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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
130 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
07.02.14, 17:09
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“ Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB Stand: Februar 2014 Stellungnahme des Kreises Düren vom 29. Januar 2014 Beschlussentwurf: Der Hinweis wird berücksichtigt Anregung: Abwägung: Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter beteiligt: - Kämmerei - Straßenverkehrsamt - Kreisentwicklung und –straßen - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt Wasserwirtschaft Grundwasserverhältnisse In den Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht. Nach den vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g. Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen. Sofern im Ursprungsplan der nachfolgende Hinweis noch nicht enthalten ist, ist dieser in den o. g. Bebauungsplan aufzunehmen: Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten. Ein entsprechender Hinweis wird verankert.