Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
13.11.13, 12:33
Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 05.11.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.11.2013 Rat 12.12.2013 TOP Ein Ja Nein 97/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: 14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,40 € auf nunmehr 0,45 € pro lfd. Meter Front festzusetzen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 enthält einen Überschuss aus der Nachkalkulation des Jahres 2011 von 3.837 € und einen Fehlbetrag aus der überschlägig durchgeführten Nachkalkulation des Jahres 2012 von 4.884 €. Der Jahresüberschuss aus 2011 muss nunmehr komplett in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 eingestellt werden. Dies ist im vorigen Jahr nicht erfolgt, um Gebührenschwankungen zu vermeiden. Berücksichtigt man beide Beträge ( 3.837 € minus 4.884 € ), so ergibt das einen Fehlbetrag von 1.047 €. Das ist ein Grund für die Gebührenerhöhung im Jahr 2014. Wird dieser Fehlbetrag nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt, würde die Gebühr unverändert bleiben oder sogar sinken. Da aber bereits heute absehbar ist, dass auch im Jahr 2013 mit einem nennenswerten Fehlbetrag zu rechnen ist, würde das im Jahr 2015 zu einer erheblichen Gebührenerhöhung führen. Durch die Berücksichtigung des voraussichtlichen Fehlbetrags 2012 für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 werden somit große Gebührenschwankungen vermieden. Außerdem sind die laufenden Meter Grundstückfront durch den Wegfall der Straßen in der Ortschaft Pier im Vergleich zum Vorjahr stark rückläufig. 14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV NRW S. 194) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 folgende 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,45 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,45 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,45 Euro Artikel II Diese 14. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Beschlussvorlage 97/2013 Seite 2 Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 12. Dezember 2013 Bürgermeister Beschlussvorlage 97/2013 Seite 3