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Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme)

Daten

Kommune
Inden
Größe
339 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme) Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme) Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Tagebau Inden: Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II (sachlicher Teil I) Entwurf zur Stellungnahme der Gemeinde Inden Die Gemeinde Inden schließt sich der Stellungnahme der indeland Entwicklungsgesellschaft an. Wegen der besonderen Betroffenheit als Anrainerkommune wird jedoch verstärkend auf folgende Belange hingewiesen. Für die Gemeinde Inden ist es grundsätzlich von hoher Bedeutung, den anstehenden Strukturwandel nach Beendigung des Tagebaugeschehens in der Region so weit wie möglich ohne wirtschaftliche Einbußen entgegen zu steuern. Aus diesem Grund unterstützt sie von Anfang an die geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II, da der Restsee für die Zukunft bessere Entwicklungspotentiale als eine Verfüllung bietet. Diese besseren Entwicklungspotentiale wurden im Rahmen der Braunkohlenplanänderung begründet durch das Prognos Gutachtens vom 20. Mai 2008. Das bedeutet für die Gemeinde Inden als betroffene Gebietskörperschaft, dass eine technische, aber auch finanzielle Machbarkeit in Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der in der Studie dargelegten Nutzungsoptionen am Indesee sichergestellt wird. Die Umsetzung ist in den weiter führenden Betriebsplanverfahren, langfristig in den anstehenden Planfeststellungsverfahren, aber auch auf der landesplanerischen Ebene sicher zu stellen. Die wichtigen Parameter aus dem Gutachten Prognos sind u.a.:      Die Tagebaukante ist möglichst frühzeitig in Wert zu setzen, diese Inwertsetzung soll schon in der Phase des aktiven Tagebaus vorbereitet werden. Die frühzeitige Errichtung von Infrastrukturen(Restaurants, Cafes, Freizeitanlagen etc. an der endgültigen zukünftigen Seekante, soll maßgeblich dazu beitragen, dass ein Bezug zwischen den Aktivitäten auf dem See, den Bermen und den Ortslagen hergestellt wird. Die Zugänge zum See sind schon während der Zwischennutzung an den Ortslagen und im Strandbereich sicher zu stellen. Eine Inwertsetzung ist abhängig auch von Anzahl und Gestaltung dieser Zugänge wie beispielhaft das Gastronomieangebot oder temporäre Campingplätze. Schon in der Zwischennutzung erhält eine Ansiedlung von Freizeitinfrastrukturen die höchste Wertigkeit. Neben gastronomischen Angeboten (z.B. „schwimmender“ Biergarten) ist insbesondere auch eine wasserflächenbezogene Nutzung (Segeln, Surfen, etc.) sicher zu stellen Die kontinuierliche Strandnutzung ist ab dem Jahr 2035 aufzubauen. Hierzu gehört eine umfassende „mobile“ Strandinfrastruktur wie Strandbars, BeachvolleyballFelder, Liegeplätze, Eisdielen, Tauch- und Surfschulen und vieles mehr. Schon Während Befüllung des Sees soll eine schwimmende Infrastruktur die Attraktivität des Sees erhöhen.     Wohnstandorte sind im räumlichen Bezug zum See zu entwickeln. Die Zeiträume der Inwertsetzung werden ab 2020 – 2040 – 2060 definiert. Ab 2040 sind Entwicklungsmöglichkeiten für ungefähr 300T Tagesausflüger, 9T Übernachtungsgäste, 5 Cafes, 5 Restaurants, 16 Pensionen, Ferienwohnungen, Appartements, temporärer Campingplatz, 1 Therme mit angegliedertem Hotel, 3 Vereinshäuser bzw. Clubheime, 510 Wohneinheiten, in Abhängigkeit der Wasserkante sicher zu stellen. Bauliche Entwicklungen an den See sind zu allen Entwicklungsstadien sowohl bergbautechnisch als auch planerisch zu ermöglichen Wie in Kapitel 5.3. des Braunkohlenplan Inden II verankert, wird zur Vorbereitung der wirtschaftlichen und touristischen Gesamtentwicklung am zukünftigen Indesee in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Düren und der Gemeinde Inden unter Moderation der Indeland Entwicklungsgesellschaft der Rahmenplan indesee entwickelt. Die hier verankerten Entwicklungsziele zeigen nach heutigem Sachstand sinnvolle, mögliche Entwicklungsoptionen am Indesee. Allerdings zeigt der auch hier nun schon mehrere Jahre andauernde Prozess, dass insbesondere bei langfristige Planungen immer wieder auf geänderte Parameter und Anforderungen reagiert werden muss. So werden in Zukunft immer wieder Änderungen und Anpassungen im Planwerk nötig sein, um den geänderten Anforderungen Rechnung zu tragen. Damit langfristige sinnvolle Planänderungen weiterhin aus den Grundlagenplänen entwickelbar bleiben und nicht aus formellen Gründen blockiert werden, sollte in den Nebenbestimmungen der Zulassung eine entsprechende Öffnungsklausel verankert werden. Ein wichtiger Parameter für öffentliche Entwicklungsmöglichkeiten ist grundsätzlich die liegenschaftliche Verfügbarkeit der dazu notwendigen Flächen. Deshalb ist ab heute in allen anstehenden Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft die sich heute abzeichnende Flächen für eine Strukturentwicklung am zukünftigen Indesee nicht privat blockiert werden können. Hier muss Strukturentwicklung in Betroffenheit einer ganzen Region weit über wirtschaftliche Interessen möglicher einzelner Grundstücksbetroffener aus dem Tagebaugeschehen gestellt werden. Die Flächenverfügbarkeit für die öffentliche Hand ist langfristig zu sichern. Die zeitlichen Vorgaben zu der Inwertsetzung von den Entwicklungsflächen am zukünftigen Indesee aus dem Prognosgutachten zum Braunkohlenplan sind technisch, bergrechtlich und landesplanerisch zu ermöglichen. Hier sind auch die Flächen gemeint, die bis an das zukünftige Seeufer, oder an die Tagebaukante heranreichen. Kosten zur Erfüllung evtl. dann notwendiger Parameter, wie notwendige Gutachten, technische Mehraufwendungen im Bereich der Gründungen oder Weiteres sind vom Bergbautreibenden zu übernehmen. Hierzu gehören auch alle notwendigen landschaftlichen Veränderungen im Bereich der Entwicklungsflächen, wie beispielsweise die Verlegung des im jetzigen Verfahren im Bereich von Flächen für die Landwirtschaft vorgesehenen Entwässerungsgrabens. Die Bereiche des Hafenbeckens Marina Inden/Altdorf und des Beckens in Schophoven sind mit Böschungen vorgesehen. Die notwendigen Kaimauern sollen 10 – 15 Jahre nach Befüllungsbeginn des Sees errichtet werden. Die Kostenübernahme durch den Bergbautreibenden zum Bau notwendiger Kaimauern für Hafennutzung und Promenaden ist sicherstellen. In der Zulassung der 2. Änderung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Inden vom 20.12.2012 ist folgende Nebenbestimmungen verankert (kursiv). Darüber hinausgehend werden sind in diesem und weiter anstehenden Verfahren konkretisierende Foprderungen eingebracht: Die Ersatzstraßen in den Bereichen Lamersdorf, Lucherberg, Schophoven, Inden/Altdorf und Merken sind so auszugestalten, dass sie mit den zukünftigen möglichen Nutzungen des Restsees in Einklang gebracht werden. Die Ersatzstraßen, insbesondere die Verbindung vom allgemeinen Siedlungsschwerpunkt Inden/Altdorf nach Jülich, sind möglichst frühzeitig zu errichten. Dies kann schon kurz nach Rekultivierung der Flächen, die für die jeweiligen Ersatztrassen notwendig sind, erfolgen. Alle anstehende Mehrkosten für die verträgliche und damit verbundenen aufwendigeren Gestaltung im Bereich der Ortschaften und weiteren städtebaulichen Entwicklungsbereiche (Landschaftsbrücken, Tieferlegung der Trasse, Teiluntertunnelung etc.), aber auch evtl. Mehraufwendungen in der Gründung wegen eines frühzeitigen Baus auf verkipptem Boden sind vom Bergbautreibenden zu übernehmen. Des Weiteren wird neben den Ersatzstraßen auch ein Ersatz für ein funktionierendes Radund Fußwegenetz gefordert. Diese sind in der Qualität, die den zukünftigen Anforderungen an ein funktionierendes freizeitwirtschaftliches Wegesystem entspricht, auszuführen. Für alle heutigen funktionierenden Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde Inden, die durch den Eingriff des Tagebaugeschehens beeinflusst werden oder wegfallen, ist ein Funktionstüchtiger Ersatz durch den Bergbautreibenden zu schaffen.