Daten
Kommune
Inden
Größe
7,0 kB
Datum
06.11.2013
Erstellt
23.10.13, 17:02
Aktualisiert
23.10.13, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
67 42 02 Xho.
27.08.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
06.11.2013
TOP Ein Ja
Nein
72/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Entwidmung des Friedhofes Inden-Pier
Beschlussentwurf:
Der Friedhof Inden-Pier wird nach abgeschlossener Umbettung entwidmet.
Begründung:
Die Bergbau bedingten Umbettungen vom Friedhof Inden-Pier wurden mit der Ausbettung des
letzten noch liegenden Grabes am 25.09.2013 abgeschlossen. Das Gelände des Friedhofes wird im
November 2013 komplett umgesetzt und alle noch auffindbaren Gebeine in das Gemeinschaftsgrab
nach Langerwehe-Pier verbracht.
Damit sind alle Vorgaben des § 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
vom 17.06.2003 und § 4 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden
vom 10.12.2003 zur Entwidmung des Friedhofes erfüllt.
Die Entscheidung zur Entwidmung eines Friedhofes obliegt gemäß Bestattungsgesetz NordrheinWestfalen im Rahmen der ihr zustehenden Organisationsgewalt der Kommune als Friedhofsträger,
ohne das es hierzu einer besonderen Genehmigung übergeordneter Behörden bedarf.
Das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Düren erhält jedoch eine informelle Mitteilung nach
Abschluss der Maßnahme.