Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag CDU/GRÜNE vom 21.8.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
391 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag CDU/GRÜNE vom 21.8.2014) Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag CDU/GRÜNE vom 21.8.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 391 kB

Inhalt der Datei

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und Die Grünen im Rat der Stadt Brühl Antrag zur Ratssitzung am 08.09.2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens unserer Fraktionen bitten wir die Beratung und Abstimmung des folgenden Beschlussentwurfes: Der Rat beschließt gem. § 73 Abs. 1 GO die als Anlage beigefügte Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten. Der Bürgermeister wird gebeten, hierzu das in der Gemeindeordnung vorgesehene Einvernehmen zu erklären. Erläuterungen: Gem. § 73 Abs. 1 GO kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen. Den Vorstellungen des Bürgermeisters zur Verwaltungsgliederung, die er unmittelbar nach seiner Wahl dargelegt hat, wollen die antragstellenden Fraktionen Rechnung tragen. Neben dem Wunsch, als Bürgermeister ein eigenes Dezernat führen zu wollen, teilen die Antragsteller die seinerzeit geäußerte Auffassung des Bürgermeisters, dass die Verwaltung der Stadt Brühl entsprechend ihrer Größe durchaus von drei Beigeordneten unterhalb des Bürgermeisters geführt werden sollte. Folgerichtig wurde eine Wiederbesetzung der vorhandenen Stelle eines/einer Beigeordneten beantragt und in der Dezernatsverteilung berücksichtigt. Auch hat der Bürgermeister abweichend von der ehemaligen Vertretungsregelung im Hause größten Wert darauf gelegt, den Bereich der Finanzen weiter zu führen. Darüber hinaus wurde eine klare Erwartungshaltung an die sich abzeichnende Ratsmehrheit signalisiert, den Bereich der Zentralen Dienste (Organisation, Personal, IT) neben seinen bisherigen Aufgabenbereichen ebenfalls zusätzlich dem Bürgermeister zuzuordnen. Unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken, dass ein solch umfangreiches Dezernat vom Bürgermeister neben seinen originären verwaltungsinternen und repräsentativen Aufgaben im notwendigen Umfang geführt werden kann, sind die antragstellenden Fraktionen bereit, den Wünschen des Bürgermeisters insoweit nachzukommen. Dies gilt ausdrücklich nicht, für die vom Bürgermeister in Vorbereitung dieses Antrages gestellte Forderung, ihm neben dem aus unserer Sicht ohnehin schon grenzwertigem Umfang eines Bürgermeisterdezernates zusätzlich noch den Bereich der Liegenschaften zuzuordnen. Es mag zutreffen, dass die Liegenschaften in der Vergangenheit oftmals im Dezernat des Hauptverwaltungsbeamten angesiedelt waren. Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben jedoch eindrucksvoll gezeigt, dass die unbestrittenen Synergien zwischen den Bereichen Liegenschaften und dem Fachbereich Bauen und Umwelt inklusive der dort handelnden Personen und Führungskräfte wesentlichen Anteil an der Entwicklung unserer Stadt hatten. Wir weisen in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die Ansiedlung der Deutschen Telekom in Brühl-Ost mit nahezu 1.000 neuen Arbeitsplätzen in Brühl hin, oder auch die sich abzeichnende Neuansiedlung eines Dienstleisters mit fast 200 Büroarbeitsplätzen. Dass sich Brühl im Wettbewerb gegenüber vielen anderen Kommunen bei Ansiedlungen hat durchsetzen können, liegt nach unserer Ansicht insbesondere an einer dienstleistungsfreudigen und unkompliziert arbeitenden Verwaltung. Diese Strukturen innerhalb des Technischen Dezernates aufzulösen, halten wir vor dem geschilderten Hintergrund für nicht angezeigt. Eine Anbindung der Liegenschaften im Bereich des Bürgermeisters würde längere Wege bedeuten und umfangreiche dezernatsübergreifende Abstimmungen erfordern. Der Bürgermeister wird ausdrücklich gebeten, angesichts der vorgetragenen Sachargumente sein Einvernehmen zum Dezernatszuschnitt zu erklären. Sollte der Bürgermeister von seinem Aufgabenrückholrecht nach § 62 Abs. 1 GO Gebrauch, wäre ein solche Entscheidung aus unserer Sicht sachlich nicht nachvollziehbar und demnach rein politisch motiviert. Brühl, 21.08.2014 Hans Theo Klug CDU-Fraktion Michael vom Hagen Fraktion Die Grünen