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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier: Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf Antrag vom 01.10.2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
21.11.14, 16:02
Aktualisiert
21.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier: Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf
Antrag vom 01.10.2014)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt BM 20.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 04.12.2014 TOP Ein Ja Nein 97/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier: Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf Antrag vom 01.10.2014 Beschlussentwurf: Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung. Begründung: Mit Schreiben vom 01.10.2014 wenden sich die Antragssteller an den Rat der Gemeinde Inden mit einer Beschwerde über die aus Ihrer Sicht nicht transparente Finanzpolitik innerhalb der Kindertageseinrichtung, wie auch dem angeschlossenen Familienzentrum. Sie bitten um eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Finanzmittel. Die Beschwerde ist als Anlage beigefügt. Soweit in den Absätzen 2 und 3 weitere Fragen aufgeworfen werden sind diese bereits durch die Verwaltung beantwortet worden. Der Beschwerde vom 01.10.2014 ist ein Schreiben vom 02.06.2014 als Anlage beigefügt. Bezüglich der Bereitstellung und Verwendung von Mitteln wird eine gesonderte Stellungnahme derzeit erarbeitet und nachgereicht. Ergänzend hierzu stelle ich fest, dass spätestens im Rahmen der Begleichung von Rechnungen die sachliche und rechnerische Richtigkeit der verwendeten Mittel durch das Fachamt geprüft und bestätigt wird. Hier haben sich in der Vergangenheit keine Anhaltspunkte für fehlerhafte Verwendungen von Mitteln feststellen lassen. Ebenso ist festzuhalten, dass eine Verschiebung von Mitteln der Kindertagesstätte zu Gunsten des Familienzentrums in der Vergangenheit nicht vorgekommen sind. Die für die beiden Einrichtungen jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel werden selbstständig bewirtschaftet. Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden ist für Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Hauptausschuss durch den Rat bestimmt worden. Gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Gemeinde Inden hat der Hauptausschuss Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist. Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen wurden, soweit aus ihnen Personennamen ersichtlich sind, aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt. Die Fraktionen erhalten für den nichtöffentlichen Teil die entsprechenden Schreiben in Klarform.