Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
21.11.14, 16:02
Aktualisiert
21.11.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
BM
20.11.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
04.12.2014
TOP Ein Ja
Nein
97/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier:
Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf
Antrag vom 01.10.2014
Beschlussentwurf:
Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.10.2014 wenden sich die Antragssteller an den Rat der Gemeinde Inden mit
einer Beschwerde über die aus Ihrer Sicht nicht transparente Finanzpolitik innerhalb der
Kindertageseinrichtung, wie auch dem angeschlossenen Familienzentrum. Sie bitten um eine
Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Finanzmittel. Die Beschwerde ist als Anlage
beigefügt. Soweit in den Absätzen 2 und 3 weitere Fragen aufgeworfen werden sind diese bereits
durch die Verwaltung beantwortet worden.
Der Beschwerde vom 01.10.2014 ist ein Schreiben vom 02.06.2014 als Anlage beigefügt.
Bezüglich der Bereitstellung und Verwendung von Mitteln wird eine gesonderte Stellungnahme
derzeit erarbeitet und nachgereicht. Ergänzend hierzu stelle ich fest, dass spätestens im Rahmen der
Begleichung von Rechnungen die sachliche und rechnerische Richtigkeit der verwendeten Mittel
durch das Fachamt geprüft und bestätigt wird. Hier haben sich in der Vergangenheit keine
Anhaltspunkte für fehlerhafte Verwendungen von Mitteln feststellen lassen. Ebenso ist festzuhalten,
dass eine Verschiebung von Mitteln der Kindertagesstätte zu Gunsten des Familienzentrums in der
Vergangenheit nicht vorgekommen sind. Die für die beiden Einrichtungen jeweils bereitgestellten
Haushaltsmittel werden selbstständig bewirtschaftet.
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden ist für Erledigung von Anregungen und
Beschwerden der Hauptausschuss durch den Rat bestimmt worden. Gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung
der Gemeinde Inden hat der Hauptausschuss Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen.
Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er
Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.
Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen wurden, soweit aus ihnen Personennamen ersichtlich sind,
aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt. Die Fraktionen erhalten für den nichtöffentlichen
Teil die entsprechenden Schreiben in Klarform.