Daten
Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
13.11.13, 12:33
Aktualisiert
13.11.13, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/RD
06.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.11.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
105/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ wird im in der Anlage beigefügten
Geltungsbereich geändert. Im Geltungsbereich wird die Tiefe des Baufensters von 13m auf 16m
erhöht.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren
vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 26.01.2012 wurde
beschlossen, das Änderungsverfahren zur Überprüfung auf Erweiterung des Baufensters von 13 m
auf 16 m einzuleiten. Der Antragsteller der Bebauungsplanänderung möchte in Ergänzung seines
Hauses einen Wintergarten außerhalb der überbaubaren Fläche errichten. Die Überschreitung des
Baufensters ist nicht mehr als geringfügig zu beurteilen, sodass dafür eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich ist.
Zurzeit ist auf den betroffenen Grundstücken nur eine Bautiefe von 13 m ausgewiesen. Diese
geringe Bautiefe begründet sich aus einer angrenzenden, noch ausgewiesenen Störzone, die im
Gartenbereich der Grundstücke verläuft. Eine Abfrage bei der RWE-Power AG zur Überprüfung
der Störzone wurde insofern beantwortet, dass aus Bergschadenssicht keine Bedenken gegen die
Ausweitung des Baufensters bestehen.
Die Erweiterung des Baufensters auf eine Tiefe von 16 m ist städtebaulich vertretbar, da diese
Bautiefen in Nachbarschaft ebenfalls vorhanden sind.
Vom Antragsteller wurde zwischenzeitlich ein Planungsbüro beauftragt, die Planunterlagen sind der
Anlage zu entnehmen. Auf dieser Grundlage kann das Verfahren durchgeführt werden.