Daten
Kommune
Inden
Größe
78 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
18.06.14, 17:07
Aktualisiert
18.06.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
37/2014
Datum
16.06.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
02.07.2014
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter auf
102,80 €/mtl.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den
allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 102,80 € nicht übersteigen.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung in dieser Höhe zu zahlen.