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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
85 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
21.01.15, 16:02
Aktualisiert
21.01.15, 16:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•	Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 20.01.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 05.02.2015 TOP Ein Ja Nein 3/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die im Rahmen des Planverfahrens nach den §§ 3.1, 4.1, 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“wird als Satzung beschlossen. Begründung: Gemäß der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung vom 10.04.1014 und aus dem Rat vom 02.07.2014 wurde der Entwurf zur o. a. Änderung des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Die Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1. BauGB wurde mit Schreiben vom 21.12.2010 veranlasst, die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3.1. BauGB wurde in der Zeit vom 22.12.2010 bis zum 10.01.2011 durchgeführt Die öffentliche Auslegung gem. § 3.2. BauGB wurde nach Veröffentlichung am 14.07.2014 in der Zeit vom 22.07. 2014 bis zum 22.08.2014 durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 11. 07. 2014 über die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4.2 BauGB beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Planverfahren eingegangen, die Stellungnahmen der Behörden sind der Anlage im Rahmen der Abwägung zu entnehmen. Die Abwägung der Stellungnahmen führt nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, sodass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung betrifft das Faktor X Wohngebiet „IndenSeeviertel“.