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Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe)

Daten

Kommune
Inden
Größe
104 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
16.03.15, 16:01
Aktualisiert
16.03.15, 16:01
Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sportamt Gisela Wacker 16.03.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 19.03.2015 TOP Ein Ja Nein 23/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Kindergartenangelegenheiten; hier: Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe vorzunehmen. Begründung: Am 05.03.2015 wurde der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss darüber informiert, dass aufgrund der großen Zahl von Anmeldungen zum 01.08.2015 die Zahl der freiwerdenden Plätze erheblich überschritten wird. Die bisher vorhandenen Plätze für Kinder über drei Jahre werden aufgrund der vorliegenden Anmeldungen alle benötigt, so dass hier keine Möglichkeit besteht Abhilfe zu schaffen. Allerdings können in geringem Umfang die vorhandenen Gruppenkapazitäten überschritten werden. Dies bringt jedoch keine großen Veränderungen, da im Interesse der zu betreuenden Kinder und unter Berücksichtigung des Alters der Kinder die einzelnen Gruppen je nach Art der Gruppe nur mit höchstens zwei Plätzen überschritten werden können. Insgesamt können so insgesamt 13 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Aufgrund der aktuellen Bedarfsmeldungen der Eltern sind zum 01.08.2015 noch ca. 25 Kinder U3/ Ü3 aus der Gemeinde Inden ohne Betreuungsplatz, so dass eine Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten notwendig wird. Hierbei sind auch die Anmeldungen und die verbliebene Warteliste des kirchlichen Kindergartens „Räuberhöhle“ berücksichtigt. Doppelanmeldungen waren kaum vorhanden und wurden bereinigt. Dies bedeutet, dass selbst unter Berücksichtigung des kirchlichen Kindergartens Bedarf für zwei weitere Gruppen in Inden besteht, da dies mit weiteren Gruppenüberschreitungen nicht zu regeln ist. In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt Düren am 23.02.2015 wurde überlegt, wie dieses Problem für das nächste Kindergartenjahr gelöst werden kann. Freie Räumlichkeiten, die hier genutzt werden könnten, sind nicht vorhanden, auch in den Schulen werden keine Klassenräume frei, in denen Gruppen untergebracht werden könnten. Die einzige Möglichkeit, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe sowie einer Großtagespflegestelle mit bis zu 9 Kindern U3/Ü3. In der geplanten kleinen altersgemischten Gruppe können dann 7 Kinder U3 und 8 Kinder Ü3 dort betreut werden. Die Anbindung einer zusätzlichen Kindergartengruppe ist nur an der Tageseinrichtung für Kinder "Peppino" in 52459 Inden-Lamersdorf im Rahmen einer mobilen Einheit möglich. Die beiden anderen Einrichtungen sind nicht geeignet. Im Termin mit der Heimaufsicht, Herr Sprung, Landesjugendamt, am 04.03.2015 wurde die grundsätzliche Möglichkeit geklärt. Eine Unterbringung innerhalb der bestehenden Einrichtung ist nicht möglich. Für die Unterbringung der Gruppe müsste eine mobile Einrichtung bestehend aus Gruppen- und Nebenraum sowie Ruheraum und Sanitäreinrichtung geschaffen werden. Hier würde dann mittels eines Verbindungsganges die Anbindung an die bestehende Einrichtung geschaffen. Eine derartige Einheit würde gemietet/geleast. Es ist zunächst von einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren auszugehen. Es wird eine Gesamtfläche von rd. 180 qm benötigt. Das vorliegende Angebot geht von einem qm-Preis von 14,02 € aus. Die Obergrenze für die Bezuschussung nach KiBiz liegt bei 8,21 €/qm (jährlich angepasst). Hiervon wird im Rahmen der Betriebskosten ein Anteil von 79 % bezuschusst. Schwierigkeiten bei der Aufstellung von Containern ergeben sich aufgrund der engen Zufahrt zum Kindergartengelände. Große LKW, die für den Transport der Container benötigt werden, können nicht bis auf das Außengelände fahren. Zur Zeit wird noch geprüft, ob es möglich ist, die Container (mit einem vertretbaren Kostenaufwand) auf ihren Standort zu transportieren. Nähere Informationen werden so weit möglich in der Ausschusssitzung gegeben. Hinsichtlich der anfallenden Erschließungskosten und für die zu beschaffenden Ausstattungsgegenstände/Spielmaterial hat die Gemeinde Inden vorsorglich beim Kreis Düren die Gewährung investiver Zuschüsse auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 – AZ 321-6252.2) beantragt. Der Antrag würde baufachlich geprüft und anschließend an das Landesjugendamt Rheinland zur Beantragung der entsprechenden Bundes- und/oder Landesmittel weitergeleitet. Ob für diese Maßnahmen Bundes- und/ oder Landesmittel bewilligt werden können, muss abgewartet werden. Da der nach den Förderrichtlinien vorgesehene Eigenanteil (10/100 der förderfähigen Aufwendungen) durch die Gemeinde Inden, die sich in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet, nicht geleistet werden kann, ist beabsichtigt, dass dieser zur Sicherstellung des Rechtsanspruches durch den Kreis Düren übernommen wird. Ein entsprechender Beschluss wurde vorbehaltlich der Zustimmung der hiesigen politischen Gremien in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2015 gefasst. Aufgrund der zusätzlichen Gruppe werden rd. 3 Erzieherstellen benötigt. Das führt zu Personalkosten von rd. 120.000 € im Jahr. Diese sind anteilmäßig über die gewährten Pauschalen zu tragen. Dazu kommen die Kosten für Miete und Bewirtschaftung der Erweiterung. Die Kosten für die Miete werden im Rahmen der Betriebskosten mit 79 % bezuschusst, die Bewirtschaftungskosten sind in den Kindpauschalen enthalten. Kosten sind insgesamt wie folgt zu veranschlagen: Abwasser anschließen Stromanschluss (neu erforderlich) Verbindungsgang Herrichtung Grundstück Aufstellung Container Gesamt Beschlussvorlage 23/2015 5.000,00 € 10.000,00 € 15.000,00 € 1.000,00 € ? 21.000,00 € Seite 2 Einrichtungskosten (Pauschale) 28.000,00 € Die Einrichtungskosten sollen komplett durch Zuschuss und /Kreismittel gedeckt werden. Für diese Kosten wurde beim Kreisjugendamt ein Zuschuss beantragt. Inwieweit eine Kostenübernahme auch für die Herrichtungskosten erfolgt, ist noch nicht klar. Miete jährlich 180 qm x 14,02 € = Zuschuss jährlich 180 qm x 8,21 € = 17.733,60 € /9 % = Differenz für Träger Personalkosten Bewirtschaftung (Stromheizung notwendig) Pädagogische Mittel 30.288,00 € 14.009,54 € 16.278,46 € 127.000,00 € 18.000,00 € 1.700,00 € 162.978,46 € Demgegenüber stehen Kindpauschalen in Höhe von rd. 161.600,00 €. Hierzu wird ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 79 % rd. 127.600,00 € gezahlt. Der Trägeranteil für den laufenden Betrieb liegt damit bei rd. 35.000,00 €. Beschlussvorlage 23/2015 Seite 3