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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ - Abstimmung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die öffentliche Auslegung - Weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Inden
Größe
94 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
13.02.14, 17:13
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“
- Abstimmung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die öffentliche Auslegung
- Weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“
- Abstimmung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die öffentliche Auslegung
- Weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 30.01.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.02.2014 Rat 26.03.2014 TOP Ein Ja Nein 7/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ - Abstimmung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die öffentliche Auslegung - Weitere Vorgehensweise Beschlussentwurf: Auf der in der Sitzung vorgestellten Plangrundlage wird die öffentliche Auslegung vorbereitet. Der weiteren Vorgehensweise zur Sicherung der Faktor X-Vorgaben wird zugestimmt. Begründung: Unter dem Motto „modern und zukunftsfest bauen“ soll das Baugebiet Inden-Seeviertel entwickelt werden. Es geht um umweltverträgliches Bauen. Der Baubereich gehört zu den ganz großen Ressourcenverbrauchern in Deutschland. Bisher ist es kaum gelungen, dort nennenswerte Verbesserungen beim Ressourcenverbrauch zu erreichen. Daher wird in Inden-Seeviertel das Ziel gesetzt, den Ressourcenverbrauch in der gesamtheitlichen Betrachtung entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung um die Hälfte zu reduzieren Eine Steigerung der Ressourcenproduktivität heißt nicht nur weniger Material für den Bau einzusetzen oder weniger Energie bei der Nutzung zu verbrauchen. Das Ziel ist vielschichtiger: Es gilt, Baustoffe auszuwählen, die mit möglichst geringem Material- und Energieeinsatz hergestellt wurden. Es gilt, Baustoffe zu finden, die möglichst langlebig sind und sich am Ende ihrer Lebensdauer gut rezyklieren oder anders verwenden lassen. Bekannte und scheinbar bewährte Grundrisse sind zu hinterfragen: Passt das Haus auch für die nächste und übernächste Lebensphase? Können notwendige Anpassungen ohne großen Bauaufwand erreicht werden? Das ist der eine Teil von Ressourcenproduktivität. Entsprechend werden die Vorgaben zur Erschließung des Baugebietes und zur Errichtung der einzelnen privaten Bauvorhaben zur Zeit entwickelt. In alle Entscheidungen werden die Bauinteressierten, Vertreter der Politik und auch sonstige Interessierte aktiv eingebunden. Entsprechend wurden und werden regelmäßig in etwas größerem Rahmen Informationsveranstaltungen und im kleineren Rahmen Workshops durchgeführt. In einem Workshop am 27.06.2013 wurden die Vorstellungen der am Prozess Interessierten zum städtebaulichen Konzept diskutiert. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Workshops wurde ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Er spiegelt die gewünschte Hof-, Angerbebauung vor einer Bebauung „entlang einer Straße“ wieder. Auch lassen sich in diesen Platzbereichen die gewünschten Aufenthaltsfunktionen wie Bänke. spielende Kinder, Treffpunkt, Baumbepflanzungen und in den Zufahrtsbereichen öffentliche Parkplätze integrieren. Der Ringschluss wird weiterhin fußläufig gewährleistet. Das städtebauliche Konzept kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. Im Bebauungsplan sollen gestalterische Festsetzungen zurückhaltend festgelegt werden. In Entwicklung des Bauhandbuches zum Inden-Seeviertel werden unter Faktor-X-Kriterien aus ressourcenschonender Sicht zur konstruktiven Ausführung, die sich auch in Form und Proportion ausdrückt, Vorgaben entwickelt. Hier soll auch dem Wunsch aus dem Bürgerworkshop zu einer untereinander abgestimmten Architektur und Gestaltung entsprochen werden. Des Weiteren werden natürlich im Bauhandbuch die Vorgaben zu den Faktor-X-Kriterien in Materialität und Ausführung der Bauvorhaben dargelegt. Es wird entsprechend Muss- und Kann-Vorschriften inklusive Empfehlungen geben. Die Einhaltung dieser Kriterien (mindestens Faktor-2-Ressourceneinsparung) wird privatrechtlich im Kaufvertrag vereinbart werden. Für interessierte Bauherren wird eine Eingangsberatung angeboten. Im Vorgriff wird danach eine Reservierungsgebühr für das Grundstück erhoben. Diese wird selbstverständlich mit dem Kaufpreis des Grundstückes verrechnet. Auf der Grundlage der Eingangsberatung und der Vorgaben aus dem Bauhandbuch ist dann ein Entwurf mit Aussagen zur Materialität und Ausführung von den Bauherren zu entwickeln. Dieser wird einem Fachgremium mit Vertretern der Kommune, der Aachener Stiftung Kathy Beys und RWE-Power zur Überprüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in einer vorgegebenen Frist zu erfolgen. Die Entscheidungen des Fachgremiums werden auf der Grundlage einer noch zu entwickelnden Geschäftsordnung per Protokoll transparent nachvollziehbar sein. Da das Beratungsangebot intensiv und ausführlich jeder Zeit in Anspruch genommen werden kann und die Parameter der Siedlung von Anfang an offen kommuniziert werden, ist nicht von hohem Konfliktpotential auszugehen. Ein Erfahrungsaustausch mit der Stadt Trier, die diese Vorgehensweise im Projektgebiet Petrisberg anwendet, hat dies bestätigt. Beschlussvorlage 7/2014 Seite 2