Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
27.06.14, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 25 00/13 Ob
04.06.2014
153/2014
Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2013
Beratungsfolge
Rat
Rechnungsprüfungsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Jahresabschlusses 2013 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt, ab.
Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO NW hat der Rat den Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NW aus der
Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14