Daten
Kommune
Inden
Größe
104 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
16.03.15, 16:01
Aktualisiert
16.03.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sportamt
Gisela Wacker
16.03.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
19.03.2015
TOP Ein Ja
Nein
23/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kindergartenangelegenheiten;
hier: Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Erweiterung des Kindergartens
„Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe vorzunehmen.
Begründung:
Am 05.03.2015 wurde der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss darüber informiert, dass aufgrund der
großen Zahl von Anmeldungen zum 01.08.2015 die Zahl der freiwerdenden Plätze erheblich überschritten
wird.
Die bisher vorhandenen Plätze für Kinder über drei Jahre werden aufgrund der vorliegenden
Anmeldungen alle benötigt, so dass hier keine Möglichkeit besteht Abhilfe zu schaffen. Allerdings
können in geringem Umfang die vorhandenen Gruppenkapazitäten überschritten werden. Dies bringt
jedoch keine großen Veränderungen, da im Interesse der zu betreuenden Kinder und unter
Berücksichtigung des Alters der Kinder die einzelnen Gruppen je nach Art der Gruppe nur mit
höchstens zwei Plätzen überschritten werden können. Insgesamt können so insgesamt 13 zusätzliche
Plätze geschaffen werden.
Aufgrund der aktuellen Bedarfsmeldungen der Eltern sind zum 01.08.2015 noch ca. 25 Kinder U3/ Ü3 aus
der Gemeinde Inden ohne Betreuungsplatz, so dass eine Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten
notwendig wird. Hierbei sind auch die Anmeldungen und die verbliebene Warteliste des kirchlichen
Kindergartens „Räuberhöhle“ berücksichtigt. Doppelanmeldungen waren kaum vorhanden und wurden
bereinigt.
Dies bedeutet, dass selbst unter Berücksichtigung des kirchlichen Kindergartens Bedarf für zwei
weitere Gruppen in Inden besteht, da dies mit weiteren Gruppenüberschreitungen nicht zu regeln ist.
In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt Düren am 23.02.2015 wurde überlegt, wie dieses
Problem für das nächste Kindergartenjahr gelöst werden kann. Freie Räumlichkeiten, die hier
genutzt werden könnten, sind nicht vorhanden, auch in den Schulen werden keine Klassenräume
frei, in denen Gruppen untergebracht werden könnten.
Die einzige Möglichkeit, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer
weiteren Kindergartengruppe sowie einer Großtagespflegestelle mit bis zu 9 Kindern U3/Ü3.
In der geplanten kleinen altersgemischten Gruppe können dann 7 Kinder U3 und 8 Kinder Ü3 dort
betreut werden.
Die Anbindung einer zusätzlichen Kindergartengruppe ist nur an der Tageseinrichtung für Kinder
"Peppino" in 52459 Inden-Lamersdorf im Rahmen einer mobilen Einheit möglich. Die beiden
anderen Einrichtungen sind nicht geeignet.
Im Termin mit der Heimaufsicht, Herr Sprung, Landesjugendamt, am 04.03.2015 wurde die
grundsätzliche Möglichkeit geklärt. Eine Unterbringung innerhalb der bestehenden Einrichtung ist
nicht möglich. Für die Unterbringung der Gruppe müsste eine mobile Einrichtung bestehend aus
Gruppen- und Nebenraum sowie Ruheraum und Sanitäreinrichtung geschaffen werden.
Hier würde dann mittels eines Verbindungsganges die Anbindung an die bestehende Einrichtung
geschaffen. Eine derartige Einheit würde gemietet/geleast. Es ist zunächst von einem Zeitraum von
bis zu 5 Jahren auszugehen. Es wird eine Gesamtfläche von rd. 180 qm benötigt. Das vorliegende
Angebot geht von einem qm-Preis von 14,02 € aus.
Die Obergrenze für die Bezuschussung nach KiBiz liegt bei 8,21 €/qm (jährlich angepasst). Hiervon
wird im Rahmen der Betriebskosten ein Anteil von 79 % bezuschusst.
Schwierigkeiten bei der Aufstellung von Containern ergeben sich aufgrund der engen Zufahrt zum
Kindergartengelände. Große LKW, die für den Transport der Container benötigt werden, können
nicht bis auf das Außengelände fahren. Zur Zeit wird noch geprüft, ob es möglich ist, die Container
(mit einem vertretbaren Kostenaufwand) auf ihren Standort zu transportieren.
Nähere Informationen werden so weit möglich in der Ausschusssitzung gegeben.
Hinsichtlich der anfallenden Erschließungskosten und für die zu beschaffenden
Ausstattungsgegenstände/Spielmaterial hat die Gemeinde Inden vorsorglich beim Kreis Düren die
Gewährung investiver Zuschüsse auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau
von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 – AZ 321-6252.2)
beantragt. Der Antrag würde baufachlich geprüft und anschließend an das Landesjugendamt Rheinland
zur Beantragung der entsprechenden Bundes- und/oder Landesmittel weitergeleitet.
Ob für diese Maßnahmen Bundes- und/ oder Landesmittel bewilligt werden können, muss abgewartet
werden. Da der nach den Förderrichtlinien vorgesehene Eigenanteil (10/100 der förderfähigen
Aufwendungen) durch die Gemeinde Inden, die sich in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet,
nicht geleistet werden kann, ist beabsichtigt, dass dieser zur Sicherstellung des Rechtsanspruches durch
den Kreis Düren übernommen wird. Ein entsprechender Beschluss wurde vorbehaltlich der
Zustimmung der hiesigen politischen Gremien in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
10.03.2015 gefasst.
Aufgrund der zusätzlichen Gruppe werden rd. 3 Erzieherstellen benötigt. Das führt zu
Personalkosten von rd. 120.000 € im Jahr. Diese sind anteilmäßig über die gewährten Pauschalen zu
tragen. Dazu kommen die Kosten für Miete und Bewirtschaftung der Erweiterung. Die Kosten für
die Miete werden im Rahmen der Betriebskosten mit 79 % bezuschusst, die Bewirtschaftungskosten
sind in den Kindpauschalen enthalten.
Kosten sind insgesamt wie folgt zu veranschlagen:
Abwasser anschließen
Stromanschluss (neu erforderlich)
Verbindungsgang
Herrichtung Grundstück
Aufstellung Container
Gesamt
Beschlussvorlage 23/2015
5.000,00 €
10.000,00 €
15.000,00 €
1.000,00 €
?
21.000,00 €
Seite 2
Einrichtungskosten (Pauschale)
28.000,00 €
Die Einrichtungskosten sollen komplett durch Zuschuss und /Kreismittel gedeckt werden. Für diese
Kosten wurde beim Kreisjugendamt ein Zuschuss beantragt. Inwieweit eine Kostenübernahme auch
für die Herrichtungskosten erfolgt, ist noch nicht klar.
Miete jährlich 180 qm x 14,02 € =
Zuschuss jährlich 180 qm x 8,21 € = 17.733,60 € /9 % =
Differenz für Träger
Personalkosten
Bewirtschaftung (Stromheizung notwendig)
Pädagogische Mittel
30.288,00 €
14.009,54 €
16.278,46 €
127.000,00 €
18.000,00 €
1.700,00 €
162.978,46 €
Demgegenüber stehen Kindpauschalen in Höhe von rd. 161.600,00 €. Hierzu wird ein
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 79 % rd. 127.600,00 € gezahlt. Der Trägeranteil für den
laufenden Betrieb liegt damit bei rd. 35.000,00 €.
Beschlussvorlage 23/2015
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