Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
13.04.2016
Erstellt
01.04.16, 08:36
Aktualisiert
01.04.16, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Sachbearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 170.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
16.03.2016
Bemerkungen
13.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
hier: Bereich Schulen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen die Veranschlagung der Haushaltsansätze im Bereich Schulen, wie im Entwurf des
Haushaltsbuches für 2016 und der Veränderungsliste dargestellt, vorzunehmen.
Weiterhin empfiehlt der Schulausschuss, für die Überarbeitung des Schulentwicklungsplans
20.000 € bereitzustellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
20
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
In Vertretung
Rieker
Drawanz
Söntgen
Schwister
Seidenpfennig
Begründung:
Zur allgemeinen Darstellung wird auf die als Anlage beigefügten Auszüge aus dem Entwurf des
Haushaltsbuches 2016 hingewiesen.
Es wurden zwischenzeitlich noch folgende Änderungen erforderlich, die in die Veränderungsliste
der Kämmerei aufgenommen werden:
Landesförderung der Offenen Ganztagsschulen und Übermittagbetreuungen
Anfang März 2016 wurden die Fördersätze des Landes für Ganztagsangebote zum 01.08.2016 mit
höheren Beträgen als angekündigt erhöht.
Dadurch ergibt sich bei den Offenen Ganztagsschulen eine geringfügige Erhöhung der
Einnahmen durch die Landeszuschüsse. Die Ausgabenseite bleibt im Ansatz unverändert, da die
ebenfalls vorgenommene Erhöhung des städtischen Pflichtanteils an den Betriebskosten der
Offenen Ganztagsschulen durch eine entsprechende Kürzung des freiwilligen städtischen Anteils
kompensiert wird.
Die Landesmittel des Programms „Geld oder Stelle“, durch das die Personalkosten der
Übermittagbetreuungen an den weiterführenden Schulen finanziert werden, werden ebenfalls
geringfügig erhöht. Diese Erhöhung wird an die Träger der verschiedenen Maßnahmen
weitergegeben.
Die Änderungen der Ansätze wurden der Kämmerei nachgemeldet und werden in die
Veränderungsliste zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsbuches aufgenommen.
Anpassungen von Schulbudgets
Aufgrund der sich zwischenzeitlich konzentrierenden Beschulung von Flüchtlingskindern an der
Grundschule im Park im Stadtteil Buir als nächstgelegene Grundschule für Manheim-alt und an
der Adolph-Kolping-Schule mit aktuell 3 Vorbereitungsklassen für weiterführende Schulen wurde
eine Anpassung der Schulbudgets dieser Schulen erforderlich.
Die Anpassung der Ansätze dieser Schulbudgets wurde ebenfalls nachgemeldet und in die
Veränderungsliste aufgenommen.
Überarbeitung des Schulentwicklungsplans
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 auf Empfehlung des Schulausschusses die
Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Überarbeitung des Schulentwicklungsplans zu ermitteln
und im Haushalt 2016 zu veranschlagen.
Die Überarbeitung des Schulentwicklungsplans soll zum einen im Hinblick auf die Raumdefizite an
der Mühlenfeldschule erfolgen; dies wird durch den mit der Erstellung des vorliegenden Entwurfs
des Schulentwicklungsplanes beauftragten Planer im Rahmen des ursprünglichen Auftrags
umgesetzt. Die Kostenermittlung für die darüber hinaus vorzunehmende Überarbeitung des
Schulentwicklungsplans im Hinblick auf die inklusive Bildung auf der Grundlage des Antrages der
SPD-Fraktion von 03.12.2015 hat Kosten von ca. 20.000 € ergeben.
Beschlussvorlage 170.16
Seite 2