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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2011)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2011) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2011)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 05.11.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.11.2013 Rat 12.12.2013 TOP Ein Ja Nein 103/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2011 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 1.067 € einen Betrag von 0 € ( = 1.067 € minus 1.067 € ) für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen und 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.279 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen; 3. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 18.056 € einen Restbetrag von 8.866 € ( = 18.056 € minus 9.190 € ) als Gewinnvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage (Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Teil-Fehlbetrag von 1.067 €, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2010 resultierte, auch der Überschuss der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 in gleicher Höhe berücksichtigt. Damit sollten die Grabbereitungsgebühren im Jahr 2013 unverändert bleiben. Die nun im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab ebenfalls einen Überschuss von 1.067 €. Daher wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein Betrag von 0 € aus dem Jahr 2011 berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Fehlbetrag von 334 €, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2010 resultierte, auch die Hälfte des Überschusses der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 von 9.190 € berücksichtigt. Damit sollten gleichbleibende Grabstellengebühren im Jahr 2013 erzielt werden. Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab nunmehr einen Überschuss von 18.056 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein restlicher Gewinnvortrag von 8.866 € ( = 18.056 € minus 9.190 € ) zu berücksichtigen, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu wenig entlastet. Beschlussvorlage 103/2013 Seite 2