Daten
Kommune
Inden
Größe
130 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
07.02.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“
Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB
Stand: Februar 2014
Stellungnahme des Kreises Düren vom 29. Januar 2014
Beschlussentwurf: Der Hinweis wird berücksichtigt
Anregung:
Abwägung:
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter beteiligt:
- Kämmerei
- Straßenverkehrsamt
- Kreisentwicklung und –straßen
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Grundwasserverhältnisse
In den Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht.
Nach den vorliegenden Unterlagen
kann der Grundwasserstand im o. g.
Planbereich flurnah, d. h. weniger als
ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen.
Sofern im Ursprungsplan der nachfolgende Hinweis noch nicht enthalten
ist, ist dieser in den o. g. Bebauungsplan aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.)
sind bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen
Grundwasserständen vorzunehmen.
Es darf keine Grundwasserabsenkung
bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der
baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin
dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des
Grundwassers eintreten.
Ein entsprechender Hinweis wird verankert.