Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Entwurf des Jahresabschlusses 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
27.06.14, 12:10
Vorlage (Entwurf des Jahresabschlusses 2013)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 25 00/13 Ob 04.06.2014 153/2014 Betreff Entwurf des Jahresabschlusses 2013 Beratungsfolge Rat Rechnungsprüfungsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt, ab. Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO NW hat der Rat den Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW). Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NW aus der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Lagebericht. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14