Daten
Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
05.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.11.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
98/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2011
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 13.228 € als
Verlustvortrag,
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 12.777 €
als Verlustvortrag und
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
19 € als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der
angespannten finanziellen Lage (Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings
dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden
weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines
Zeitraumes von drei Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2011 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe
schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor.