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Beschlussvorlage (Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
22.07.13, 17:02
Aktualisiert
22.07.13, 17:02
Beschlussvorlage (Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt Martin Richarz 08.07.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 17.07.2013 TOP Ein Ja Nein 64/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, für den Schiedsamtsbezirk Inden Bewerber A Frau Katja Sabine Bäcker zur stellvertretenden Schiedsperson; oder Bewerber B Herrn Mirko Jens Grube zur stellvertretenden Schiedsperson zu wählen. Begründung: Das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Inden ist für die Restamtszeit bis zum 31.12.2014 neu zu besetzen. Gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz wählt der Rat der Gemeinde die Schiedspersonen. Die Gemeinde soll in geeigneter Form bekannt machen, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können. Die Verwaltung hat in der 18. und 20. Kalenderwoche d. J. im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Inden in geeigneter Weise bekannt gemacht, dass sich interessierte Personen um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson bewerben können. Durch die Ratsfraktionen wurden Frau Katja Sabine Bäcker (Bewerber/in A) und Herr Mirko Jens Grube (Bewerber B) fristgerecht als Bewerber für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson vorgeschlagen. Entsprechend der §§ 4 und 5 darf die gewählte Schiedsperson erst ihr Amt antreten, wenn sie durch die Direktorin oder den Direktor oder die Präsidentin oder den Präsidenten (Leitung des Amtsgerichts) des zuständigen Amtsgerichts bestätigt worden ist. Die Schiedsperson wird von der Leitung des Amtsgerichts auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.