Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
05.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.11.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
103/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2011
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw.
Bestattungen“ in Höhe von 1.067 € einen Betrag von 0 € ( = 1.067 € minus 1.067 € ) für die
Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen und
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.279 € durch
allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen;
3. von
dem errechneten
Jahresüberschuss
der
Endkostenstelle
„Unterhaltung
Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 18.056 € einen Restbetrag von 8.866 € ( = 18.056 € minus
9.190 € ) als Gewinnvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der
angespannten finanziellen Lage (Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings
dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden
weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines
Zeitraumes von drei Jahren an.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Teil-Fehlbetrag von
1.067 €, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2010 resultierte, auch der Überschuss der
überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 in gleicher Höhe berücksichtigt. Damit sollten die
Grabbereitungsgebühren im Jahr 2013 unverändert bleiben.
Die nun im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab ebenfalls einen
Überschuss von 1.067 €. Daher wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein Betrag von 0 €
aus dem Jahr 2011 berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Fehlbetrag von 334 €, der
aus der Nachkalkulation des Jahres 2010 resultierte, auch die Hälfte des Überschusses der
überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 von 9.190 € berücksichtigt. Damit sollten
gleichbleibende Grabstellengebühren im Jahr 2013 erzielt werden.
Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab nunmehr einen
Überschuss von 18.056 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein restlicher
Gewinnvortrag von 8.866 € ( = 18.056 € minus 9.190 € ) zu berücksichtigen, um den
Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben
diesem Betrag zu wenig entlastet.
Beschlussvorlage 103/2013
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