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Beschlussvorlage (Entwidmung des Friedhofes Inden-Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,0 kB
Datum
06.11.2013
Erstellt
23.10.13, 17:02
Aktualisiert
23.10.13, 17:02
Beschlussvorlage (Entwidmung des Friedhofes Inden-Pier)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 67 42 02 Xho. 27.08.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 06.11.2013 TOP Ein Ja Nein 72/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Entwidmung des Friedhofes Inden-Pier Beschlussentwurf: Der Friedhof Inden-Pier wird nach abgeschlossener Umbettung entwidmet. Begründung: Die Bergbau bedingten Umbettungen vom Friedhof Inden-Pier wurden mit der Ausbettung des letzten noch liegenden Grabes am 25.09.2013 abgeschlossen. Das Gelände des Friedhofes wird im November 2013 komplett umgesetzt und alle noch auffindbaren Gebeine in das Gemeinschaftsgrab nach Langerwehe-Pier verbracht. Damit sind alle Vorgaben des § 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17.06.2003 und § 4 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 zur Entwidmung des Friedhofes erfüllt. Die Entscheidung zur Entwidmung eines Friedhofes obliegt gemäß Bestattungsgesetz NordrheinWestfalen im Rahmen der ihr zustehenden Organisationsgewalt der Kommune als Friedhofsträger, ohne das es hierzu einer besonderen Genehmigung übergeordneter Behörden bedarf. Das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Düren erhält jedoch eine informelle Mitteilung nach Abschluss der Maßnahme.