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Dringlichkeitsentscheidungen (Bestellung eines Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz in der Fassung des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27.06.2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,8 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
29.05.13, 17:01
Aktualisiert
29.05.13, 17:01
Dringlichkeitsentscheidungen (Bestellung eines Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz in der Fassung des 
2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27.06.2006)

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Vorlagen-Nr. 17/2013 vom 13.03.2013 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Ulrich Schuster Ratsmitglied Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Schulverwaltungsamt 13.03.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 12.06.2013 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bestellung eines Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz in der Fassung des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27.06.2006 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Inden erteilt die Zustimmung zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Gemeinschaftsgrundschule Inden mit Herrn Jens Neumann. Begründung: Im Verfahren zur Besetzung der Schulleitungsstelle an der Gemeinschaftsgrundschule Inden hat die Schulkonferenz am 26.02.2013 die Lehrkraft Jens Neumann vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 06.03.2013 bittet die Bezirksregierung Köln gem. § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW um Zustimmung zur Besetzung der Stelle mit Herrn Jens Neumann. In der Schulausschuss-Sitzung am 07.03.2013 hat sich Herr Neumann vorgestellt.