Daten
Kommune
Inden
Größe
7,8 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
30.10.13, 17:01
Aktualisiert
30.10.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Schm.
21.10.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
14.11.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
87/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für die Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat das vorgestellte Abwasser- und
Niederschlagsbeseitigungskonzept für die Gemeinde Inden zu beschließen.
Begründung:
Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG i.V.m. § 53 Abs. 1a LWG sowie § 54 Abs. 3 LWG haben die
Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen
Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den
allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.
Hierzu muss der Bezirksregierung alle 6 Jahre ein angepasstes Abwasser- und
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (ABK und NBK) zur Genehmigung vorgelegt werden.
Für die Gemeinde Inden besteht seit dem Jahre 2012 kein genehmigtes ABK und NBK. Die hängt
insbesondere damit zusammen, dass seit 2012 intensiv über die Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG
NRW im Land diskutiert wurde und letztendlich in die Konzepte eingearbeitet werden sollte.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 03.07.2013 TOP 1 (Vorlage 37/2013) hat das
Ingenieurbüro Nork und Berger eingehend und umfassend die einzelnen Verfahrensschritte und
vorgesehenen Maßnahmen anhand von Übersichtskarten, sowie den generellen Ablaufplan
vorgestellt. Dieses Konzept wurde im Entwurf mit der Bezirksregierung Köln vorbesprochen und
für genehmigungsfähig erklärt.
Im Rahmen der ausführlichen Diskussion wurde einvernehmlich vereinbart, dass weitere
Beratungen in den Fraktionen erforderlich sind. Hierzu hat die Verwaltung die in der Sitzung
vorgestellten Tabellen und Lagepläne mit den entsprechenden Erläuterungen den Fraktionen zur
Verfügung gestellt, um nach der Sommerpause eine Entscheidung herbeizuführen.
Zur anstehenden Sitzung ist das Ingenieurbüro Nork und Berger eingeladen, um Detailfragen
beantworten zu können.
Der Entwurf des ABK und NBK für die Zeit von 2012-2017 ist in diesem Jahr vom Rat zu
beschließen.
Die einzelnen Maßnahmen werden anschließend in Abstimmung mit dem Rat im Zuge der
Etatberatungen für den Haushalt 2014/2015, sowie in die mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet.