ville mit den dort liegenden Braunkohleabbaugebieten und der Ville-Seenplatte geteilt. Durch den Braunkohleabbau
wird die Kulturlandschaft in besonderem Maße geprägt.
Abbildung 1
6
Geografische Lage
Kommunale Gliederung des Rhein-Erft-Kreises
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Auf europäischer Ebene liegt der Rhein-Erft-Kreis zentral im wirtschaftlichen Verflechtungsbereich zwischen den Regionen AachenRhein-Ruhr Aachen-Lüttich-Maastricht, Vlaamse Ruit (Belgien) und
der Randstad in den Niederlanden
Diese Verdichtungsräume bilden den Kernraum der „Euro-RheinRegion“. Zwischen diesen Metropolregionen bestehen die stärksten
messbaren Güter-, Passagier- und Informationsströme in Zentraleuropa. In dieser Region leben über 40 Mio. Einwohner auf einer
Fläche von 3,2 Mio. qkm. Die Bevölkerungsdichte liegt damit 3,6-fach
so hoch wie im EU-Durchschnitt. Zusammengenommen ist dies der
leistungsfähigste Wirtschaftsraum Europas. Die Wirtschaftskraft
liegt um fast 8 % über dem EU-Durchschnitt. Sieben der 20 größten
westeuropäischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen haben ihren Hauptsitz in der Region. Die Hafenstandorte Rotterdam
„Euro-Rhein-Region“
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
und Antwerpen im Seeverkehr sowie Duisburg im Binnenverkehr
zählen zu den bedeutendsten der Welt und sind die wichtigsten
Umschlagplätze für Nordwesteuropa. Die Region verfügt außerdem
über ein international bedeutendes Luftdrehkreuz (Amsterdam) und
drei weitere Flughäfen mit ausgeprägten internationalen Verbindungen (Brüssel, Düsseldorf, Köln/Bonn).
Abbildung 2
Lage des Rhein-Erft-Kreises im Verflechtungsraum RheinRuhr, Aachen-Lüttich-Maastricht, Vlaamse Ruit und
Randstad („Euro-Rhein-Region“)
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Die Erreichbarkeit innerhalb der Region – mit Fahrzeiten zwischen
den drei Metropolräumen von weniger als zwei Stunden und einem
beispiellos dichten Infrastrukturnetz – ist trotz teilweise erkennbarer Überlastungserscheinungen des Autobahnnetzes gut und weist
den Vorteil auf, dass die Verkehrsachsen nicht nur radial auf ein
Zentrum zuführen, sondern auch ein dicht geflochtenes Netz von
Verkehrsadern besteht.
Die nordrhein-westfälischen Messen mit Köln und Düsseldorf, und
erst recht unter Einbeziehung von Dortmund und Essen, gehören zu
den größten der Welt (allein Köln ist der drittgrößte Messestandort
der Welt, gefolgt von Düsseldorf).
7
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
8
Köln und Düsseldorf sind – wie die Seehäfen – als Gateway-Städte
einzustufen, die den Zugang zum Raum der Europäischen Union
bilden.
Der Rhein-Erft-Kreis verfügt aufgrund der direkten Nachbarschaft
zum überregionalen Verkehrsknotenpunkt Köln über eine sehr gute
verkehrliche Anbindung. Er umschließt das linksrheinische Stadtgebiet Kölns im gesamten westlichen und südlichen Teil. Ein Großteil
der Städte verfügt so über eine Anschlussstelle an die national bedeutsamen Bundesautobahnen A 1 und A 4, bzw. A 61 und A 46.
verkehrliche Anbindung
Auch bezüglich der Anbindung mittels Schienenpersonenverkehr
profitiert der Rhein-Erft-Kreis von der Nähe zu Köln insoweit, als die
Städte des Kreises an die von Köln abgehenden Eisenbahnstrecken
größtenteils direkt angebunden sind. Acht der zehn Städte verfügen
über einen Bahnhof mit S- bzw. Regionalbahn-Verkehrsanschluss:
Schienenpersonennahverkehr
Hürth und Brühl an die Strecken Köln–Bonn–Koblenz (linke
Rheinstrecke) bzw. Köln–Euskirchen–Trier (Eifelstrecke)
Frechen und Kerpen an die Strecke Köln–Horrem–Düren–Aachen
(auch S-Bahn)
Pulheim an die Strecke Köln–Grevenbroich–Mönchengladbach
Erftstadt an die Strecke Köln–Euskirchen–Trier (Eifelstrecke)
Bergheim an die Strecke (Köln–)Horrem–Bergheim–Bedburg
(–Neuss)
Bedburg an die Erftbahn zwischen Düsseldorf und Köln Messe/
Deutz bzw. Horrem
Die Städte Wesseling, Brühl, Hürth und Frechen sind an das Kölner
Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) angeschlossen.
Die Linie 16 erschließt Wesseling, die Linie 18 Hürth und Brühl, Frechen ist an die Linie 7 angebunden. Der Kreis verfügt zudem seit 1993
über eine eigene Verkehrsgesellschaft, die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG). Diese unterhält zahlreiche Regionalbuslinien.
Zurzeit werden 37 Buslinien und 7 Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Konzessionen betrieben. Zusätzlich verkehrt die Linie 145 der Kölner Verkehrs-Betriebe, die die Stadt Frechen andient. Der Rhein-Erft-Kreis
ist an das Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) angeschlossen.
öffentlicher Personennahverkehr
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
9
Die Bevölkerung innerhalb des Rhein-Erft-Kreises von insgesamt
465.5781 Personen verteilt sich wie folgt auf die zehn kreisangehörigen Städte:
Kerpen
Bergheim
Hürth
Pulheim
64.839
61.668
58.673
54.031
Frechen
Erftstadt
Brühl
Wesseling
Bedburg
Elsdorf
50.590
50.502
44.331
35.145
24.608
21.182
Bevölkerungsentwicklung
Kreisstadt und gleichzeitig auch Verwaltungssitz des Rhein-ErftKreises ist die Stadt Bergheim.
Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis fällt in den letzten 20 Jahren
positiv aus. Insbesondere im Vergleich zur Entwicklung im Bundesland Nordrhein-Westfalen zeigt sich eine wachsende Einwohnerzahl. Im Rhein-Erft-Kreis ist ein Anstieg der Bevölkerung von rund
16 %, in Nordrhein-Westfalen nur um rund 5 % nachzuvollziehen.
Tabelle 1
Jahr
Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis im Vergleich
Rhein-Erft-Kreis
Nordrhein-Westfalen
absolut
in %
absolut
in %
1981
401.598
100,0 %
17.045.993
100,0 %
1986
405.818
101,1 %
16.676.501
97,8 %
1991
425.083
105,8 %
17.509.866
102,7 %
1996
444.878
110,8 %
17.947.715
105,3 %
2001
458.430
114,2 %
18.052.092
105,9 %
2006
463.147
115,3 %
18.028.745
105,8 %
2011
465.578
115,9 %
17.841.956
104,7 %
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsstand am 31. Dezember eines Jahres
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
prognostiziert für den Rhein-Erft-Kreis eine Bevölkerungszahl von
476.614 im Jahr 2030. Gegenüber der aktuellen Bevölkerungszahl
von 464.130 beschreibt dies eine Zunahme von 2,69 %.
1
Angaben nach IT.NRW, Stand 31. Dezember 2011
Bevölkerungsprognosen bis zum
Jahr 2030
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
10
Somit ist der Rhein-Erft-Kreis einer von wenigen nordrheinwestfälischen Kreisen, der kurz- und mittelfristig keinen Schrumpfungsprozessen ausgesetzt ist.
3.2
Wirtschaftsstruktur
3.2.1
Kennzahlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Ablesbar durch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigem2
am Arbeitsort ist der Rhein-Erft-Kreis der leistungsfähigste Landkreis3 im Regierungsbezirk Köln. Durch ein BIP je Erwerbstätigem
von ca. 66.430 EUR wird der Wert der übrigen Kreise um mindestens
10.000 EUR je Erwerbstätigem überschritten. Bezogen auf alle nordrhein-westfälischen Kreise wird durch das BIP je Erwerbstätigem ein
Index von 110 (Land Nordrhein-Westfalen = 100) erreicht. Nur der
Rhein-Kreis Neuss im Regierungsbezirk Düsseldorf weist mit einem
Wert von 130 einen höheren Index auf.
Leistungsfähigkeit der Wirtschaft
Durch die Analyse der Statistiken der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit sind für den Rhein-ErftKreis im Vergleich zu Bundesgebiet und -land Wirtschaftsgruppen
zu identifizieren, die durch besonders hohe Beschäftigtenanteile
geprägt sind.
Wirtschaftsstruktur
Zunächst wird deutlich, dass der sogenannte Primärsektor – unter
Berücksichtigung des Bergbaus – durch deutlich höhere Beschäftigtenanteile repräsentiert wird als in den Vergleichsräumen. Die Quote von rund 3 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
ist dabei insbesondere auf die Gewinnung der Braunkohle zurückzuführen.
Das Verarbeitende Gewerbe ist mit einem Anteil von rund 22 % im
Bundesland besonders stark vertreten. Die Wirtschaftsgruppe der
Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen,
Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden ist dagegen innerhalb des Kreises
überproportional vertreten. Auf Bundesebene spielt das verarbeitende Gewerbe dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
Der Wirtschaftsabschnitt Handel, Instandhaltung/Reparatur von
Kraftfahrzeugen ist im Rhein-Erft-Kreis insgesamt vergleichsweise
stark vertreten (ca. 20 %). Dabei liegt sowohl die Quote für den Einzel- als auch die für den Großhandel über den Werten des Landes.
Im Vergleich mit den Bundesquoten werden eine deutliche Überproportionalität des Großhandels und eine ebenso ausgeprägte
Unterproportionalität des Einzelhandels deutlich.
2
3
Quelle: IT:NRW 2011: Kreisstandardzahlen 2011 – Statistische Angaben für kreisfreie Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen
kreisfreie Städte bleiben hier unberücksichtigt
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
11
Der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerwirtschaft nimmt im
Rhein-Erft-Kreis einen Anteil von rund 8 % an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein. Dieser liegt damit höher als in den
Vergleichsräumen.
Tabelle 2
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Vergleich
Wirtschaftsabschnitte/
Wirtschaftsabteilungen/
Wirtschaftsgruppen
Anteil in %
Rhein-ErftKreis
NordrheinWestfalen
Deutschland
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei;
Bergbau und Gewinnung von Steinen
und Erden
2,5
0,4
1,0
Verarbeitendes Gewerbe
15,2
21,8
22,5
2,78
3,4
3,5
12,5
18,4
19,0
20,1
15,6
14,6
- Großhandel (ohne Handel mit Kfz)
7,6
5,7
4,7
- Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz)
9,6
7,9
7,7
- Sonstige
2,9
2,0
2,2
Verkehr und Lagerwirtschaft
8,0
5,0
5,1
Sonstige
54,2
57,2
56,8
INSGESAMT
100,0
100,0
100,0
davon:
- Herstellung chem. und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
- Ssonstige
Handel, Instandhaltung/Reparatur Kfz
davon:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Dezember 2010
Bei der Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung im Rhein-ErftKreis ergibt sich gegenüber den Vergleichsregionen ein ähnlicher
Verlauf. Zwar sank die Anzahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2000
von etwa 116.836 auf rund 111.488 im Jahr 2005. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von rund 4 %. Aber seit dem Jahr 2005
stieg die Zahl der Beschäftigten, so dass sich im Jahre 2008 der Wert
wieder auf den Ausgangswert aus dem Jahr 2000 stabilisierte bzw.
Beschäftigtenentwicklung
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
12
diesen sogar übertraf. Die Tendenz des Kreises steigt weiterhin an.
Im Vergleich zu den beiden Vergleichsräumen ist der Wert des Kreises sogar als überdurchschnittlich zu bewerten.
Abbildung 3
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten*
im Vergleich
110%
105%
100%
95%
90%
85%
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Rhein-Erft-Kreis
Regierungsbezirk Köln
NordrheinWestfalen
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Darstellung:
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012
*
am Arbeitsort im Vergleich von 2000 bis 2011 (2000 = 100 %)
Die Entwicklung der Arbeitslosenquoten in den drei Vergleichsräumen kann durch eine Annäherung der Verlaufskurven in der jüngeren Vergangenheit dargestellt werden. Ausgehend vom Jahr 2001
konnte im Rhein-Erft-Kreis mit unter 8 % die niedrigste Quote ermittelt werden. Im Regierungsbezirk lag die Quote bei rund 9 % und im
Bundesland bei ca. 10 %. Zu Mitte des Jahrzehnts erreichte die Quote
in allen Bezugsräumen ihren Spitzenwert, im Rhein-Erft-Kreis stieg
sie bis 2005 am stärksten an, so dass mit rund 13 % eine ähnlich hohe Arbeitslosenquote gemessen wurde wie in Nordrhein-Westfalen
insgesamt. Seitdem ist ein deutlicher Rückgang – verbunden mit
einer Annäherung – erkennbar, der durch einen leichten Anstieg
durch die bundesweite und europäische Rezession 2008/2009 unterbrochen wurde. Ende 2011 lagen die Quoten im Kreis und im Regierungsbezirk leicht unter, im Land leicht über 8 %.
Arbeitslosigkeit
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
13
Abbildung 4 Entwicklung der Arbeitslosenquoten im Vergleich
16%
14%
12%
10%
8%
6%
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Rhein-Erft-Kreis
Regierungsbezirk Köln
2011
NordrheinWestfalen
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Darstellung:
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012
negativer Pendlersaldo
Trotz einer positiv verlaufenden Beschäftigungssituation weist der
Rhein-Erft-Kreis ein negatives Pendlersaldo im Jahr 2010 auf:
109.500 Berufseinpendler standen ca. 150.000 -auspendlern gegenüber (-40.500). Die Entwicklung des Pendlersaldos seit 2008 wird
dabei durch eine Abnahme der Berufseinpendler und der relativ
konstant bleibenden Zahl der -auspendler beschrieben.
Abbildung 5
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rhein-Erft-Kreis
124000
122000
120000
118000
116000
114000
112000
110000
108000
106000
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Darstellung:
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012
Anm.:
Absolute Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1995
im Rhein-Erft-Kreis
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
104000
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
3.2.2
14
Wirtschaftliche Kompetenzfelder
Geprägt durch seine geografische Gunstlage innerhalb der wirtschaftsstärksten Region Europas weist der Rhein-Erft-Kreis eine
prosperierende Wirtschaftsituation auf.
Trotz der geringen Ausdehnung des Kreisgebiets wird dabei eine
ausgeprägte Heterogenität der Wirtschaftsstruktur erkennbar, die
durch die Lage der Braunkohleflöze, den Verlauf des Rheins (Hafenstandorte, Kühlwasser für Verarbeitung) sowie die geografische
Exposition innerhalb des Kreises in Verbindung mit der Verkehrsinfrastruktur beeinflusst wird.
Unter Berücksichtigung des gewerblichen und industriellen Flächenbedarfs sind die folgenden wirtschaftlichen Kompetenzfelder
besonders hervorzuheben:
Dank der Lage innerhalb des Rheinischen Braunkohlereviers, dem
größten zusammenhängenden Braunkohlevorkommen Europas,
hat sich der Rhein-Erft-Kreis zu einer der wichtigsten Energiewirtschafts-Regionen des Kontinents entwickelt.
Auch heute noch wird die Wirtschaftsstruktur des Rhein-ErftKreises in besonderem Maße durch den Braunkohleabbau geprägt. Zwar wird die Braunkohlegewinnung im offenen Tagebau
kontinuierlich über die Grenzen des Kreises hinaus nach Nordwesten verlagert, so dass im Rhein-Erft-Kreis lediglich der Tagebau Hambach aktuell verbleibt, dennoch wird die Verarbeitung
und Energiegewinnung der Braunkohle eine wichtige Branche
bleiben.
Neben den bestehenden Kraftwerken und Brikettfabriken führen
Innovationsprozesse und auch die zunehmende Umsetzung eines liberalisierten europäischen Energiemarkts zu neuen Verarbeitungstechniken und -anlagen. So wird zum Beispiel durch den
größten Arbeitgeber kreisweit, die RWE, das RWE-PowerKraftwerk in Bergheim-Niederaußem betrieben, das mit modernster Braunkohlekraftwerkstechnik ausgerüstet wurde.
Der Weiterzug des Braunkohleabbaus geht auch mit der Erzeugung erneuerbarer Energien und entsprechender Anlagen im
Kreis einher. In Hürth-Knappsack hat die Fa. Statkraft ein Gasund Dampfkraftwerk errichtet, das zu den klimafreundlichsten
Energiekraftwerken der Welt gezählt wird. Die über Jahrhunderte
generierte Kompetenz im Energie-Sektor wird also genutzt und
weiterentwickelt, um auch in der Zeit nach dem Braunkohlabbau
das Profil eines Energiezentrums weiter zu führen. Mit der im
Rahmen der Regionale 2010 entwickelten Rahmenkonzeption für
terra nova stehen auf dem Stadtgebiet von Bergheim und Elsdorf
auf der so genannten LEP VI-Fläche geeignete Entwicklungsmöglichkeiten für das Kompetenzfeld erneuerbare Energien zur Verfügung.
Kompetenzfeld Energie
Wirtschaftsstandort Rhein-Erft-Kreis
15
Für den Kreis ergibt sich somit die Herausforderung, die Wachstumschancen für erneuerbare Energien weiter zu nutzen, um die
über Jahrzehnte generierte Energiekompetenz auch zukünftig als
Standortfaktor vermarkten zu können.
Gemessen an den Abbauflächen der Kohleflöze sind insbesondere die Kommunen Bergheim, Elsdorf, Bedburg und Kerpen als
Standorte der Energiewirtschaft hervorzuheben.
Die chemische Industrie nimmt in der Wertschöpfung des Kreises
ebenfalls traditionell eine übergeordnete Rolle ein und ist einer
der wichtigsten Arbeitgeber. Durch die Chemiestandorte HürthKnapsack und Wesseling ist der Rhein-Erft-Kreis in den „Kölner
Chemiegürtel“ eingebunden.
Der Chemiepark Knapsack befindet sich ca. 10 km südwestlich
von Köln und verfügt über eine Gesamtfläche von 180 ha, wovon
33 ha noch als Freifläche zur Verfügung stehen. Die ansässigen
Unternehmen profitieren von der guten Verkehrsanbindung und
den bereitgestellten Infrastruktureinrichtungen.
Noch deutlicher als Hürth spielt Wesseling eine tragende Rolle im
Bereich der Chemieindustrie. Hier sind Unternehmen wie die
Shell Deutschland Oil GmbH mit der Rheinland Raffinerie, LyondellBasell Industries oder die EVONIK Degussa GmbH zu nennen.
Die Rheinland Raffinerie in Wesseling ist der südliche der zwei
Werksteile, der andere befindet sich in Köln-Godorf. Zusammen
bilden sie den größten Raffineriestandort in Deutschland. Derzeit
befindet sich eine Produktpipeline im Bau, die die beiden Standorte miteinander verbinden soll. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist derzeit für Anfang 2013 vorgesehen. Pipelines sorgen im Übrigen auch für die Beziehung des Rohöls. Beide Werke
sind über die Rotterdam-Rijn Pipeline mit dem Ölhafen in Rotterdam verbunden, das Werk in Wesseling durch die Nord-WestÖlleitung zudem mit Wilhelmshaven.
Kompetenzfeld Chemie
Eine dritte dominante Wirtschaftsbranche ist die Logistik. Aufgrund der Verkehrsgunst zu den verschiedenen Bundesautobahnen, dem Güterverkehr mit dem Container-Bahnhof KölnEifeltor, der Binnenschifffahrt über den Rhein sowie der Luftfracht-/Cargosparte über den Flughafen Köln-Bonn bildet der
Kreis einen von drei Logistik-Schwerpunkten in NordrheinWestfalen, so dass sich einige führende Logistikunternehmen mit
ihren Konzernzentralen angesiedelt haben.
Rund 400 Unternehmen der Logistikbranche sind innerhalb des
Rhein-Erft-Kreises ansässig, davon zählen über 90 Unternehmen
zu den 500 beschäftigungsreichsten und umsatzstärksten Unternehmen der Logistikbranche deutschlandweit.
Insbesondere im Nordwesten des Kreises, in Bergheim, Bedburg
und Elsdorf, hat sich ein ausgeprägtes „Logistik-Cluster“ entwickelt, so dass international renommierte Unternehmen ihre Logistik- und Lagerfunktionen dort angesiedelt haben.
Kompetenzfeld Logistik
Arbeitshypothesen
16
Das heute wahrscheinlich wichtigste Fundament der Wirtschaft
im Rhein-Erft-Kreis ist allerdings die durch einen starken Branchenmix geprägte Wirtschaftsstruktur, die durch ihren hohen Diversifizierungsgrad das Rückgrat wie auch die Krisenunabhängigkeit des Wirtschaftsraumes ausmacht: Metallverarbeitung,
Autozulieferer, Herstellung von Verpackungen und Verpackungsmaschinen, Lebensmittelunternehmen, Kosmetikherstellung, Elektro- und Baugewerbe, Baumaschinen, Handel-,
Verkehrs-, Nachrichtenwesen und Dienstleistungen sind einige
wenige Schwerpunkte, die diese Diversität belegen. In Anbetracht zukunftsträchtiger Wirtschaftsbranchen ist weiterhin auf
die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie,
Medienwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie zu verweisen, die
im Kreis ebenfalls durch leistungsstarke Unternehmen repräsentiert sind. Hieraus begründet sich auch eine ausgeprägte Krisenunabhängigkeit des Kreises.
Darüber hinaus beeinflusst die Verkehrsgunst eine Entwicklung von
regional bedeutsamen Einzelhandelsstandorten. Hier ist insbesondere auf die Städte Frechen (Europark), Kerpen (Fachmarktzentrum
Erft-Karree) und Hürth (Einkaufszentrum Hürth-Park) zu verweisen.
Einzelhandelsfunktion
Zusätzlich kommt der Wohnfunktion als Komplementärnutzung
gegenüber dem Arbeitsplatzstandort Köln eine wichtige Bedeutung
zu. Vor allem in den Kommunen, die direkt an die Stadt Köln angrenzen (Brühl, Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling), wird die
Wohnortwahl durch die günstigeren Miet- und Bodenpreise (im
Vergleich zu Köln) und die gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur
beeinflusst.
Wohnfunktion
4
Arbeitshypothesen
Vor dem Hintergrund übergeordneter Rahmenbedingungen der
Gewerbeflächenentwicklung und der spezifischen wirtschaftlichen
und siedlungsstrukturellen Situation des Rhein-Erft-Kreises wird
zunächst von folgenden Arbeitshypothesen ausgegangen:
I. Flächenverfügbarkeit als Grundbedingung
Die Bereitstellung und langfristige Sicherung eines ausreichenden und sowohl im regionalen als auch überregionalen Vergleich
wettbewerbsfähigen Angebots an Gewerbeflächen ist ein bedeutendes Ziel der regionalen Wirtschaftspolitik. Flächenverfügbarkeit dient der Bestandssicherung und dem Ausbau des Branchenmixes.
II. Herausragende Standortfaktoren
Durch die Lage zwischen den großen Häfen (insbesondere Rotterdam und Antwerpen) und der Rhein-Ruhr-Schiene ist der
Rhein-Erft-Kreis insbesondere für Betriebe der Konfektionierung,
Arbeitshypothesen
Endproduktion, Logistik und den Großhandel interessant. Darüber hinaus bietet die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften in einem Raum zwischen den Hochschulen in Köln,
Düsseldorf und Aachen gute Grundvoraussetzungen für eine
qualitätvolle Entwicklung.
III. „Ventilfunktion“ für Köln
Mit der zunehmenden Verknappung von großen und industriell
nutzbaren Flächen im Stadtgebiet von Köln ergibt sich ein „Überschwappeffekt“ in Richtung Rhein-Erft-Kreis. Der Rhein-Erft-Kreis
kann auch Flächen für Unternehmen bieten, die in der Stadt Köln
an ihre räumlichen und verkehrlichen Kapazitätsgrenzen stoßen.
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln können gemeinsame Entwicklungsprojekte angestoßen werden – zum Nutzen aller
Beteiligten.
IV. Nach dem Tagebau
Der Tagebau hat den Rhein-Erft-Kreis über einen langen Zeitraum wirtschaftlich geprägt. Der Wandel der Unternehmen und
Flächen des Tagebaus dokumentiert damit auch die wirtschaftliche Veränderung des Kreises bzw. der Region. Diese Entwicklung
eines neuen wirtschaftlichen Profils erfordert jedoch weitere Flächen- und Beschäftigungsimpulse.
V. Neues Profil: Energiewirtschaft
Mit dem angestrebten Profil Energiewirtschaft (Stichwort: terra
nova) wird nicht nur ein weiterer Impuls für eine wirtschaftliche
Profilierung gegeben, sondern es werden auch zukunftsfähige
Themen besetzt und Arbeitsplätze geschaffen.
VI. Chemiegürtel
Der südliche „Chemiegürtel“ wird ohne ausreichende Entfaltungsmöglichkeiten nur bedingt weiterwachsen können. Durch
die Rheinlage und -nähe der Standortkommunen bestehen nur
geringe Chancen, erweiterungswillige Betriebe in den Norden zu
verlagern, da diese dort weder über Wasserkapazitäten noch entsprechende Transportwege verfügen könnten.
VII. Wenige Restriktionen
Die ökologischen Qualitäten der Flächen sowie das Landschaftsbild sind aufgrund der durch den Tagebau und die Kraftwerkskulisse überformten Landschaft weit weniger mit Restriktionen behaftet als in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens.
VIII. Demografische Entwicklung und Gewerbeflächenbedarf
Die demografische Entwicklung wird vielfach als Indikator dafür
herangezogen, dass mit zurückgehenden Bevölkerungszahlen
und verändertem Altersaufbau der Bedarf an Arbeitsplätzen
ebenfalls rückläufig ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass genau
umgekehrt eine strategische Ausrichtung greifen muss. Allen Be-
17
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
18
teiligten ist klar, dass über neue Wohnbauflächen ein massiver
demografischer Aufwärtstrend nicht (mehr) erreicht werden
kann. Nur das Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen ist geeignet, Menschen an den Kreis zu binden und neue Bürger zu gewinnen, d. h. nur über die gewerbliche Flächendisposition kann
eine weitere prosperierende Entwicklung gewährleistet werden.
5
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen
Unternehmen (Befragung)
5.1
Vorgehensweise
Im Rahmen einer Befragung sollten Aussagen zu Flächenentwicklungen durch vertiefende Informationen der ansässigen Unternehmen ermittelt werden. Dabei sollten die Ergebnisse weniger quantitative Veränderungen belegen, vielmehr sollten Ursachen für erfolgte Flächen- und Standortveränderungen sowie direkte Einschätzungen der weiteren Entwicklungsperspektiven und des flächenbezogenen Handlungsbedarfs in Erfahrung gebracht werden.
Unternehmensbefragung
Die Durchführung der Befragung erfolgte zweistufig: Für die persönliche Befragung ausgewählt wurden aufgrund ihrer Größenordnung
bedeutsame oder für die regionale Wirtschaftsstruktur typische
Unternehmen. Die schriftliche Befragung richtete sich an alle IHKMitgliedsunternehmen in den ausgewählten Branchen.
persönliche und schriftliche
Befragung
Diese Branchen zeichnen sich aus durch hohe Wertschöpfung, überdurchschnittlichen Flächenbedarf und ein qualitatives Flächenanforderungsprofil, z. B. durch Schichtbetrieb und Emissionstätigkeit,
so dass neben den Fragen der quantitativen Flächenverfügbarkeit
auch ermittelt werden konnte, ob Gewerbe- oder Industriegebietsflächen benötigt werden. Ausgewählt wurden die Branchen
ausgewählte Branchen
Verarbeitendes/Produzierendes Gewerbe
Großhandel
Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik
Eine Abstimmung auf die differenzierten Kompetenzfelder wurde
dabei aus verschiedenen Gründen nicht vorgenommen: Zum einen
sollte eine Vergleichbarkeit mit der parallel stattfindenden Befragungsaktion im Oberbergischen Kreis gegeben sein, zum anderen
wurden so auch die nicht den Kernkompetenzfeldern zugeordneten
Unternehmen erfasst und die Aussagekraft der Ergebnisse damit
gestärkt.
Das Befragungsprogramm wurde mit dem Auftraggeber sowie mit
dem den Kommunen im Detail abgestimmt, es enthielt offene wie
geschlossene Fragen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert
sich auf die wichtigsten untersuchungsrelevanten Befragungsergebnisse.
Befragungsprogramm wurde mit der
IHK und den Kommunen abgestimmt
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
5.2
19
Rücklaufquoten und Strukturdaten der befragten
Unternehmen
Insgesamt wurden 1.608 Unternehmen angeschrieben oder persönlich befragt (Vollerhebung der Branchen Großhandel, Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei). Davon beteiligten sich 215 Unternehmen an der Befragungsaktion, hiervon 12 Unternehmen mit
Unternehmenssitz außerhalb des Kreises. Damit liegt die Rücklaufquote bei ca. 13 %4.
Abbildung 6
Branchenstruktur der befragten Betriebe (in %)
Befragte Unternehmen: 1.608
Rücklauf: 215
6
42
29
54
35
17
17
Großhandel
Verkehr/Lager/Logistik
Verarbeitendes Gewerbe
Sonstiges/keine Angaben
Quelle: IHK-Mitglieds-/Unternehmensbefragung 2012
Die Rücklaufquoten nach Branchen zeigen auf, dass der Anteil der
antwortenden Unternehmen aus dem Verarbeitenden/ Produzierenden Gewerbe im Vergleich zur Bedeutung in der Stichprobe höher ist. Der Anteil des Rücklaufs der Unternehmen aus dem Bereich
Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik entspricht proportional ungefähr
der Zahl der im Rahmen der Stichprobe befragten Unternehmen.
Der Bereich Großhandel ist im Rücklauf unterrepräsentiert.
Branchenzugehörigkeit
der Unternehmen
Hinsichtlich der räumlichen Verteilung ist zu erkennen, dass sich die
Unternehmen in Brühl, Bergheim, Pulheim und Hürth stärker als in
anderen Kommunen beteiligt haben, die Rücklaufquoten in Wesseling und Erftstadt liegen hingegen deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt von 13 %.
räumliche Verteilung
der Unternehmen
4
Der Versand der Befragungsunterlagen erfolgte am 16. Juli 2012. Aufgrund der
Sommer- und Ferienzeit war eine Nachfassaktion erforderlich. Sämtliche bis
zum 26. Oktober 2012 eingetroffenen Fragebögen wurden in der Auswertung
berücksichtigt. Die Mitwirkungsbereitschaft sollte durch Informationen im Begleitschreiben und parallele Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
Abbildung 7
20
Rücklaufquoten nach Kommunen
25%
24
20%
15%
17
15
15
14
10%
12
12
12
9
5%
8
Wesseling
Pulheim
Kerpen
Hürth
Frechen
Erftstadt
Elsdorf
Brühl
Bergheim
Bedburg
0%
Quelle: IHK-Mitglieds-/Unternehmensbefragung 2012
Bei der Betrachtung der Beschäftigtenzahl der befragten Unternehmen wird deutlich, dass der Anteil der Unternehmen mit ein bis
fünf sowie sechs bis zehn Beschäftigten gegenüber den größeren
Unternehmen überwiegt5. In der Aufgliederung der Branchen fällt
auf, dass im Großhandel vermehrt Unternehmen mit geringen Beschäftigtenzahlen (ein bis fünf und sechs bis zehn) an der Befragung
teilgenommen haben und nur ein geringer Prozentsatz von ca. 5 %
auf Unternehmen mit 151 und mehr Vollzeit-Beschäftigten fällt. Bei
den Unternehmen des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes
sind vergleichsweise viele Unternehmen mit höheren Beschäftigtenzahlen vorzufinden. In der Gruppe der Unternehmen aus Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik ist keine ausgeprägte Tendenz erkennbar.
5
Die Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden werden hierbei anteilig zu Vollzeitkräften umgerechnet.
Unternehmen aller
Größenklassen vertreten
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
21
Abbildung 8 Beschäftigtenzahl der befragten Betriebe (in %)
Verarbeitendes /
Produzierendes
1-5
Gewerbe
6-10
11-20
Großhandel
21-50
51-150
151 und mehr
Verkehr/
Lagerwirtschaft/
Logistik
in Prozent
0
10
20
30
40
Quelle: IHK-Mitglieds-/Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
in % der befragten Betriebe nach Branchen, Teilzeitkräfte werden umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte
Rund die Hälfte aller antwortenden Betriebe weisen Unternehmensbzw. Betriebsverflechtungen auf, die sich auf die Region konzentrieren. Im Großhandel ist dieser Anteil mit ca. 65 % deutlich stärker
ausgeprägt und die großräumige Verflechtung entsprechend geringer. Die Betriebe des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes
hingegen sind weitaus stärker mit anderen Unternehmens-/Betriebsstandorten im weiteren Bundesgebiet, in der Europäischen
Union und der Welt verbunden. Die Werte der Branche Verkehr/
Lagerwirtschaft/Logistik liegen im Hinblick auf die Verflechtungen
außerhalb der Region im Durchschnitt.
Fazit: Der Blick auf die Strukturdaten zeigt, dass sich viele größere
Unternehmen mit über die Region reichenden Verflechtungen an
der Befragungsaktion beteiligt haben. Tendenziell dürften es somit
eher die leistungsstarken Unternehmen sein, für die das Thema der
Flächenverfügbarkeit und -entwicklung relevant ist.
weltweite Verteilung
der Betriebsstandorte
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
22
Abbildung 9 Räumliche Verteilung der Betriebsstandorte
Verarbeitendes /
Produzierendes
Gewerbe
weltweit
EU
Deutschland
Großhandel
NRW
Region
Verkehr/
Lagerwirtschaft/
Logistik
in Prozent
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
5.3
Mehrfachnennungen möglich, in % der Betriebe
Standortbewegungen und Flächenentwicklung der
Unternehmen in der Vergangenheit
Von allen befragten Unternehmen gaben ca. 53 % an, am heutigen
Unternehmensstandort gegründet worden zu sein, damit haben
ca. 47 % in der Vergangenheit ihren Firmensitz verlagert. Während
die Unternehmen des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes
eine im Vergleich hohe Standorttreue aufwiesen, verlagerten in den
Branchen Großhandel und Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik mindestens 50 % der Unternehmen ihren Sitz. Auch der Anteil der Betriebe, die ihren Sitz bereits mehrfach verlagert haben, ist in diesen
beiden Branchen höher.
ausgeprägte Standortdynamik
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
23
Abbildung 10 Standortdynamik der Unternehmen
Verarbeitendes/
37 Produzierendes
Gewerbe
63
47
55
Großhandel
53
45
am Standort gegründet
vorher an anderen Standorten
50
Verkehr/ Lager/
Logistik
50
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
in % der Betriebe
Ein Drittel der Unternehmen, die ihre Standorte in den Rhein-ErftKreis verlagerten, war vorher im Stadtgebiet von Köln ansässig.
Rund ein Viertel dieser Unternehmen kam von außerhalb des Kreises und der Stadt Köln und ca. 44 % der Unternehmen verlagerten
ihr Unternehmen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises in eine andere
Kommune.
Ausgangspunkt der
Standortverlagerung
Abbildung 11 Gründe der vorgenommenen Standortveränderungen
24
am Standort gegründet
flächenbedingte Verlagerung
53
betriebsbedingte Verlagerung
Verlagerung aus privaten Gründen
11
3
9
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
in % der Betriebe
keine Angabe von Verlgagerungsgründen
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
24
Der Blick auf die Gründe der Verlagerung belegt, dass bereits bei
ca. 24 % aller befragten Unternehmen in der Vergangenheit Flächenengpässe entstanden sind und Auslöser der Verlagerung waren. Betriebsbedingte Gründe (rund 11 %) und andere Ursachen sind
demgegenüber deutlich weniger bedeutsam.
5.4
Flächenengpässe oft Auslöser
von Verlagerungen
Aktuelle Funktionen der Betriebsstandorte/-stätten
Die 215 Unternehmen, die sich an der Befragung beteiligt haben,
betreiben derzeit weitere 29 Betriebsstätten im Rhein-Erft-Kreis, so
dass insgesamt 244 Betriebsstätten mit ihren Flächen in die Bewertung eingingen.
Diese Betriebsstätten erfüllen unterschiedliche Funktionen. An
mehr als 70 % der Betriebsstätten befinden sich Funktionen, die der
Zentrale oder Verwaltungsaufgaben zuzuordnen sind. Dazu zählt an
vielen Standorten auch der Bereich Vertrieb/Marketing/Kundendienst. Weiterhin bedeutsam sind die Funktionen Lager-/Warenwirtschaft/Logistik, oft in Verbindung mit Handel/Ausstellung. Nur
etwa ein Drittel der Standorte werden durch die Sparte Fertigung/Produktion/Verpackung genutzt.
Betriebsstätten erfüllen häufig
mehrere Funktionen
Abbildung 12 Funktionen der Betriebsstätten im Kreis
Zentrale, Verwaltung
Lager
Warenwirtschaft, Logistik
Vertrieb, Marketing, Kundendienst
Fertigung, Produktion, Verpackung
Handel/ Ausstellung
Forschung & Entwicklung
IT-Dienstleistungen
Sonstige
in Prozent
0
10
20
30
40
50
60
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
Mehrfachnennungen möglich, in Prozent (n = 244)
Die Aufgliederung der Funktionen der Betriebsstätten nach Branchen zeigt auf, dass auch einige der Betriebsstätten der Branchen
Großhandel und Verkehrs-/Lagerwirtschaft/Logistik durch solche
70
80
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
25
aus dem Bereich Fertigung/Produktion/Verpackung genutzt werden, allerdings in geringerem Umfang als die des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes (ca. 15 % bzw. 21 % der Betriebsstätten im Vergleich zu ca. 69 %). Auch wird Lagerfläche nicht nur im
Großhandel vorgehalten (ca. 66 % der Betriebsstätten), sondern
auch in den Branchen Verarbeitendes/Produzierendes Gewerbe (ca.
61 %) und bei Betriebsstätten der Branche Verkehr/Lagerwirtschaft/
Logistik.
5.5
Aktuelle Flächenanforderungen, -größen und
Entwicklungspotenziale der Betriebsstätten
An ca. 22 % der 244 Betriebsstätten wird derzeit im Schichtbetrieb
gearbeitet, dabei mehrheitlich in zwei Schichten. Schichtbetrieb
kommt dabei stärker bei Betriebsstätten des Verarbeitenden/ Produzierenden Gewerbes (ca. 31 % der Betriebsstätten) zum Einsatz als
in den Branchen Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik (ca. 24 %) und
Großhandel (ca. 12 %).
Schichtbetrieb
Abbildung 13 Betriebsstätten mit Schichtbetrieb und Emissionen
Schichtbetrieb: Insgesamt 22 % der Betriebsstätten (n=244)
2 Schichten
3 Schichten
4 und mehr
Schichten
in Prozent
0
5
10
15
Emissionen: Insgesamt 14 % der Betriebsstätten (n=244)
Geruch
Lärm
Schadstoffe
in Prozent
0
5
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
10
15
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
26
Für 14 % der Betriebsstätten gilt, dass durch den Betrieb Emissionen
erzeugt werden, i. d. R. handelt es sich um eine Kombination von
Lärm-, Geruchs- und Schadstoffbelästigung. Den höchsten Anteil an
Betriebsstätten mit Emissionen weist im Rhein-Erft-Kreis die Branche Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik auf (ca. 29 % der Betriebsstätten), für die Betriebsstätten des Verarbeitenden/Produzierenden
Gewerbes sowie des Großhandels ergeben sich geringere Werte
(ca. 17 % bzw. ca. 4 %).
betriebliche Emissionen
Von den 244 Betriebsstätten wurde für 200 Betriebsstätten die Frage nach der Größe der Grundfläche beantwortet. 118 dieser Standorte (ca. 59 %) verfügen über Grundflächen bis zu ca. 5.000 qm, weitere 63 (ca. 32 %) liegen in der Größenordnung von ca. 5.000 bis zu
50.000 qm. 19 Betriebsstätten (10 %) fallen demnach in die Kategorie von Standorten mit mehr als 50.000 qm.
Grundfläche der Betriebsstätten
Abbildung 14 Grundfläche der Betriebsstätten und Reserveflächen
70
60
66
50
52
40
30
20
35
30
28
22
10
19
14
0
bis zu 1.000
1.001 - 5.000
Grundfläche in qm
5.001 - 10.000
10.001 - 50.000
50.001 und mehr
Reservefläche in qm
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
n = 244
An 66 der 200 Standorten (ca. 33 %) stehen Reserve- oder nutzbare
Freiflächen bereit, davon ca. 79 % in der Größenordnung von bis zu
5.000 qm. Nur ca. 21 % der Reserveflächen verfügen über eine Fläche
von 5.000 bis 10.000 qm. Die Bevorratung von Reserveflächen ist
dabei in den Branchen Verarbeitendes/Produzierendes Gewerbe
und Großhandel mit ca. 31 % bzw. 29 % der Betriebsstätten ausgeprägter als bei den Betriebsstätten der Branche Verkehr/ Lagerwirtschaft/Logistik mit ca. 16 % der Betriebsstätten.
Reserveflächen der Betriebsstätten
Während die Frage nach den Grundflächen nicht für alle Betriebsstätten beantwortet wurde, liegen die Antworten für verfügbare
Nachbarflächen für alle 244 Standorte vor. Die Ergebnisse belegen,
dass bei ca. 23 % der Standorte auf eine benachbarte Fläche zurückgegriffen werden kann, wenn dies zur betrieblichen Erweiterung
erforderlich sein sollte. In Bezug auf die Branchen ergeben sich die
verfügbare Nachbarflächen
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
27
gleichen Unterschiede wie bei den eigenen Reserve- oder Freiflächen.
An ca. 17 % der Standorte kann bereits jetzt ein erhöhter Flächenbedarf nicht gedeckt werden. Demgegenüber wird an ca. 12 % der
Standorte eine Betriebs- bzw. Flächenerweiterung gewünscht und
kann auf den verfügbaren Flächen ermöglicht werden. Nur ca. 2 %
der befragten Unternehmen ziehen eine Verlagerung einzelner
Funktion in Betracht.
teilweise keine Deckung
der Flächenbedarfe
Abbildung 15 Zukünftige Veränderungen am Standort
Erhöhter Flächenbedarf kann nicht gedeckt werden
Betriebs-/ Flächenerweiterung gewünscht und möglich
Verlagerung einzelner Funktionen geplant
Sonstige Veränderungen
0%
5%
10%
15%
20%
25%
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
5.6
n = 244
Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit
In der Vergangenheit haben sich bereits ca. 70 % der Betriebsstätten
positiv entwickelt, indem sich die Geschäftstätigkeit positiv veränderte, die Grundstücksfläche (durch Ankauf) vergrößert oder besser
ausgeschöpft wurde.
Entwicklung der Geschäftstätigkeit
Die sich bereits in den Antworten zum zukünftigen Flächenbedarf
dokumentierende Flächenknappheit zeigt sich auch in den Antworten auf die Frage, ob bereits in der Vergangenheit Auslagerungen
erfolgten. Dies wird für ca. 22 % der Betriebsstätten bejaht, von denen primär Funktionen aus Lagerwirtschaft/Versand, seltener aus
Herstellung/Produktion oder Handel/Ausstellung auf andere Standorte verteilt worden sind.
Auslagerungen in der Vergangenheit
Im Hinblick auf die räumliche Verteilung ist den Antworten zu entnehmen, dass hierbei etwa hälftig Standorte und Betriebsstätten
innerhalb eines Umkreises von ca. 20 km gewählt wurden, die andere Hälfte wurde nahezu gleichermaßen auf sonstige Standorte im
Rheinland, im Bundesland Nordrhein-Westfalen, innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen
Union verteilt.
Zielstandorte der Auslagerungen
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
28
Abbildung 16 Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit
Betriebstätten mit posit. Entwicklung, davon
positive Entwicklung der Geschäftstätigkeit
Grundstücksfläche wurde vergrößert
Grundstücksfläche wurde besser ausgeschöpft
Auslagerungen erfolgten, davon
Lager, Versand
Herstellung, Produktion
Büro, Verwaltung
Handel, Ausstellung
Sonstiges
innerhalb von 20 km
Rheinland
NRW
Deutschland
der EU
außerhalb der EU
in Prozent
0
10
20
30
40
50
60
70
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012
Anm.:
5.7
n = 244
Bedeutung und Bewertung der Standortfaktoren
Um weitere Hinweise auf die derzeitige Zufriedenheit der Unternehmen mit ihrer Standortsituation zu erhalten, wurde – hier wieder auf Unternehmensebene – zunächst die Bedeutung ausgewählter Standortfaktoren für den Unternehmenserfolg und im Anschluss
die Bewertung dieser Faktoren erfragt.
In diese Bewertung wurden dabei auch Standortfaktoren einbezogen, die mit den Themen Flächenverfügbarkeit und -qualität nur am
Rande (z. B. Erschließungskosten, Subventionen/Förderung, Preise
für Ver- und Entsorgung) oder gar nicht zusammenhängen (z. B.
Arbeitskräftepotenzial, Synergien). Dies erfolgte, um die Bedeutung
und Bewertung der flächenbezogenen Faktoren besser einordnen zu
können.
Katalog der Standortfaktoren
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
29
Abbildung 17 Bedeutung der Standortfaktoren
Überregionale Verkehrsanbindung
Regionale Verkehrsanbindung
Kommunale Steuern / Abgaben
Verfügbarkeit von Fachkräften
Strompreise
Bodenpreise / Erschließungskosten
Lohn-/ Gehaltsniveau
Nähe zu Absatzmärkten
Keine Einschränkungen in Produktionstätigkeit
Grundstücksgröße
Wasserpreise
Zulässigkeit 3-Schicht-Betrieb, Nachtverkehr
Subventionen / Förderung
Nähe zu Beschaffungsmärkten
Topographie
Branchenprofil der Region / Synergien / Netzwerke
Angebot unternehmensnaher Dienstleistungen
Nachbarschaftsnutzungen
Anbindung Universität / Forschung
0%
flächenbezogener
Standortfaktor
20%
40%
hoch
60%
teils/teils
80%
100%
gering
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012, n= 215, Angaben in %
Die Ergebnisse zeigen, dass das Thema der Verkehrsanbindung für
die befragten Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis eine übergeordnete
Bedeutung einnimmt, aber auch positiv bewertet wird. Für viele
Unternehmen sind auch Bodenpreise und Erschließungskosten von
großer Bedeutung, die allerdings – wie viele andere Preise und finanzielle Faktoren – eher kritisch bewertet werden.
Weitere Themenstellungen, die sich konkret auf die Flächenqualität
und die Grundstücksgröße richten, hierzu zählen
(fehlende) Einschränkungen in der Betriebstätigkeit
Grundstücksgröße
übergeordnete Bedeutung
der Verkehrsanbindung
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
30
Zulässigkeit von Schichtbetrieb und Nachtverkehr
Topografie und
Nachbarschaftsnutzungen,
werden nur von jeweils ca. 20 bis 40 % der Unternehmen als besonders wichtig für den Unternehmenserfolg eingestuft und von den
meisten Befragten auch im Hinblick auf die derzeitige Situation als
sehr gut oder gut bewertet.
Abbildung 18 Bewertung der Standortfaktoren
Keine Einschränkungen in Produktionstätigkeit
Überregionale Verkehrsanbindung
Topographie
Grundstücksgröße
Regionale Verkehrsanbindung
Nähe zu Absatzmärkten
Zulässigkeit 3-Schicht-Betrieb, Nachtverkehr
Angebot unternehmensnaher Dienstleistungen
Nähe zu Beschaffungsmärkten
Anbindung Universität / Forschung
Nachbarschaftsnutzungen
Branchenprofil der Region / Synergien / Netzwerke
Verfügbarkeit von Fachkräften
Bodenpreise / Erschließungskosten
Lohn-/ Gehaltsniveau
Wasserpreise
Subventionen / Förderung
Strompreise
Kommunale Steuern / Abgaben
0%
flächenbezogener
Standortfaktor
20%
sehr gut / gut
40%
befriedigend
Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012, n= 215, Angaben in %
60%
80%
ausreichend / mangelhaft
100%
Gewerbeflächenentwicklung und -bedarf der ansässigen Unternehmen
(Befragung)
Allerdings zeigt sich für einen „Sockel“ von ca. 15 bis 20 % der Unternehmen, dass sie ihre Grundstücksgrößen und die Flexibilität der
Betriebstätigkeit, zu der auch die Möglichkeiten des Schichtbetriebs
und des Nachtverkehrs zählen, mit ausreichend oder mangelhaft
bewerten.
5.8
Kernaussagen der Unternehmensbefragung
Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass jedem sechsten Betrieb
für eine zukünftig notwendige Expansion keine geeigneten Flächen
zur Verfügung gestellt werden können. Eine Ver- oder Auslagerung
von Teilfunktionen dieser Betriebe ist in der Folge nicht auszuschließen. Gleiches ist auch schon für die Entwicklung in der Vergangenheit ablesbar: An jedem achten Betriebsstandort haben bereits Auslagerungen betrieblicher Funktionen aufgrund fehlender
Flächenverfügbarkeit stattgefunden.
Ein weiterer Hinweis auf eine Flächenknappheit erfolgt durch den
Umfang der vorgehaltenen Reserveflächen. So kann nur noch rund
ein Viertel der Betriebsstandorte auf Reserveflächen zurückgreifen,
während etwa drei Viertel am Ende ihrer räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten stehen.
Bei einer ausbleibenden Ausweisung neuer GI- und GE-Flächen wird
die Anzahl der Betriebsstandorte zunehmen, deren Flächenansprüche innerhalb des Rhein-Erft-Kreises nicht mehr gedeckt werden
können.
31
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
6
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
6.1
Vorgehensweise
32
In den Monaten August und September 2012 wurde im gesamten
Rhein-Erft-Kreis eine parzellengenaue Bestandserhebung der Gewerbe- und Industrieflächen vorgenommen. Gleichermaßen wurden
brachliegende und mindergenutzte sowie die Flächen aufgenommen, die im Rahmen der Bauleitplanung (FNP oder B-Plan) kurz-,
mittel- und langfristig noch zu belegen sind. Weiterhin wurden flächenbezogene Restriktionen, betriebliche Bindungen und Eigentumsverhältnisse ermittelt. Die Erhebungen wurden durch die
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises durchgeführt, die Auswertung
und Aufbereitung erfolgte durch Stadt- und Regionalplanung Dr.
Jansen GmbH. Im Ergebnis kann eine Einschätzung vorgenommen
werden, in welcher Größenordnung die jeweilige Kommune resp.
Wirtschaftsförderung auf Flächen zugreifen kann, um sie an nachfragende Unternehmen zu vermitteln.
Bestandserfassung der Gewerbeund Industrieflächen
Die Erfassung der Flächen erfolgte auf Grundlage der Deutschen
Grundkarte (DGK) im Maßstab 1: 5000. Firmen und Betriebe, die
außerhalb der gewerblichen Bauflächen liegen (wie z. B. im Mischgebiet oder auf einer landwirtschaftlichen Fläche) wurden bei der
Bestandserhebung nicht berücksichtigt.
keine Bestandserfassung außerhalb
der gewerblichen Bauflächen
Die Erhebung wurde nach den Kategorien der folgenden Tabelle
durchgeführt:
A
Produzierendes Gewerbe/Handwerk
A 1 industrielle Nutzung
A 2 gewerbliche Nutzung
B
Kfz-Gewerbe (Handel & Werkstatt)
C
Logistik/Transportwesen/Konfektionierung
C 1 industrielle Nutzung (z. B. bei Dreischichtbetrieb)
C 2 gewerbliche Nutzung
D
Dienstleistung/Büro
E
Groß- und Einzelhandel
F
Gemischte und sonstige Nutzungsstruktur
G
Wohnen innerhalb GE/GI > 0,5 ha
I
Brachfläche mit Rest-/Zwischennutzung
J
Brachfläche
K
Ungenutzte GE-Fläche
K 1 B-Plan / § 34 BauGB - betriebsgebunden
K 2 B-Plan / § 34 BauGB - Fremdbesitz
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
33
K 3 B-Plan / § 34 BauGB – in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers( verfügbar)
K 4 FNP - betriebsgebunden
K 5 FNP - Fremdbesitz
K 6 FNP - in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers (=verfügbar)
K 7 FNP - Restriktion (Grünfläche, Überschwemmungsbereich, naturrelevante Festsetzungen etc.)
L
Ungenutzte GI-Fläche
L1
B-Plan / § 34 BauGB - betriebsgebunden
L 2 B-Plan / § 34 BauGB - Fremdbesitz
L 3 B-Plan / § 34 BauGB – in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers( verfügbar)
L 4 FNP - betriebsgebunden
L 5 FNP - Fremdbesitz
L 6 FNP - in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers( verfügbar)
L 7 FNP - Restriktion (Grünfläche, Überschwemmungsbereich, naturrelevante Festsetzungen, Abstandsflächen z. B. zu störfallrelevanten Betrieben
etc.)
Im Detail sollten folgende Vorgaben bei der Erhebung berücksichtigt werden:
A
Genutzte Flächen
Die genutzten und bebauten Flächen werden in Nutzungsgruppen
unterteilt, wobei die notwendigen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
etc. für den jeweiligen Standort gesondert von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH auf Grundlage der DGK 5 ermittelt und
dem jeweiligen Standort zugeordnet werden.
Bei den genutzten Firmengrundstücken sind auch begrünte gewerbliche Böschungen oder noch nicht genutzte Betriebsbereiche bis zu
max. ca. 0,5 ha der genutzten Betriebsfläche zuzuordnen.
Nicht genutzte Flächen über 0,5 ha sind bei den ungenutzten Flächen aufzulisten (K1, L1).
Eine Differenzierung der genutzten (belegten) Flächen erfolgt in
folgende Rubriken:
A – Produzierendes Gewerbe und Handwerk
Alle Nutzungsarten des produzierenden Sektors (z. B. Maschinenund Fahrzeugbau, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Nahrungs- und
Bildung von Nutzungsgruppen für
bebaute und genutzte Flächen
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
34
Futtermitteln, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe oder Textil- und
Bekleidungsindustrie) und Handwerksnutzungen wie das Baugewerbe mit Hoch- und Tiefbau, Schreinereien, Schmieden oder Fensterbauer sind hierunter zu verstehen.
Über die Unterscheidung A 1 – industrielle bzw. A 2 – gewerbliche
Nutzung soll die Differenzierung vorgenommen werden, ob die Nutzungsart eher industrieller oder eher gewerblicher Natur ist. Maßstab ist die Einschätzung, ob die Nutzungsart bauplanungsrechtlich
eher in einem Industrie- oder in einem Gewerbegebiet untergebracht sein sollte. Dabei ist auf die tatsächliche Nutzungsart und
nicht auf die aktuell vorhandene bauleitplanerische Festsetzung
abzustellen. Leitend ist z. B. die Fragestellung, ob immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen vorhanden sind, wie
gewichtig die Emissionen einzustufen sind, etc.
Differenzierung eher gewerblicher
und eher industrieller Nutzungen
innerhalb der Rubrik A
B – Kfz-Gewerbe (Handel & Reparatur)
Firmen, die mit Kfz oder Kfz-Teilen handeln und die Fahrzeuge instand halten bzw. reparieren.
C – Logistik- und Transportwesen
Firmen, die Lagerhaltung betreiben und Verkehrsfahrzeuge zu
Transportzwecken vorhalten.
Über die Unterscheidung C 1 – industrielle bzw. C 2 – gewerbliche
Nutzung soll, vergleichbar der Kategorie A, die Abgrenzung vorgenommen werden, ob der Logistikbetrieb eher großflächig – vergleichbar einer industriellen Nutzung – zu bewerten ist oder, eher
kleiner gehalten, einer gewerblichen Nutzung entspricht. Maßstab
ist auch hier die Einschätzung, ob die Nutzungsart bauplanungsrechtlich eher in einem Industrie- oder in einem Gewerbegebiet untergebracht sein sollte. Dabei ist auf die tatsächliche Nutzungsart
und nicht auf die aktuell vorhandene bauleitplanerische Festsetzung abzustellen. Leitend ist z. B. die Fragestellung, ob ein Dreischichtbetrieb vorliegt, wie umfangreich die Nachtverkehre sind, etc.
D – Dienstleistung und Büro
Der klassische tertiäre Sektor mit z. B. Informations- und Kommunikationswesen, Finanz- und Versicherungsleistungen, Grundstücksund Wohnungswesen, Freiberuflern, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen oder Verwaltung und Erziehung.
E – Groß- und Einzelhandel
Nutzungen wie Möbelhäuser, Bau- und Pflanzenmärkte, Elektronikhändler sowie Großhändler als Bindeglied zwischen Erzeuger und
Endabnehmer, ohne Kfz-Handel (siehe B ).
Differenzierung eher gewerblicher
und eher industrieller Nutzungen
innerhalb der Rubrik C
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
F – Gemische und sonstige Nutzungsstrukturen
Nutzungsarten, die unter den vorgenannten Gruppen nicht aufgeführt wurden, wie z. B. Gastgewerbe oder die Energie- und Wasserversorgung sowie Grundstücksbelegung mit mehreren Nutzungen
und Flächen, bei denen eine prägende Nutzung nicht zu bestimmen
ist. Außerdem Nutzungsarten, die von der Bestandserhebung nicht
zu definieren sind, aber bebaut und genutzt werden.
G – Wohnen größer als 0,5 ha
Sollten Grundstücke und Teile von Grundstücken innerhalb der gewerblichen Bauflächen mit einer Größe über 5000 qm dem Wohnungssektor zuzuordnen sein, sind sie entsprechend zu bezeichnen.
B
Ungenutzte Flächen, Freiflächen
Die übergeordnete Differenzierung der ungenutzten Flächen erfolgt
in die drei Bereiche Brachfläche, ungenutzte GE-Fläche und ungenutzte GI-Fläche.
I – Brachfläche mit Restnutzung/Zwischennutzung
Hier sollen die Flächen aufgeführt werden, die von ihrer noch vorhandenen Nutzung einen untergeordneten Teil der gesamten
Brachfläche in Anspruch nehmen. Als Ziel des Eigentümers bzw. der
Kommune wird eine Reaktivierung der gesamten Fläche angestrebt.
J – Brachfläche
Leerstehende Nutzungsbereiche, die baurechtlich abgesichert sind
und wieder einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen.
K – Ungenutzte GE-Fläche
Baulich nicht genutzte Fläche, die über eine Satzung nach § 30
BauGB und § 34 BauGB bestimmt ist. Die Flächen, die nur im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind und in einem Abstand von bis
zu maximal 300 m zu einem Wohngebäude oder einer wohnbaulichen Nutzung liegen, sind aus immissionsrechtlichen Gründen der
GE-Fläche zuzuordnen.
KI – § 30 BauGB und § 34 BauGB - betriebsgebunden
GE-Flächen, die im Zuge von Standortsicherungsverfahren sich
schon in Firmenbesitz befinden bzw. die hinsichtlich ihrer beabsichtigten Entwicklung noch von dem Betrieb zu erwerben sind.
K2 – § 30 BauGB und§ 34 BauGB - Fremdbesitz
GE-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung
keinem Betrieb zugeordnet sind und sich auch nicht im Besitz der
Kommune oder eines von der Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden.
K3 – § 30 BauGB und§ 34 BauGB - in kommunalem Besitz oder Besitz
eines Entwicklungsträgers
35
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
GE-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung
keinem Betrieb zugeordnet sind und von der Kommune oder einem
beauftragten Entwicklungsträger schon erworben bzw. über Vorverträge gesichert wurden oder schon erschlossen sind.
K4 – FNP - betriebsgebunden
GE-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, aber trotzdem eine
Firma ansässig ist, die nach § 35 BauGB Bestandschutz genießt und
Erweiterungen entwickeln kann.
K5 – FNP - Fremdbesitz
GE-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind
und sich auch nicht im Besitz der Kommune oder eines von der
Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden.
K6 – FNP - in kommunalem Besitz oder Besitz eines Entwicklungsträgers
GE-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind
und von der Kommune oder einem beauftragten Entwicklungsträger schon erworben bzw. über Vorverträge gesichert wurden.
K7 – Restriktion (Grünflächen, naturrelevante Festsetzungen (Überschwemmungsbereiche etc.)
Zum einen Flächen, die im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sind und in der Satzung gem. § 30 BauGB und § 34 BauGB als
landwirtschaftliche Fläche, Grünfläche oder sonstige nicht-bauliche
bzw. zu nutzende Fläche bestimmt ist. Zum anderen Flächen, die
ohne eine bestehende Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB
durch sonstige gesetzliche Grundlagen wie Überschwemmungsgebiet, naturrechtliche Festsetzungen sowie zu berücksichtigende
Schutzabstände (z. B. Autobahn, Hochspannungsleitung) nicht oder
nur eingeschränkt nutzbar sind.
L – Ungenutzte GI-FIäche
Baulich nicht genutzte Fläche, die über eine Satzung auf Grundlage
der § 30 BauGB und § 34 BauGB bestimmt sind. Die Flächen, die nur
im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, und in einem Abstand
von mindestens 300 m zu einem Wohngebäude oder einer wohnbaulichen Nutzung liegen, sind aus immissionsrechtlichen Gründen
der GI-Fläche zuzuordnen.
L1, – § 30 BauGB und § 34 BauGB - betriebsgebunden
Gl-Flächen, die im Zuge von Standortsicherungsverfahren sich schon
in Firmenbesitz befinden bzw. die hinsichtlich ihrer beabsichtigten
36
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
Entwicklung noch vom Betrieb zu erwerben sind (Standortsicherung).
L2 – § 30 BauGB und § 34 BauGB - Fremdbesitz
Gl-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung
keinem Betrieb zugeordnet sind und sich auch nicht im Besitz der
Kommune oder eines von der Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden.
L3 – § 30 BauGB und § 34 BauGB - in kommunalem Besitz oder Besitz
eines Entwicklungsträgers
Gl-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung
keinem Betrieb zugeordnet sind und von der Kommune oder einem
beauftragten Entwicklungsträger schon erworben bzw. über Vorverträge gesichert wurden oder schon erschlossen sind.
L4 – FNP - betriebsgebunden
Gl-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB gegeben ist, auf der aber
trotzdem eine Firma ansässig ist, die nach § 35 BauGB Bestandsschutz genießt und Erweiterungen entwickeln kann.
L5 – FNP - Fremdbesitz
Gl-Flächen für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind
und sich auch nicht im Besitz der Kommune oder eines von der
Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden.
L6 – FNP - in kommunalem Besitz oder Besitz eines Entwicklungsträgers
Gl-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind
und von der Kommune oder einem beauftragten Entwicklungsträger schon erworben, bzw. über Vorverträge gesichert wurden.
L7 – Restriktion (Grünfläche, naturrelevante Festsetzungen, Überschwemmungsbereiche etc.)
Zum einen Flächen, die im FNP als gewerbliche oder industrielle
Bauflächen ausgewiesen sind und in der Satzung gem. § 30 BauGB
und § 34 BauGB als landwirtschaftliche-, Grünfläche oder sonstige
nicht baulich zu nutzende Fläche bestimmt ist. Zum anderen Flächen, die ohne eine bestehende Satzung nach § 30 BauGB und § 34
BauGB durch sonstige gesetzliche Grundlagen wie Überschwemmungsgebiet, naturrechtliche Festsetzungen sowie zu berücksichtigende Schutzabstände (z. B. Autobahn, Hochspannungsleitung)
nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind.
37
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
38
Weiterhin sind folgende Erhebungsspezifika zu beachten:
Flächen, die auf Ebene des Flächennutzungsplans als gewerbliche
Baufläche dargestellt sind und in einer rechtsgültigen Satzung
gem. § 30 BauGB oder gemäß § 34 BauGB als landwirtschaftliche
Fläche, ökologische Grünfläche oder in einer sonstigen nicht bebaubaren Nutzungsart bestimmt wurden, sind bei den ungenutzten Flächen den Restriktionen zugeordnet (entweder als K5
in GE oder als L5 in GI).
Sonstige Nutzungsarten, die in einer Satzung gem. der §§ 30 und
34 BauGB als bebaute bzw. bebaubare Flächen wie Gemeinbedarf, Sonderfläche, Freizeit und Erholung etc. festgesetzt wurden
und im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sind, werden
den genutzten Flächen der Ziffer F ,,Gemischte und sonstige Nutzungsstruktur“ zugeordnet.
Zuordnung „fremdgenutzter“ gewerblicher Bauflächen des FNP
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
6.2
Ergebnis
Die Ergebnisse liegen somit auf kommunaler Ebene vor und können
quantifiziert sowie kartografisch dargestellt werden.
Abbildung 19 Beispielabbildung für den Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Kreis
Quelle: Kartengrundlage DGK 5 Rhein-Erft-Kreis; Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der kommunalen Datenblätter für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst. Die
Positionen A bis F beziehen sich auf die Bestandssituation, I bis L auf
die noch vorhandenen Potenziale.
39
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
40
Abbildung 20 Flächenbelegung und Freiflächen im Rhein-Erft-Kreis
Kennung
Nutzungsart bzw. Nutzungsmöglichkeit
ha
A
Produzierendes Gewerbe/Handwerk
A1
industrielle Nutzung
608
A2
gewerbliche Nutzung
623
B
KFZ Gewerbe
90
C
Logistik/Transportwesen/Konfektionierung
C1
industrielle Nutzung
C2
gewerbliche Nutzung
69
D
Dienstleistung / Büro
147
E
Groß- und Einzelhandel
205
F
gemischte und sonstige Nutzungsstruktur
585
G
Wohnen innerhalb GE/GI
11
Summe (ohne Wohnen)
222
2.550
I
Brachfläche mit Restnutzung/Zwischennutzung
61
J
Brachfläche
13
K
Ungenutzte GE-Fläche
8
K1
BP/§34 - betriebsgebunden (GE)
117
K2
BP/§34 - Fremdbesitz (GE)
111
K3
BP/§34 - im öffentlichen Besitz (GE)
80
K4
FNP - betriebsgebunden (GE)
20
K5
FNP - Fremdbesitz (GE)
38
K6
FNP - öffentlichem Besitz (GE)
18
K7
FNP - Restriktion (GE)
42
L
ungenutzte GI-Fläche
18
L1
BP/§34 - betriebsgebunden (GI)
112
L2
BP/§34 - Fremdbesitz (GI)
56
L3
BP/§34 - im öffentlichen Besitz (GI)
27
L4
FNP - betriebsgebunden (GI)
59
L5
FNP - Fremdbesitz (GI)
21
L6
FNP - öffentlichem Besitz (GI)
0
L7
FNP - Restriktion (GI)
SUMME (ohne Brachfläche mit Zwischennutzung)
13
751
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Im Ergebnis zeigt sich, dass neben dem Bestand von ca. 2.550 ha an
belegten Flächen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten von mehr
als ca. 750 ha6 möglich sind.
In der Differenzierung der Potenzialflächen nach Gewerbe und Industrie stehen insgesamt ca. 439 ha (ca. 59 %) der gewerblichen und
ca. 311 ha (ca. 41 %) der industriellen Nutzung zur Verfügung.
Diese Fläche erscheint für einen Kreis in der Größenordnung des
Rhein-Erft-Kreises für die nächsten 18 Jahre als durchaus ausreichend. Gleichwohl wird von den Kommunen deutlich kommuniziert,
6
Die Flächen mit Zwischennutzungen bleiben zunächst ausgeblendet, da sie in
der Regel nur schwer aktivierbar sind, Brachflächen (obwohl auch meist schwer
reaktivierbar) sind dagegen vollständig miteinbezogen.
Bestandsflächen und Potenziale
Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Rhein-Erft-Kreis
41
dass es in der Zwischenzeit massive Probleme gibt, anfragenden
Firmen die geeigneten Flächen zur Verfügung zu stellen.
Insoweit gilt es, jenseits der summarischen Betrachtung, genauer zu
fokussieren, wo die Probleme der Kommunen zu liegen.
Werden von diesen ca. 751 ha Flächen diejenigen Flächen abgezogen, die aufgrund unterschiedlicher Restriktionen (umweltschutzrelevante Restriktionen, Überschwemmungsbereiche, Wasserschutz,
Schutzabstände zu empfindlichen Nutzungen bzw. Autobahn oder
Hochspannungsleitungen etc.) nicht oder nur eingeschränkt entwickelt werden können, verbleiben im Ergebnis ca. 696 ha.
Abzug der mit Restriktionen
behafteten Flächen
Berücksichtigt man im nächsten Schritt die Flächen, die betrieblichen Bindungen unterworfen sind, verbleiben 442 ha. Abzüglich der
Flächen, die darüber hinaus nicht im Eigentum und damit in der
Verfügungsgewalt der Kommunen bzw. Wirtschaftsförderungsgesellschaften liegen, reduziert sich der Spielraum auf insgesamt ca.
188 ha.
Abzug der betrieblich und eigentumsrechtlich gebundenen Flächen
In den Ausführungen zum wirtschaftlichen Profil des Rhein-ErftKreises mit den Kompetenzfeldern Energie, Chemie und Logistik
wurde deutlich, dass der Schwerpunkt der künftigen Nutzungen
und damit das wirtschaftliche Profil im Grundsatz industriell nutzbare Flächen, d.h. große konfliktarme Flächen erfordern. Im Kompetenzfeld regenerative Energie kann im Zuge der alternativen Energiewirtschaft (Stichwort: terra nova) zwar durchaus ein rein gewerbliches Profil im Vordergrund stehen, gleichwohl kann dieses Profil
nicht in bestehende Strukturen eingebunden werden. Es gilt, ausreichend zusammenhängende Flächen für mehrere affine Unternehmen (Stichwort Synergien als Standortfaktor) anzubieten. Auf der so
genannten LEP VI Fläche im Stadtgebiet von Bergheim und Elsdorf
sind hierfür bereits Flächen in Vorbereitung.
große, industriell nutzbare Flächen
werden benötigt
In der näheren Betrachtung der Einzel-Flächenverfügbarkeit 7 wird
deutlich, dass von sämtlichen 344 zur Verfügung stehenden Flächen
nur zehn Flächen (d. h. 3 %) größer als 20 ha und ohne Einschränkungen verfügbar sind. Damit wird das eigentliche Dilemma der
Situation des Rhein-Erft-Kreises deutlich. Nicht das insgesamt vorhandene Flächenangebot, vielmehr das Flächenprofil und die fehlende kurzfristige Verfügbarkeit stellen das virulente Problem im
Kreis dar.
Dilemma: zu wenig kurzfristig und
tatsächlich verfügbare Flächen
7
gemeint ist die Anzahl der Flächen und nicht die Flächengröße in ha.
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
7
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
7.1
Vorgehensweise
42
Im Grundsatz ist darauf hinzuweisen, dass die Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Bedarfs an Gewerbe- und Industrieflächen
mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Die Gründe liegen in standardisierten Variablen, wie z. B. Flächenkennziffern, Reaktivierungs-,
Verlagerungs- und Neuansiedlungsquoten, die nur annäherungsweise die tatsächlichen Verhältnisse im Kreis widerspiegeln können.
Aber auch außerordentliche Ereignisse, wie z. B. der Wegzug oder
die Ansiedlung eines oder mehrerer Großunternehmen können
nicht prognostiziert und in die Berechnung eingebunden werden.
Variablen der Berechnungsmethodik
Im Ergebnis kann im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf lediglich
eine Annäherung an den zu erwartenden Gewerbe- und Industrieflächenbedarf erfolgen. Im vorliegenden Fachgutachten wird zu
dieser Eingrenzung im Rhein-Erft-Kreis auf vier unterschiedliche
Ausarbeitungen zurückgegriffen:
Ergebnis ist eine Annäherung an den
tatsächlichen Flächenbedarf
Die tatsächlichen Belegungen der Vergangenheit werden mittels
Extrapolation linear fortgeschrieben. Auf diese Werte wird der
(i. d. R. übliche) regionalplanerische Zuschlag von 20 % addiert.8
Es wird eine eigene Berechnung nach dem ILS-GIFPRO Verfahren
durchgeführt.9
Die Prognosewerte der Staatskanzlei bzw. Landesplanung aus
dem Jahr 2009 (Basisjahr 2008) werden ausgehend vom Jahr
2012 fortgeschrieben.
Die Berechnungsergebnisse aus dem Fachgutachten von Prof.
Dirk Vallée werden dargestellt.10
vier Grundlagen der Bedarfsannäherung
7.2
Flächenentwicklung in der Vergangenheit
Die Flächenentwicklung der Vergangenheit belegt, dass es einen
weitgehend konstanten Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen
8
9
10
Flexibilitäts- bzw. Planungszuschläge werden addiert, da die regionalplanerisch
dargestellten Flächen nicht eins zu eins in Nettobauland umgesetzt werden.
Zum einen sind die Erschließungs-, Ausgleichs- und sonstige nicht gewerblich
nutzbare Flächen (z. B. Versickerungsanlagen) abzuziehen (Planungszuschlag).
Darüber hinaus ist es erforderlich, einen Spielraum zu eröffnen, um flexibel auf
unterschiedliche Standortanforderungen und zeitliche Entwicklungsmöglichkeiten reagieren zu können (Flexibilitätszuschlag), insbesondere auch, da aus
verschiedenen (z. B. erschließungstechnischen, umweltrelevanten oder eigentumsrechtlichen) Gründen verschiedene im Regionalplan dargestellte Flächen
nicht entwickelt werden können.
Das Berechnungsverfahren erfolgt in Anlehnung an: Bauer, M., Bonny, H.-W.:
Flächenbedarf von Industrie und Gewerbe – Bedarfsberechnungen nach GIFPRO –, Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes
NRW, Bd. 4.035; Dortmund 1987
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée et al.: „Bedarfsberechnung für die Darstellung von
Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen“, Abschlussbericht – incl. Evaluationsphase, Aachen 2012
konstanter Flächenbedarf in der
Vergangenheit
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
43
im Rhein-Erft-Kreis gibt. Pro Jahr wurden seit dem Jahr 1994 ca. 13 ha
an Fläche neu belegt.
Abbildung 21 Flächenentwicklung seit 1994 in ha 11
2.400
2.350
2.300
2.250
2.200
2.150
2.100
2.050
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
2.000
Quelle: Landesdatenbank, Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH
7.3
Extrapolation der tatsächlichen Belegung in der
Vergangenheit
In der linearen Fortschreibung dieses Durchschnittswerts ergeben
sich zusätzliche Belegungen von ca. 318 ha bis zum Jahr 2030. Diese
Belegungen bilden allerdings nicht diejenigen Flächenzahlen ab, die
im regionalplanerisch relevant sind. Es sind, da die regionalplanerisch dargestellten Flächen nicht eins zu eins in Nettobauland umgesetzt werden, Flexibilitäts- bzw. Planungszuschläge (i. d. R. 20 %)
zu addieren.
Berücksichtigung von Flexibilitätsund Planungszuschlägen
Im Ergebnis besteht aufgrund der Fortschreibung der vergangenen
Entwicklungen ein regionalplanerisch relevanter Flächenbedarf von
ca. 382 ha.
Extrapolation: Ca. 382 ha
Flächenbedarf
7.4
GIFPRO-Verfahren nach ILS
Im Ergebnis des „klassischen“ ILS-GIFPRO Verfahrens auf Grundlage
der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Flächenkennziffer sowie der Ansiedlungs- und Verlagerungsquoten
ergibt sich ein im Regionalplan darzustellender Flächenbedarf von
11
Dargestellt sind folgende in der Landesdatenbank veröffentlichten Flächenzahlen: Gewerbe- und Freifläche für Gewerbe und Industrie sowie Betriebsfläche
abzüglich der Flächenzahl für Abbauland (Tagebau). In den Daten der Landesdatenbank sind entgegen der Abbildung deutliche Einbrüche zwischen 2008 und
2009 erkennbar, diese Einbrüche sind auf zurückgenommene Flächenbelegungen des Tagebaus (ohne Abbaufläche) zurückzuführen. Die Daten wurden um
diese verfälschenden Werte bereinigt.
GIFPRO: Ca. 352 ha
zusätzlicher Flächenbedarf
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
44
352 ha bis zum Jahr 2030. (Auch hier ist der Planungs- und Flexibilisierungszuschlag beinhaltet.).
7.5
Berechnung Staatskanzlei
Die Staatskanzlei hat (auf Grundlage des Basisjahrs 2009) einen
jährlichen Flächenbedarf von ca. 14 ha definiert. Damit ergibt sich
für den Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2030 ein Flächenbedarf von
270 ha.
7.6
Staatskanzlei: ca. 270 ha
zusätzlicher Flächenbedarf
Berechnung von Prof. Vallée (2012)
Das Berechnungsergebnis von Prof. Vallée für erforderliche Gewerbe- und Industriebereiche im Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2030
liegt bei 203 ha.12 Ein regionalplanerischer Zuschlag wird zunächst
nicht vorgenommen. In den Empfehlungen zur Handhabung der
Planungs- und Flexibilitätszuschläge wird die Aussage getroffen, bei
Planungszeiträumen von mehr als 15 Jahren diese Zuschläge nicht
oder nur reduziert zur Anwendung zu bringen. 13
Extrapolation: ca. 203 ha
zusätzlicher Flächenbedarf
Im Ergebnis zeigt sich, dass die unterschiedlichen Berechnungen
einen Korridor zwischen 203 ha und 383 ha darstellen, innerhalb
dessen sich der voraussichtliche Flächenbedarf zumindest rechnerisch bewegen wird.
Bedarfskorridor der Berechnungen
Abbildung 22 Vergleichende Darstellung der unterschiedlichen Berechnungsansätze
2.800
2.700
2.600
2.500
2.400
2.300
2.200
2.100
Berechnung Staatskanzlei (Basis 2009)
Berechnung Prof. Vallée
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
2012
2010
2008
2006
2004
2002
2000
1998
1996
1994
2.000
Berechnung nach GIFPRO
lineare Trendfortschreibung + 20%
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
12
13
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée et al.: „Bedarfsberechnung für die Darstellung von
Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen“, Abschlussbericht – incl. Evaluationsphase, Aachen 2012, S. 81. Die hier auf S. 81 dargestellte Flächenzahl von 160 ha
bezieht sich auf das Jahr 2025. Für die einheitliche Bedarfsdarstellung bis 2030
wurde der Flächenwert entsprechend der erforderlichen Flächen pro Jahr bis
zum Jahr 2030 auf 203 ha fortgeschrieben.
Ebenda, S. 76
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
Für die weiteren Differenzierungsschritte wird aus Gründen der
Übersichtlichkeit der Mittelwert zwischen der oberen (GIFPROBerechnung) und der unteren Variante (Berechnung Prof. Vallée)
verwandt. D. h. es wird ein regionalplanerisch relevanter Bedarf von
277 ha an erforderlichen Gewerbe- und Industriebereichen angenommen.
7.7
45
Mittelwert: ca. 293 ha
zusätzlicher Flächenbedarf
Differenzierung nach Gewerbe und Industrie
Nachdem die bloße Flächenzahl wenig aussagekräftig für die konkrete Flächenplanung in den Kommunen ist, wird im Folgenden eine
Bedarfsabschätzung differenziert nach Gewerbe und Industrie vorgenommen. Hintergrund ist, dass in der Regel Industriebetriebe
einen deutlich höheren Flächenbedarf von Einzelflächen haben als
Gewerbebetriebe. Auch ist aufgrund des Emissionsverhaltens ein
bestimmtes Flächenprofil erforderlich. Sollte sich im Ergebnis herausstellen, dass in der Summe der Flächen zwar ausreichend Potenzial zur Verfügung steht, dieses Potenzial sich aber ausschließlich
auf gewerblich orientierte Klein- und Kleinstflächen aufaddiert und
auf der anderen Seite vorwiegend großflächige Nachfrager auf dem
Grundstücksmarkt auftreten, wird erkennbar, dass die vorhandenen
Potenziale nicht den Nachfragestrukturen entsprechen – auch wenn
die numerische Flächengröße im Einklang mit dem Bedarf stehen
sollte.
unterschiedliche Flächenprofile von
Gewerbe und Industrie
Konkrete Daten zur Flächennutzung differenziert nach Gewerbe
und Industrie liegen seitens des Landesamts Information und Technik NRW nicht vor. Auch eine Auswertung der in den Kommunen
gemäß Bauleitplanung festgesetzten bzw. dargestellten Baugebietskategorien (GE und GI) ist wenig hilfreich, da vielfach Betriebe,
die als Industriebetriebe zu werten sind, innerhalb von Gewerbegebieten liegen und umgekehrt.
keine Primärdaten für Flächendifferenzierung verfügbar
Insoweit wird die differenzierte Bedarfsabschätzung für Gewerbeund Industrieflächen hilfsweise abgeschätzt über:
Das Verhältnis der Industrie- und Gewerbeflächen zu den Gesamtflächen aus der grundstücksscharfen, nach Gewerbe- und
Industriebetrieben differenzierten Flächenerhebung im August/
September 2012.
Die Anzahl der Beschäftigten, dabei werden die nach Wirtschaftzweigen typischerweise der jeweiligen Betriebsart (GE oder GI)
zuzuordnenden Beschäftigten ermittelt.
Im Zusammenführen beider Vorgehensweise kann davon ausgegangen werden, dass eine plausible Vorausschätzung des Bedarfs
differenziert nach Gewerbe- und Industrieflächen vorgelegt werden
kann.
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
46
Im Ergebnis der Bestandserhebung zeigt sich, dass ca. 68 % der erhobenen genutzten Flächen durch Gewerbebetriebe bzw. durch eine
gemischte Nutzungsstruktur (vereinzelt eingestreutes Wohnen) und
ca. 32 % der Flächen durch Industriebetriebe genutzt werden.
Verhältniszahl im Ergebnis
der Bestandserhebung
Unter der Prämisse, diese Zahl als konstant anzunehmen, ergibt sich
ein Gewerbeflächenbedarf von
sowie ein Industrieflächenbedarf von
ca. 188 ha
ca. 89 ha
Zur Ermittlung des Flächenbedarfs differenziert nach Gewerbe und
Industrie anhand der Beschäftigtenzahlen wird folgender Schlüssel
vorausgesetzt: 14
Industrie
Gewerbe
Verarbeitendes Gewerbe (einschl. Chemie)
50 %
50 %
Energieversorgung und Wasserversorgung
30 %
60 %
Baugewerbe
20 %
80 %
von Kfz und Gebrauchsgütern
5%
95 %
Verkehr (Logistik) sowie Nachrichtenübermittlung
80 %
20 %
Verhältniszahl der Beschäftigten
nach Wirtschaftszweigen
Handel, Instandhaltung/Reparatur
Aufgrund der hohen Bedeutung der Chemieindustrie insbesondere
in Wesseling und Hürth ist für das verarbeitende Gewerbe ein ausgeglichener Ansatz gewählt. Das Profil der Energiewirtschaft (Großkraftwerke im Nordwesten des Kreises) bedingt, dass für diesen
(i. d. R. in Gewerbegebieten liegenden) Wirtschaftszweig ein hoher
Anteil an industriellem Profil zuzuordnen ist. Das Baugewerbe ist
wie der Handel, die Instandhaltung und Reparatur von Kfz und
Gebrauchsgütern in der Regel in Gewerbegebieten ansässig. Ein
entsprechender Schwerpunkt wird in dieser Richtung gesetzt. Der
Wirtschaftszweig Verkehr ist durch die Ansiedlung einer Vielzahl
von Logistikbetrieben aufgrund der verkehrstechnisch guten Lage
an der Rheinschiene und auf direktem Weg zu den Häfen in Rotterdam und Antwerpen vorwiegend der industriellen Nutzung zugeordnet. Moderne Logistikbetriebe sind aufgrund ihrer Flächengröße,
ihres Emissionsverhaltens und ihres Dreischicht-Betriebs im Grundsatz in Industriegebieten unterzubringen. Die Nachrichtenübermittlung spielt im Hinblick auf die Beschäftigtenzahlen sowie den Flächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis eine untergeordnete Rolle.
Unter der Annahme der dargestellten Schlüssel ist davon auszugehen, dass aktuell ca. 62 % der Beschäftigten eher gewerblichen Nutzungen zugeordnet werden können und ca. 38 % den industriellen.
Unter der Annahme einer äquivalenten Flächenkennziffer ergibt
sich damit
14
Zur Ermittlung wurde der Anteil aller im industriellen Sektor Beschäftigten auf
die einzelnen Wirtschaftsbereiche auf Basis begründeter Annahmen umgelegt.
Modellrechnung: rund 2/3 der
Beschäftigten gewerblich,
ca. 1/3 industriell tätig
Gewerbe- und Industrieflächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis
ein Gewerbeflächenbedarf von
sowie ein Industrieflächenbedarf von
47
171 ha
106 ha
Evident ist, dass beide Herangehensweisen mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit den
dargestellten Schätzungen ein Annäherungswert an die tatsächlichen Bedarfszahlen, differenziert nach GE und GI, ausreichend belegt ist. Für die weiteren Berechnungen wird vom Mittelwert beider
Varianten ausgegangen:
Gewerbeflächenbedarf
Industrieflächenbedarf
7.8
180 ha
96 ha
„Ventilfunktion“ für Köln
In die Berechnungsvarianten fließt ein regionalplanerisch relevanter
Sachverhalt bis dato nicht ein, der aber durchaus Berücksichtigung
finden sollte: In der unmittelbar benachbarten Stadt Köln ist das
verfügbare Flächenangebot für Industrienutzungen zunehmend
begrenzt. Ein großer Teil der industriell nutzbaren Flächen in Köln ist
betrieblich reserviert, die Flächen liegen in Privateigentum oder sind
durch Kaufoptionen gebunden.15 Weiterhin sind die einzelnen für
Industrie geeigneten Reserveflächen relativ klein, eine große zusammenhängende Industriefläche gibt es derzeit nur noch im Kölner Norden. Im Hinblick auf die Logistik wird im Rahmen einer Gewerbeflächenanalyse für die Stadt Köln aus dem Jahr 2009 die folgende Aussage getroffen: „Angesichts der Entwicklungen in der
Industrie/Logistik (24-h-Schicht, zeitlich unbeschränkte Zu- und Abfuhr von Materialien und Waren) sind gerade hier zusätzliche Industrieflächen (beispielsweise für Logistik) wichtig und auch nachfragegerecht.“16 Und: „Größere Standorte mit einem ausreichenden
Abstand zu empfindlichen Nutzungen und einer störungsfreien Erschließungen sind kaum noch möglich.“17 Die Stadt Köln gerät aufgrund ihrer dichten Besiedelung und der für Industriestandards
räumlich beengten Verhältnisse zunehmend an ihre Grenzen, und
es ist davon auszugehen und auch bereits erkennbar, dass gerade
im Segment Logistik und den affinen Nutzungen wie Konfektionierung und Großhandel sich ein zunehmender „Überschwappeffekt“
für den Rhein-Erft-Kreis ergeben wird.
Nachdem gerade diese Unternehmen einen hohen Einzelflächenbedarf aufweisen, ist davon auszugehen, dass die Bedarfsberechnung
für den Rhein-Erft-Kreis im Hinblick auf eine logistische Komplementärfunktion zu Köln eher konservativ gerechnet ist. Insoweit
kann davon ausgegangen werden, dass der Industrieflächenbedarf
15
16
17
vgl. Planquadrat Dortmund, Büro für Raumplanung, Städte + Architektur, „Gewerbeflächen in Köln“ (Kurzfassung); Dortmund, 2009
Ebenda, S. 11
Ebenda, S. 18
bisher unberücksichtigt: Industrielle
Flächenknappheit in der Stadt Köln
Flächenbedarf und -potenziale
48
in Zukunft deutlich höher liegen wird, als in den Berechnungsvarianten ermittelt wurde. Eine Quantifizierung ist allerdings aktuell
nicht möglich, denn die Frage lautet im Grundsatz nicht, wie hoch
der Flächenbedarf im Bereich Logistik sein wird, vielmehr wie viele
Flächen für Logistik gewünscht bzw. (verkehrs-)technisch möglich
sind.
8
Flächenbedarf und -potenziale
8.1
Gegenüberstellung
In einem nächsten Schritt wird die Gegenüberstellung zwischen den
rechnerisch ermittelten Bedarfszahlen und vorhandenen Flächenpotenzialen vorgenommen. Nachdem – wie bereits angemerkt – nur
solche Flächen uneingeschränkt als Mittel der Wirtschaftsförderung
eingesetzt werden können, die weitgehend ohne Restriktionen und
kurzfristig verfügbar sind, wird ein besonderes Augenmerk auf die
verschiedenen Restriktionen, die betrieblichen Bindungen sowie die
Eigentumsverhältnisse gelegt.
Insgesamt sind im Rhein-Erft-Kreis Reserveflächen für Gewerbe von
ca. 439 ha und für Industrie von ca. 311 ha vorhanden. Demgegenüber steht bis zum Jahr 2030 ein angenommener Flächenbedarf für
Gewerbe von 180 ha und für Industrie von 96 ha.
Anhand dieser Daten scheinen, rein rechnerisch gesehen, ausreichend Flächen zur Verfügung zu stehen.
Von den Potenzialflächen sind allerdings diejenigen Flächen abzuziehen, denen aufgrund unterschiedlicher Restriktionen wenig oder
keine Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dies sind
insgesamt ca. 42 ha GE und ca. 13 ha GI-Flächen.18
mit Restriktionen behaftete Flächen
Damit verbleiben immer noch Reserveflächen von 398 ha Gewerbeund 299 ha Industrieflächen. Auch unter dieser Prämisse sind ausreichend Flächenpotenziale zur Bedarfsdeckung vorhanden.
Enger wird der Spielraum, wenn diejenigen Flächen herausgerechnet werden, die betrieblichen Bindungen unterliegen (die also von
Betrieben bereits reserviert, aber noch nicht belegt sind) sowie diejenigen Flächen, die nicht im Eigentum bzw. der Verfügungsgewalt
der Kommunen bzw. der kommunalen Wirtschaftsförderungen liegen. Unter Abzug dieser Flächen verbleibt aktuell ein Spielraum von
ca. 112 ha für Gewerbe- und ca. 51 ha für Industriebetriebe. An diesem für den gesamten Rhein-Erft-Kreis als gering einzustufenden
Spielraum insbesondere für industrielle Nutzungsprofile lassen sich
18
Dies sind Flächen, die im Rahmen kommunaler Planung (v0rbereitende und
verbindliche Bauleitplanung) aus der Entwicklungsperspektive herausgenommen werden müssten, gleichwohl aber (aus Arbeitskapazitätsgründen) noch als
Potenzialflächen zu rechnen sind.
Flächen mit betrieblichen
Bindungen/ im Fremdbesitz
Flächenbedarf und -potenziale
49
die seitens der Kommunen aktuell kommunizierten Probleme in der
Bereitstellung von Flächen zumindest teilweise erklären.
8.2
Flächenengpässe trotz positiver Flächenbilanz
Für die Regionalplanung ist allerdings mit diesen zuletzt genannten
Zahlen (noch) kein direkter Handlungsbedarf verbunden, denn zum
einen fallen die Flächen mit den betrieblichen Bindungen nicht aus
der Bedarfsdeckung – vielmehr dienen sie nach wie vor dazu, den
Bedarf zu befriedigen, wenn auch weitgehend außerhalb der kommunalen Steuerung. Weiterhin sind Flächen im Fremdeigentum
ebenfalls nicht in Abzug zu bringen, denn die Erfahrung zeigt, dass
im Laufe der Zeit vielfach Flächen erworben und entwickelt werden
können. Hierbei hilft oftmals die „Drohung“, eine z. B. landwirtschaftliche Fläche aus der baulichen Nutzungsperspektive herauszunehmen, um bei den Eigentümern Veräußerungs- oder zumindest
Kooperationsbereitschaft in der Flächenentwicklung zu erreichen.
Kurz gesagt, für Betriebe reservierte Flächen und Flächen im Fremdeigentum sind keine regionalplanerisch relevante Kategorie, die auf
dieser übergeordneten Planungsebene unmittelbaren Handlungsbedarf zur bedarfsgerechten Darstellung im Regionalplan Anlass
gibt.
Gleichwohl wird mit den vorliegenden Daten das zentrale Dilemma
zwischen Landesplanung und kommunaler Realität deutlich:
Dilemma zwischen Landesplanung
und kommunaler Realität
Regional- und Landesplanung legen geeignete Flächen auf, die
„im Grundsatz“ entwicklungsfähig sind.
Die kommunale Ebene braucht dagegen sofort verfügbare und
restriktionsarme Flächen.
Die Schnittmenge zwischen beiden Anforderungen ist im Rhein-ErftKreis offensichtlich so gering, dass eine aktive Wirtschaftsförderung
über eine angebotsorientierte Flächenpolitik nur noch sehr eingeschränkt funktioniert.
geringe Schnittmenge der beiden
Anforderungen
Unterstrichen wird diese Einschätzung, wenn ein Blick auf die einzelnen Flächengrößen gelenkt wird. Es gibt im Rhein-Erft-Kreis insgesamt drei Flächen, die industriell nutzbar, direkt verfügbar und
über 10 ha groß sind (eine Flächengröße, die für Logistiker interessant ist). Weiterhin gibt es zehn Flächen, die industriell nutzbar,
direkt verfügbar sowie über 2 ha groß sind, zwölf industriell nutzbare Flächen umfassen zwischen 0,5 ha bzw. 2 ha und weitere fünf
Flächen bieten weniger als 5 ha.
verfügbare Fläche sind zu klein
Allein in Kerpen haben seit 2008 45 Unternehmen nach Flächen im
Mittel zwischen 7 und 10 ha angefragt. Elf der Unternehmensanfragen (24 %) konnten nicht bedient werden. In Bezug auf die angefragte Flächengröße konnte allerdings mehr als die Hälfte der angefragten Fläche nicht zur Verfügung gestellt werden, d.h. insbeson-
Flächenbedarf und -potenziale
50
dere Nachfrager nach großen Flächen konnten nicht bedient werden.19
Wenn ergänzend die Verteilung dieser Flächen innerhalb des RheinErft-Kreises betrachtet wird, zeigt sich, dass es deutliche Ungleichgewichte gibt: Im Süden des Kreises besteht zumindest rechnerisch
ein deutliches Defizit an Industrieflächen, auch bereits ohne Abzug
der Flächen mit betrieblichen Bindungen und Flächen im Fremdeigentum. Im Norden dagegen stehen noch ausreichend Flächen zur
Verfügung. Dabei wird der Norden des Kreises keine Flächenfunktion für den Süden erfüllen können. Die wirtschaftlichen Profile
(Chemie im Süden, Logistik und Energiewirtschaft im Norden) sind
zu unterschiedlich, als dass ein Unternehmen im Süden des Kreises
seinen Sitz in den Norden verlagern würde.
keine ausgewogene räumliche
Verteilung der Flächen
Fakt ist, dass im Süden des Kreises noch fünf Flächen für eine industrielle Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung stehen; und hiervon
sind nur drei Flächen größer als 2 ha.
Flächendefizit im Süden des Kreises
Für das Kompetenzfeld Chemie ist gerade im Süden des Kreises zu
relativieren, dass die Unternehmen innerhalb bzw. im Anschluss an
ihre Betriebsgelände noch umfangreiche Entwicklungspotenziale
haben. Insoweit liegen aktuell auch keine Anfragen nach zusätzlichen GIB-Flächen seitens der chemischen Industrie vor. Auch ist
aufgrund der dichten Siedlungsstruktur, der Nähe zu Wohnlagen
und der Betroffenheit durch die Störfallanlagen-Problematik insbesondere in Wesseling nicht davon auszugehen, dass weitere Flächenpotenziale für die chemische Industrie erschlossen werden
können.20
8.3
Regionalplanflächen
Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass in der Bestandserhebung
diejenigen Flächen, die im Regionalplan dargestellt sind, aber noch
bauplanungsrechtlich einzustufen sind (FNP, B-Plan und §34 BauGB)
keine Berücksichtigung gefunden haben. Insoweit sind insbesondere als weitere Potenziale folgende Flächen zu berücksichtigen:
Erweiterungsfläche für das Martinswerk in der
Kreisstadt Bergheim
ca. 31 ha
LEP VI Fläche für flächenintensive Großvorhaben
auf dem Stadtgebiet von Bergheim und Elsdorf
ca. 83 ha
19
20
Quelle: Information der Stadt Kerpen
Hinweis: denkbare Doppelanfragen von Projektentwicklern etc., die für den gleichen Kunden suchen sind nicht herausgerechnet, da nicht ermittelbar.
Nach Aussage der Stadt Wesseling ist es in Anbetracht der weitgehend auf die
Chemieindustrie ausgerichteten Struktur eine klare Zielsetzung der Stadt Wesseling zusätzlich durch Diversifizierung und Ansiedlung von Betrieben aus verschiedenen Branchen die Wirtschaft zu stärken.
Potenzialflächen ohne bauplanungsrechtliche Einstufung
Resümee
51
Südliche Erweiterung des Gewerbeparks Eichholz
in der Stadt Wesseling
ca. 20 ha
Die Erweiterungsfläche für das Martinswerk ist im Regionalplan
zwingend an die Nutzung durch das Martinswerk gebunden; dass
das Unternehmen die Fläche in Anspruch nehmen wird, ist nach
aktuellem Stand nicht zu erwarten.
Martinswerk, Bergheim
Die LEP VI Fläche ist war ausschließlich für flächenintensive Großvorhaben (Braunkohlekraftwerk) vorgesehen. Inzwischen sind 20 ha
der LEP VI Fläche von der Landesplanung im Rahmen von :terra nova
für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes im
Kompetenzfeld regenerative Energiewirtschaft freigegeben.
LEP VI Fläche, Bergheim und Elsdorf
Insoweit sind ausschließlich die im Regionalplan dargestellten Potenzialflächen des Gewerbeparks Eichholz uneingeschränkt den
erhobenen Potenzialflächen hinzuzufügen. Für diese Flächen ist
allerdings nicht davon auszugehen, dass sie einer industriellen Nutzung zugeführt werden.
Gewerbepark Eichholz, Wesseling
9
Resümee
Im Rahmen der Untersuchung wurde die Gewerbe- und Industrieflächensituation im Rhein-Erft-Kreis qualitativ und quantitativ untersucht und die voraussichtliche Flächennachfrage bis zum Jahr
2030 bestimmt.
Grundlage der Nachfragebestimmung war zunächst eine Regionalanalyse zur wirtschaftlichen Entwicklung. Nur in Regionen, in denen
eine langfristig erkennbare Prosperität vorherrscht, wird mit zunehmendem Flächenbedarf zu rechnen sein. Dies konnte für den
Rhein-Erft-Kreis, trotz der Weiterwanderung des Tagebaus, nachgewiesen werden. Weiterhin wird die zu erwartende Nachfrage
nach Flächen eingegrenzt durch die Ergebnisse sowohl umfassender
Betriebsbefragungen, geführter Einzelinterviews mit Betriebsinhabern sowie Auswertung der Statistiken zur Flächenentwicklung der
Vergangenheit. Anhand der GIFPRO-Modellrechnung wurde eine
eigenständige Bedarfsprognose ermittelt und den Berechnungsergebnissen seitens der Staatskanzlei aus dem Jahr 2009 sowie den
aktuellen Berechnungsergebnissen von Prof. Dirk Vallée zur Seite
gestellt.
regionalökonomische Analyse und
eigenständige Bedarfsprognose
Darauf aufbauend wurde grundstückscharf eine Bestandserhebung
im gesamten Rhein-Erft-Kreis durchgeführt und differenziert nach
bauleitplanerisch relevanten Kategorien kartiert. Unterschieden
wurde weiterhin nach Flächen, die bereits belegt sind und Flächen,
die für eine Entwicklung noch zur Verfügung stehen können.
Bestandserhebung
Die Differenz zwischen der Bedarfsberechung und den noch bestehenden Flächenpotenzialen ermöglicht eine Einschätzung zur Gewerbe- und Industrieflächensituation im Rhein-Erft-Kreis
Abgleich von Bedarfen und
Potenzialen
Postulate für die Landesplanung
52
Das Problem von Flächenengpässen liegt nicht in der an absoluten
Flächenzahlen orientierten Bedarfsberechnung im Verhältnis zu den
Flächenpotenzialen.
Die Mehrzahl der Potenzialflächen kann aufgrund der Eigentumsverhältnisse, betrieblichen Bindungen (betriebseigene Reserven),
aber auch aufgrund naturräumlicher Restriktionen (z. B. Artenschutz, Überschwemmungsgebiete, Schutzabstände, Entwässerungsanlagen, Abstandsflächen zu empfindlichen Nutzungen etc.),
nicht durch die Wirtschaftsförderung an Standortnachfrager vermittelt werden.
Mehrzahl der Potenzialflächen
faktisch nicht verfügbar
Weiter zeigt sich, dass die Engpässe insbesondere bei großen, zusammenhängenden, industriell nutzbaren Flächen liegen. Die Flächengrößen und die Flächenanzahl sind nur bedingt marktkonform
im Hinblick auf die relevanten Kompetenzfelder im Rhein-Erft-Kreis.
wenige große Flächen
Darüber hinaus gibt es innerhalb des Kreises massive Ungleichgewichte. Im Süden des Kreises sind die Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen besonders gravierend. Betriebsauslagerungen oder -verlagerungen in den Norden des Kreises werden aber
aufgrund der völlig unterschiedlichen wirtschaftsräumlichen Profile
(Chemie im Süden, Energiewirtschaft und Logistik im Norden) nicht
möglich und auch nicht zielführend sein.
ungleiche Verteilung im Kreisgebiet
Die aktuelle Situation im Rhein-Erft-Kreis zeigt, dass die Schnittmenge zwischen den Vorgaben der Regionalplanung und den kommunalen Anforderungen so gering ist, dass eine aktive Wirtschaftsförderung über die angebotsorientierte Flächenpolitik nur bedingt
funktioniert.
Vorgaben der Regionalplanung ≠
Anforderungen der Wirtschaftsförderung
10
Postulate für die Landesplanung
Zusätzliche Flächendarstellungen für Gewerbe- und Industriebereiche sind im Regionalplan – trotz theoretischen Flächenüberhangs –
voraussichtlich erforderlich. Nur mit einer erhöhten Auswahl können die Kommunen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften
flexibel auf die Anforderungen der vorhandenen Wirtschaft und
evtl. Ansiedlungswünsche reagieren. Folgende Postulate sollten
Eingang in die Diskussion um den neuen Landesentwicklungsplan
finden:
Nur mit einer erhöhten Flächenauswahl können die Kommunen
und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften flexibel auf die Anforderungen der Wirtschaft reagieren. Insbesondere zusätzliche
restriktionsarme und ausreichend große Flächen, die als Industriegebiete ausgewiesen werden können, sollten ausreichend im
Regionalplan dargestellt sein. Mit ausreichend dargestellten Gewerbe- und Industriebereichen erhöhen sich auch die finanziellen
Spielräume seitens der Kommunen im Flächenerwerb.
Postulate für die Landesplanung
Die Erfahrung mit den im Regionalplan dargestellten Flächen hat
gezeigt, dass es sich um einen Flächenpool handelt, der bei weitem nicht eins zu eins umsetzbar ist. Die relevanten Flächenrestriktionen zeigen sich vielfach erst im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung. Es wird angeregt, die im Regionalplan darzustellenden Gewerbe und Industriebereiche als Flächenauswahl
(Suchräume) zu verstehen. Diese kann mit einer kommunalen
Quote versehen werden, bis zu der dieser Flächenpool maximal
ausgeschöpft werden soll. Damit kann eine erhöhte Flexibilität
erreicht werden und langwierige Änderungsverfahren des Regionalplanes würden einer kurzfristig erforderlichen Flächendisposition nicht entgegen stehen. Auch wird mit dieser Vorgehensweise die Planungshoheit der Kommunen wieder gestärkt.
Um darüber hinaus flexibel auf kurzfristige Anforderungen der
Wirtschaft reagieren zu können, wird es für erforderlich gehalten, dass der Regionalplan ein ausreichendes Angebot von an der
Gewerbestruktur orientierten restriktionsarmen Gewerbe- und
Industriebereichen enthält. Um eine echte Flexibilität zu erzeugen, kann die Größenordnung des landesplanerisch anerkannten
zusätzlichen Flächenbedarfs ohne räumliche Konkretisierung
textlich fixiert werden. Bei entsprechender Nachfrage können im
Rahmen der zugestandenen Größenordnung im konkreten Fall
geeignete Flächen nach regionaler Abstimmung festgelegt und
landesplanerisch anerkannt werden.
Restriktionsbehaftete Flächen, die nur eingeschränkt nutzbar
sind oder aus anderen Gründen nicht entwickelt werden können,
sollen möglichst aus dem Pool an planerischen Gewerbe- und Industrieflächen herausgerechnet werden. Die Kommunen erklären sich im Gegenzug dazu bereit, die bauleitplanerischen Schritte einzuleiten, diese Flächen aus der Entwicklungsperspektive zu
nehmen. D.h. diese Flächen werden in der Regionalplanung sowie in der Flächennutzungsplanung nicht mehr als Gewerbe- und
Industriebereiche bzw. Gewerbe und Industriegebiete dargestellt
sein.
Das Flächentauschverfahren soll flexibler gestaltet werden – auf
Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung. Das Planungsrecht ist vielfach zu schwerfällig, um den
Anforderungen der Wirtschaft einer zeitlich kurzfristigen Flächendisposition gerecht werden zu können.
Ein auf die Branchenstruktur und auf die für den Rhein-Erft-Kreis
relevanten Leitmärkte abgestimmtes Gewerbeflächenkonzept,
auf das sich die 10 Städte im Rhein-Erft-Kreis freiwillig verständigen, sollte in der Landesplanung berücksichtigt werden.
Gleichzeitig erklären sich die Städte und Gemeinden im Rhein-ErftKreis dazu bereit, vorhandene Brachflächen verstärkt in den Fokus
der Reaktivierung zu nehmen. Die mit diesen Flächen behafteten
Restriktionen sollen in enger Zusammenarbeit mit den Eigentümern
und Umweltbehörden weitgehend ausgeräumt werden.
53
Postulate für die Landesplanung
Wenn es gelingt, ausreichend Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, die zeitliche Komponente in der Planung zu verankern und
gleichzeitig die Flächentauschverfahren flexibler zu gestalten, kann
eine wirtschaftsfreundliche und sparsame Flächenpolitik gelingen.
Die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis wollen gemeinsam die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen, ein bedarfsgerechtes Flächenangebot zu stellen und damit einen wichtigen Beitrag für eine prosperierende wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu
leisten. Diesem Ziel dient eine engagierte Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis sowie der kontinuierliche
Dialog mit dem Land, der Region und der Stadt Köln.
54