Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
22.07.13, 17:02
Aktualisiert
22.07.13, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ordnungsamt
Martin Richarz
08.07.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
17.07.2013
TOP Ein Ja
Nein
64/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, für den Schiedsamtsbezirk Inden
Bewerber A
Frau Katja Sabine Bäcker zur stellvertretenden Schiedsperson;
oder
Bewerber B
Herrn Mirko Jens Grube zur stellvertretenden Schiedsperson
zu wählen.
Begründung:
Das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Inden ist für die
Restamtszeit bis zum 31.12.2014 neu zu besetzen. Gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz wählt der Rat der
Gemeinde die Schiedspersonen. Die Gemeinde soll in geeigneter Form bekannt machen, dass sich
interessierte Personen um das Amt bewerben können.
Die Verwaltung hat in der 18. und 20. Kalenderwoche d. J. im Mitteilungsblatt für die Gemeinde
Inden in geeigneter Weise bekannt gemacht, dass sich interessierte Personen um das Amt der
stellvertretenden Schiedsperson bewerben können.
Durch die Ratsfraktionen wurden Frau Katja Sabine Bäcker (Bewerber/in A) und Herr Mirko Jens
Grube (Bewerber B) fristgerecht als Bewerber für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson
vorgeschlagen.
Entsprechend der §§ 4 und 5 darf die gewählte Schiedsperson erst ihr Amt antreten, wenn sie durch
die Direktorin oder den Direktor oder die Präsidentin oder den Präsidenten (Leitung des
Amtsgerichts) des zuständigen Amtsgerichts bestätigt worden ist. Die Schiedsperson wird von der
Leitung des Amtsgerichts auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.