Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
25.02.13, 19:54
Aktualisiert
25.02.13, 19:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
94/2013
Erstellt am:
25.02.2013
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2013
Betreff
U3 Betreuung und Fertigstellung der neuen Kindertagesstätten
"Albrecht-Dürer-Str." und "Pariser Str."
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Mitteilung
In der seit 2008 aufgenommenen Ausbauplanung der U-3 Betreuung, die jährlich fortgeschrieben wurde (Vorlagen
190/2009, 224/2010, 198/2011 und 148/2012), ist die Verwaltung von einem Betreuungsbedarf von 35 %
ausgegangen.
Als Ergebnis der in Pulheim erfolgten Bedarfserhebung in 2012 ergab sich eine Nachfrage von ca. 48 %. Nach
Abschluss des Anmeldeverfahrens für das Kindergartenjahr 2013/14 zeigte sich eine Nachfrage von ca. 55 %.
Unter Berücksichtigung der beiden o. g. neuen Einrichtungen in Pulheim (insgesamt 160 Betreuungsplätze incl. 48
U3 Plätze) sind 13 Ü3 Kinder und 83 U3 Kinder unversorgt.
Durch den Ausbau der Tagespflege (Vorlage 34/2013 JHA am 28.02.2013), die ab dem 01.08.2013 ein
gleichrangiges Betreuungsangebot ist, soll den Eltern ein alternatives Betreuungsangebot gemacht werden.
Am 30.01.2013 fand eine Trägerkonferenz unter Beteiligung aller Träger von Kindertagesstätten in Pulheim statt.
Hier wurde mit den Trägern die derzeitige Versorgungssituation und die Möglichkeit zur (befristeten) Überbelegung
der vorhandenen Gruppen erörtert. Nach den Vereinbarungen des Krippengipfels aus 2012 ist in jeder Gruppe
eine Überbelegung von 10 % möglich. Mit den Trägern wurde vereinbart, dem Jugendamt bis zum 08.03.2013 eine
Rückmeldung über die zusätzliche Aufnahmemöglichkeit zu geben. Bisher unversorgte Eltern wurden mit der Bitte,
ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend zu machen, vom Jugendamt angeschrieben.
Nach dem Zwischenergebnis zum 25.02.13 liegen 91 Anmeldungen des Rechtsanspruches für über dreijährige
und 92 Anmeldungen des Rechtsanspruches für unter dreijährige Kinder vor. Es ist dem Jugendamt nicht möglich
anzugeben, wie viele Kinder nicht in den von den Eltern gewünschten Einrichtungen untergebracht werden
konnten.
Das Jugendamt muss bis zum 15.03.2013 dem Landesjugendamt eine Rückmeldung über die im neuen
Kindergartenjahr aufgenommenen Kinder abgeben. Auf der Grundlage dieser Meldung errechnet sich die Höhe
der tatsächlichen Kindpauschale incl. der zusätzlichen Personalstunden durch evtl. Überbelegungen. Für die städt.
Einrichtungen liegen dem Jugendamt zahlreiche Initiativbewerbungen vor. Darüber hinaus wurden aktuell
Vorlage Nr.: 94/2013 . Seite 2 / 2
Stellenausschreibungen veröffentlicht. Die Verwaltung geht davon aus, zum 01.08.2013 ausreichend Fachpersonal
einstellen zu können.
Das Verfahren zur Errichtung der beiden neuen Kindertagestätten in der Albrecht-Dürer-Straße und der Pariser
Str. ist Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.2013. (Vorlagen
28/2013 und 91/2013). Schon frühzeitig in 2012 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Fertigstellung
der beiden neuen Einrichtungen zum 01.08.2013 nicht realisierbar ist.
Nach Vorliegen der Rückmeldungen aller Träger über mögliche Überbelegungen und Bekanntwerden des
Fertigstellungstermins für die beiden neuen Einrichtungen, werden mit den Eltern konkrete Übergangslösungen
erarbeitet.