Daten
Kommune
Inden
Größe
153 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
10.11.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.11.2014
Rat
17.12.2014
TOP Ein Ja
Nein
86/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe
von 41.941 € einen Teilbetrag von 17.956 € ( = 41.941 € minus 23.985 € ) als
Gewinnvortrag und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe
von 9.126 € einen Teilbetrag von 1.760 € ( = 9.126 € minus 7.366 € ) als Verlustvortrag für
die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für
das Jahr 2012 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen
die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Jahresüberschuss
von 47.970 €. Davon ging bereits die Hälfte ( = 23.985 € ) in die Gebührenbedarfsberechnung 2014
ein, um die Gebühren stabil zu halten.
Die im Jahr 2014 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2012 ergab nunmehr einen
Überschuss von 41.941 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein restlicher
Überschussbetrag von 17.956 € ( = 41.941 € minus 23.985 € ) zu berücksichtigen, um den
Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben
diesem Betrag zu wenig entlastet.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2013 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 11.866 €. Davon ging ein Teilbetrag in Höhe von 7.366 € in die Gebührenbedarfsberechnung
2014 ein, um zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2014 und später zu vermeiden.
Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2012 resultiert aktuell ein
Fehlbetrag von 9.126 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sollte daher nur der
Restfehlbetrag von 1.760 € ( = 9.126 € minus 7.366 € ) berücksichtigt werden, um den
Gebührenzahler nachträglich nicht zu hoch zu belasten.
Beschlussvorlage 86/2014
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