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Beschlussvorlage (Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil Türnich hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil Türnich
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 139.16 Datum : 01.03.2016 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil Türnich hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2000 € (s. Anlage) X X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 7000 € Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der öffentlichen Auslegung gem. $ 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen. - die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung dem § 10 BauGB. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Dieken Mackeprang Rehschuh Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Schwister Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung befinden sich im nordwestlichen Teil von Türnich und werden wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Platanenallee im Westen durch die Pappelstraße im Norden durch die Wohnbebauung des Erlenweges im Osten durch das Flurstück 159 in der Flur 39 Die Abgrenzung ist dem Übersichtplan (Anlage 1) zu entnehmen. 2. Ziel und Zweck der Aufhebung Vor einigen Jahren wurde für die baulich abgängige Kindertageseinrichtung an der Platanenallee ein Ersatzbau auf dem städtischen Grundstück an der Ecke Pappelstraße/Platanenallee geschaffen. Da für die Fläche kein weiterer KITA Bedarf besteht, wird der Bebauungsplan Nr. 27 und die Nr. 27/3. Änderung in diesem Bereich aufgehoben. Ziel und Zweck der Teilaufhebung des am 30.07.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes sowie der rechtsverbindlichen 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu schaffen. Der Aufhebungsbereich ist aufgrund der umgebenden Bebauung zukünftig gem. § 34 (2) BauGB als WA – Allgemeines Wohngebiet einzustufen. Bei der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB entfällt die Pflicht der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB. Der Artenschutzbeitrag ist bereits zum Bebauungsplan TÜ 345 im März 2013 von dem Büro Smeets Landschaftsarchitekten erstellt worden Es wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls städtebaulich erforderlich, das Verfahren zum Bebauungsplan TÜ 345 „Wohnbebauung Platanenallee“ weitergeführt. Beschlussvorlage 139.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 2000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 2000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 139.16 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung setzen für den Planbereich Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung „Kindergarten“ fest. Vor einigen Jahren wurde für die baulich abgängige Kindertageseinrichtung an der Platanenallee ein Ersatzbau auf dem städtischen Grundstück an der Ecke Pappelstraße/Platanenallee geschaffen. Da die Fläche nach Abriss des alten Gebäudes keiner weiteren Einrichtung für Gemeinbedarf zugeführt werden soll, wird der Bebauungsplan Nr. 27 und die Nr. 27/3. Änderung in diesem Bereich aufgehoben. 2. Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 3 (1) Nr. 2 BauGB Durch die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung für den Bereich des ehemaligen Kindergartens wird die Fläche in ein Gebiet nach § 34 BauGB zugeführt. Aufgrund der umgebenden Bebauung ist der Planbereich gem. § 34 (2) BauGB als WA (Allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen. Es wird von der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 abgesehen, da sie bereits auf anderer Grundlage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan TÜ 345 „Wohnbebauung Platanenallee“ erfolgt ist. 3. Verfahrensstand Aufhebungsbeschluss und Offenlagebeschluss: Offenlegung: Satzungsbeschluss (geplant): 4. PA 01.12.2015 Rat 15.12.2015 01.02.2016 – einschl. 04.03.2016 PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016 Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Anlage 3: Anregungen der Öffentlichkeit Beschlussvorlage 139.16 Seite 4