Daten
Kommune
Inden
Größe
85 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
21.01.15, 16:02
Aktualisiert
21.01.15, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
20.01.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
05.02.2015
TOP Ein Ja
Nein
3/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•
Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die im Rahmen des Planverfahrens nach den §§ 3.1, 4.1, 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“wird als Satzung beschlossen.
Begründung:
Gemäß der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung vom
10.04.1014 und aus dem Rat vom 02.07.2014 wurde der Entwurf zur o. a. Änderung des
Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt.
Die Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1. BauGB wurde mit Schreiben vom 21.12.2010
veranlasst, die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3.1. BauGB wurde in der
Zeit vom 22.12.2010 bis zum 10.01.2011 durchgeführt
Die öffentliche Auslegung gem. § 3.2. BauGB wurde nach Veröffentlichung am 14.07.2014 in der
Zeit vom 22.07. 2014 bis zum 22.08.2014 durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom
11. 07. 2014 über die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4.2 BauGB beteiligt.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Planverfahren eingegangen, die Stellungnahmen der Behörden sind der Anlage im Rahmen der Abwägung zu entnehmen. Die Abwägung
der Stellungnahmen führt nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, sodass dieser als Satzung
beschlossen werden kann.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung betrifft das Faktor X Wohngebiet „IndenSeeviertel“.