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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter)

Daten

Kommune
Inden
Größe
78 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
18.06.14, 17:07
Aktualisiert
18.06.14, 17:07
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 37/2014 Datum 16.06.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 02.07.2014 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter auf 102,80 €/mtl. Begründung: Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 102,80 € nicht übersteigen. Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung in dieser Höhe zu zahlen.