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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
13.02.14, 17:13
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 6/2014 Datum Planungsamt 30.01.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.02.2014 Rat 26.03.2014 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: - Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. - Die Öffentlichkeit wird gem. §3 Abs. 1 BauGB beteiligt - Die Behörden werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Begründung: Im Anschluss an den Planbereich Waagmühle soll ein weiteres kleines Baugebiet mit circa 40 Grundstücken erschlossen werden. Der erkennbar relevanteste Belang ist die Immissionssituation beeinflusst durch die BAB 4 und das westlich angrenzende Gewerbegebiet. Eine erste Vorabstimmung mit dem Fachbüro für Immissionsschutz Kadansky Sommer stellt aber eine Lösung dieser Konflikte in Aussicht. Bevor weitere Büros (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, notwendige FNP Anpassung, zeichnerische Leistungen) beauftragt werden, soll im Vorfeld geklärt werden, ob eventuelle weitere Konflikte eine Entwicklung des Plangebietes verhindern können. Diesbezüglich werden in den sogenannten frühen Beteiligungsverfahren Anregungen und Bedenken abgefragt. Danach kann in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung die Planung konkretisiert und weitere notwendige Fachbeiträge und evtl. Gutachten beauftragt werden. Die Vorgehensweise kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.