Daten
Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
13.02.14, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
6/2014
Datum
Planungsamt
30.01.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
20.02.2014
Rat
26.03.2014
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
- Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Die Öffentlichkeit wird gem. §3 Abs. 1 BauGB beteiligt
- Die Behörden werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von
einem Monat eingeräumt.
Begründung:
Im Anschluss an den Planbereich Waagmühle soll ein weiteres kleines Baugebiet mit circa 40
Grundstücken erschlossen werden. Der erkennbar relevanteste Belang ist die Immissionssituation
beeinflusst durch die BAB 4 und das westlich angrenzende Gewerbegebiet. Eine erste
Vorabstimmung mit dem Fachbüro für Immissionsschutz Kadansky Sommer stellt aber eine Lösung
dieser Konflikte in Aussicht. Bevor weitere Büros (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag,
notwendige FNP Anpassung, zeichnerische Leistungen) beauftragt werden, soll im Vorfeld geklärt
werden, ob eventuelle weitere Konflikte eine Entwicklung des Plangebietes verhindern können.
Diesbezüglich werden in den sogenannten frühen Beteiligungsverfahren Anregungen und Bedenken
abgefragt. Danach kann in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung die Planung konkretisiert und
weitere notwendige Fachbeiträge und evtl. Gutachten beauftragt werden.
Die Vorgehensweise kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.