Daten
Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 139.16
Datum : 01.03.2016
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil Türnich
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2000 € (s. Anlage)
X
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 7000 €
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der öffentlichen Auslegung gem. $ 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen.
-
die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung dem §
10 BauGB.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Dieken
Mackeprang
Rehschuh
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Schwister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung befinden sich im
nordwestlichen Teil von Türnich und werden wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Platanenallee
im Westen durch die Pappelstraße
im Norden durch die Wohnbebauung des Erlenweges
im Osten durch das Flurstück 159 in der Flur 39
Die Abgrenzung ist dem Übersichtplan (Anlage 1) zu entnehmen.
2.
Ziel und Zweck der Aufhebung
Vor einigen Jahren wurde für die baulich abgängige Kindertageseinrichtung an der
Platanenallee ein Ersatzbau auf dem städtischen Grundstück an der Ecke
Pappelstraße/Platanenallee geschaffen. Da für die Fläche kein weiterer KITA Bedarf
besteht, wird der Bebauungsplan Nr. 27 und die Nr. 27/3. Änderung in diesem Bereich
aufgehoben.
Ziel und Zweck der Teilaufhebung des am 30.07.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes sowie der rechtsverbindlichen 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche
Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben entsprechend der zur Zeit geltenden
Rechtsvorschriften zu schaffen.
Der Aufhebungsbereich ist aufgrund der umgebenden Bebauung zukünftig gem. § 34 (2)
BauGB als WA – Allgemeines Wohngebiet einzustufen.
Bei der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB entfällt die Pflicht der Umweltprüfung gem.
§ 2 (4) BauGB und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB.
Der Artenschutzbeitrag ist bereits zum Bebauungsplan TÜ 345 im März 2013 von dem
Büro Smeets Landschaftsarchitekten erstellt worden
Es wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls städtebaulich erforderlich, das Verfahren zum
Bebauungsplan TÜ 345 „Wohnbebauung Platanenallee“ weitergeführt.
Beschlussvorlage 139.16
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
2000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
2000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 139.16
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung setzen für den
Planbereich Fläche für Gemeinbedarf mit der Widmung „Kindergarten“ fest.
Vor einigen Jahren wurde für die baulich abgängige Kindertageseinrichtung an der
Platanenallee ein Ersatzbau auf dem städtischen Grundstück an der Ecke
Pappelstraße/Platanenallee geschaffen. Da die Fläche nach Abriss des alten Gebäudes
keiner weiteren Einrichtung für Gemeinbedarf zugeführt werden soll, wird der
Bebauungsplan Nr. 27 und die Nr. 27/3. Änderung in diesem Bereich aufgehoben.
2.
Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 3 (1) Nr. 2 BauGB
Durch die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung für den
Bereich des ehemaligen Kindergartens wird die Fläche in ein Gebiet nach § 34 BauGB
zugeführt. Aufgrund der umgebenden Bebauung ist der Planbereich gem. § 34 (2) BauGB
als WA (Allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.
Es wird von der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 abgesehen, da sie bereits
auf anderer Grundlage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan TÜ
345 „Wohnbebauung Platanenallee“ erfolgt ist.
3.
Verfahrensstand
Aufhebungsbeschluss und
Offenlagebeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss (geplant):
4.
PA 01.12.2015 Rat 15.12.2015
01.02.2016 – einschl. 04.03.2016
PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 3: Anregungen der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage 139.16
Seite 4