Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:00
Aktualisiert
21.11.13, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ordnungsamt
III/Es.
19.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
05.12.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
112/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der
Feuerwehr
Hier: Anpassung an das Muster des Städte und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der
Feuerwehr, die an das Muster des Städte- und Gemeindebundes NW angepasst worden ist, wird in
der vorliegenden Form beschlossen.
Begründung:
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet die Gemeinden in § 41
zur Regelung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr in Form einer Satzung. Die
derzeitige Satzung wurde im Jahr 2000 durch den Rat erlassen und anschließend durch
Änderungssatzungen in wenigen Bereichen angepasst.
Zuletzt wurde durch Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes NW jede Satzung
für nichtig erklärt, wenn diese vorsieht, dass für jede angefangene Stunde eines Einsatzes von
dessen Beginn an der volle Kostentarif zu entrichten ist. Da die Satzung der Gemeinde Inden dies
so vorsieht, ist eine Anpassung dringend erforderlich.
In Anlehnung an das aktuelle Gesetz gibt es eine durch den Städte- und Gemeindebund NW
veröffentlichte Mustersatzung, die dem neuesten Stand entspricht.
Bei den Kostentarifen (Anlage 1) wurden lediglich die bereits vorhandenen Tarife von DM in €
umgerechnet. Da eine Kalkulation der Tarife sehr umfangreich ist, erfolgt hier eine Anpassung im
Laufe des Folgejahres. Derzeit ist wichtiger, dass die Verwaltung wieder rechtskonform
kostenpflichtige Feuerwehreinsätze abrechnen kann.