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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Inden
Größe
153 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 10.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2014 Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 86/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 41.941 € einen Teilbetrag von 17.956 € ( = 41.941 € minus 23.985 € ) als Gewinnvortrag und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 9.126 € einen Teilbetrag von 1.760 € ( = 9.126 € minus 7.366 € ) als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Jahresüberschuss von 47.970 €. Davon ging bereits die Hälfte ( = 23.985 € ) in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Die im Jahr 2014 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2012 ergab nunmehr einen Überschuss von 41.941 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein restlicher Überschussbetrag von 17.956 € ( = 41.941 € minus 23.985 € ) zu berücksichtigen, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu wenig entlastet. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2013 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Jahresfehlbetrag von 11.866 €. Davon ging ein Teilbetrag in Höhe von 7.366 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein, um zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2014 und später zu vermeiden. Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2012 resultiert aktuell ein Fehlbetrag von 9.126 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sollte daher nur der Restfehlbetrag von 1.760 € ( = 9.126 € minus 7.366 € ) berücksichtigt werden, um den Gebührenzahler nachträglich nicht zu hoch zu belasten. Beschlussvorlage 86/2014 Seite 2