Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einziehung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
27 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
20.02.14, 17:09
Aktualisiert
20.02.14, 17:09
Beschlussvorlage (Einziehung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Pier)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 19.02.2014 öffentlich Heidrun Hamacher Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 06.03.2014 Rat 26.03.2014 TOP Ein Ja Nein 15/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Pier Beschlussentwurf: Die Einziehung der in der als Anlage beigefügten Einziehungsverfügung genannten Gemeindestraßen und Nebenanlagen klassifizierter Straßen, soweit sie in der Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde Inden stehen, wird beschlossen. Begründung: Die Gemeindestraßen in Pier haben durch die abgeschlossene Umsiedlung ihre Verkehrsbedeutung verloren. Teilweise wurden die Straßen bereits bergbaulich in Anspruch genommen oder stehen kurz vor der Inanspruchnahme. Es handelt sich bei den betreffenden Straßen um gemeindeeigene Straßen bzw. um die im Gemeindeeigentum stehenden Nebenanlagen im Bereich klassifizierter Straßen. Nach Angaben der RWE Power AG sind die an diesen Straßen gelegenen Anwesen bereits erworben worden und nicht mehr bewohnt. Es besteht kein Erschließungsbedürfnis mehr. Der überörtliche Verkehr hat seit Ende Dezember 2013 eine neue Straßenführung erhalten. Das Einziehungsverfahren für die innerörtlichen Straßen ist gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) durchzuführen. Die Einziehungsverfügung ist durch den Straßenbaulastträger öffentlich bekannt zu machen. Mit der Einziehung der Straßen entfallen Gemeingebrauch gemäß § 14 StrWG NW, widerrufliche Sondernutzungen gemäß §§ 18 ff. StrWG NW und die Straßen verlieren die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Folgende Straßen werden eingezogen: - Altdorfer Straße Am Luschend Bauweg Berensgasse Bonsdorfer Straße Franz-Engels-Straße - Gracht Grüntalstraße Haus Verken Hüttenstraße Jakobstraße Kreuzstraße Marienstraße Markt Pierer Straße (Teilstück zwischen Ortsaugang Inden und Schophovener Straße, Gmk. Pier, Fl.13, Flst. 114, 372, ehem. L 257) Pommenicher Straße Prof.-v.-Capitaine-Straße Scheeresgasse Steinstraße Tannenweg Vilvenicher Straße Zum Goldesacker Zur Löv Beschlussvorlage 15/2014 Seite 2