Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
26.02.13, 07:33
Aktualisiert
26.02.13, 07:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
36/2013
Erstellt am:
24.01.2013
Aktenzeichen:
IV/661
Verfasser/in:
Herr Rademann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
05.03.2013
Rat
X
19.03.2013
Betreff
Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen
Hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
Finanzierungsbedarf
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
nein
gesamt:
530.000,00
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
530.000,00
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
0,00
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
1. M-Auftrag 66108200.7832000 (60.000 Euro), „Grunderwerb für das Retentionsbodenfilterbecken“
2. M-Auftrag 66111303.7831000 (340.000 Euro), „Pulheim, Regenwasserkanalsanierung, (Buschweg bis AlbrechtDürer-Straße)“
3. M-Auftrag 66177601.7831000 (102.000 Euro), „Bau einer weiteren Klärstufe in der ZKA Pulheim“
4. M-Auftrag 66177503.7831000 (28.000 Euro) „Hochwasserschutz Stommeln, Außengebiete“
Vorlage Nr.: 36/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung bei M
66108200.7831000 (Retentionsbodenfilterbecken am RÜB Geyen) in Höhe von 530.000 Euro.
Die Deckung erfolgt aus den Konten, die im Finanzierungsvorschlag genannt sind.
Erläuterungen
Für den Bau des Retentionsbodenfilterbeckens wurden bisher insgesamt Mittel in Höhe von 1.324.450 Euro zur Verfügung gestellt. Für den notwendigen Grunderwerb samt Nebenkosten wurden zusätzlich 165.500 Euro angemeldet, sodass insgesamt 1.490.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden. Die bisherigen Mittelanmeldungen basieren auf der im
Rahmen der Entwurfsplanung erstellten Kostenberechnung. Nachdem die Stadt die Genehmigung zum Bau und Betrieb
des Beckens von der Bezirksregierung Köln erhielt, wurde der Grunderwerb durchgeführt. Den Auftrag für weitere Ingenieurleistungen ab Ausführungsplanung erhielt im September 2012 ein anderes Ingenieurbüro.
Auf Grundlage der Ausführungsplanung ergibt sich bei der Aufstellung des Kostenanschlags gegenüber der vom Entwurfsplaner aufgestellten Kostenberechnung eine deutliche Erhöhung der bislang veranschlagten Kosten auf nunmehr
1.850.000 Euro, so dass sich der Gesamtfinanzierungsbedarf des baulichen Teils der Anlage um 530.000 Euro erhöht.
Die Kostenerhöhung hat die nachfolgend beschriebenen Gründe.
Der Entwurfsplaner hat für das Genehmigungsverfahren eine hydraulische Berechnung in einem innovativen EDVProgramm neuer Generation durchgeführt, um ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis bei der Dimensionierung der
einzelnen Bauwerke der Anlage zu erzielen. Das Ergebnis der Berechnung wies jedoch eine große Differenz zum Nachprüfungsverfahren der Bezirksregierung mit einem anderen EDV-Programm auf. Dies ist lange ein streitiger Punkt geblieben, weswegen die Hydraulik Hauptthema einer Besprechung bei der Bezirksregierung und zahlreicher weiterer
Telefonate und Emails gewesen ist. Da die Zeit aufgrund eines auslaufenden Förderprogramms des Landes NRW für
das Bodenfilterbecken (50%iger Zuschuss) drängte, erteilte die Bezirksregierung die Baugenehmigung mit der Auflage,
die hydraulischen Nachweise mit den aus der Einigung hervorgegangenen Wassermengen zu führen. Die sich daraus
ergebenden Änderungen an den Bauwerken (Schwellenlängen und -höhen etc.) waren in der Ausführung zu berücksichtigen. Die Dimension der Auswirkungen war zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen nicht bekannt. Diese im Ergebnis
geänderte Hydraulik führt nun dazu, dass sämtliche Zuleitungsbauwerke aus Ortbeton größer gebaut werden müssen.
Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 170.000 Euro. Die Ausführungsplanung wurde, entsprechend der Auflage der
Bezirksregierung, im Januar 2013 zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt.
Des Weiteren war in der Kostenberechnung der Entwurfsplanung die Wiederherstellung des Weges In der Bachaue
nicht enthalten. Es ist aber damit zu rechnen, dass dieser Weg den Belastungen des Baustellenverkehrs nicht Stand hält
und nach der Baumaßnahme komplett wiederhergestellt werden muss (60.000 Euro).
Die größte Kostenerhöhung von 240.000 Euro ist darauf zurückzuführen, dass der Entwurfsplaner den Preis für Bodenaushub falsch eingeschätzt hat. Es wurde für die Kostenberechnung ein Preis von einer anderen vergleichbaren
Maßnahme herangezogen. Der Planer übersah jedoch, dass dieser Preis nur so günstig ist, weil der ausgehobene Boden innerhalb derselben Maßnahme wieder eingebaut wurde. Dies ist bei der vorliegenden Baumaßnahme nicht der Fall
und bei 17.000 m³ Bodenaushub wirkt sich die Einzelpreisabweichung stark aus.
Weitere ca. 100.000 Euro Mehrkosten ergeben sich aus den höheren Preisen vieler Einzelpositionen und sind zum einen auf die nun detaillierte Kostenermittlung innerhalb der Ausführungsphase und zum anderen auf die vom Entwurf
abweichenden Einheitspreise zurück zu führen. Beispielsweise wurden erst in der Ausführungsphase die Maßgaben und
Baueinschränkungen des Betreibers der über dem Baufeld verlaufenden Hochspannungsfreileitungen bekannt, die eine
negative Auswirkung auf einige Einheitspreise (bspw. Verbau der Baugruben, Grundwasserbrunnen und Ortbetonbauwerke) haben.
Alles zusammen genommen ergibt eine Kostenerhöhung von insgesamt 570.000 Euro.
Die Finanzierungslücke stellt sich nun so dar, dass bei dem Konto M 66108200.7831000 „Retentionsbodenfilterbecken
am RÜB Geyen“ eine Nachfinanzierung von 530.000 Euro erforderlich ist. Die Nachfinanzierung fällt nicht ganz so hoch
Vorlage Nr.: 36/2013 . Seite 3 / 3
aus, wie die ermittelte Kostensteigerung, da die Verwaltung im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2013 die
bereits bekannten Änderungen (Grundwasserbrunnen) berücksichtigt hat. In dem vorgenannten Nachfinanzierungsbedarf sind die entsprechend höheren Ingenieurkosten und 3% Sicherheit mit enthalten.
Demgegenüber stehen bei gleichem M-Auftrag auf dem Sachkonto 7832000 „Grunderwerb für das Retentionsbodenfilterbecken“ Einsparungen in Höhe von 60.000 Euro, die zur Deckung herangezogen werden. Weiterhin wird vorgeschlagen den Baubeginn für die Maßnahme zur Sanierung des Kanals vom Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße (M
66111303.7831000) auf 2014 zu verschieben. Hiervon können dann Mittel in Höhe von insgesamt 340.000 Euro zur
Deckung herangezogen werden. Die Haushaltsmittel zur Regenwassersanierung werden dann im Jahre 2014 neu angemeldet. Des Weiteren wird vorgeschlagen 102.000 Euro aus den Mitteln des M-Auftrags 66177601 „Bau einer weiteren Klärstufe in der ZKA Pulheim“ zu decken. Weitere 28.000 Euro werden aus der Maßnahme M 66177503.7831000
„Hochwasserschutz Stommeln, Außengebiete“ gedeckt. Die vorgesehenen Maßnahmen können voraussichtlich aufgrund von Grunderwerbsproblemen zumindest nicht vollständig realisiert werden.
Es ist davon auszugehen, dass die hier beantragten Mittel in Höhe von 530.000 Euro mit bis zu 50% vom Land NRW
über die NRW Bank bezuschusst werden. Dazu wird die Verwaltung einen Änderungsantrag stellen. Bisher ist auf
Grundlage der alten Kostenberechnung ein Zuschuss von 640.397 Euro (50% von 1.280.794 Euro) beschieden worden.
Daraus evtl. resultierende Mehreinzahlungen wurden noch nicht realisiert und können somit nicht zur Deckung herangezogen werden.