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Vorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Dartsch, Hartmut 03/10 20 10 12.09.2014 314/2014 Betreff 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl. Erläuterungen: Das Kommunalwahlgesetz ist hinsichtlich des aktiven Wahlrechts dahingehend geändert worden, dass nunmehr wahlberechtigt ist, wer mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat (§ 7 Abs. KWahlG NRW). Diese Erweiterung des aktiven Wahlrechts hat auch eine Änderung der Vorschriften über die Führung des Wählerverzeichnisses und die Einsicht in dieses erforderlich gemacht. Diese Änderungen müssen in der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl hinsichtlich der Abstimmberechtigung und des Abstimmungsverzeichnisses nachvollzogen werden. Folge dieser Änderungen sind die Neuregelungen in den §§ 4, 6 und 7 der Satzung (Artikel 1, 3 und 4). Zugleich ist die Möglichkeit eines sogenannten Stichentscheids gemäß § 26 Absatz 7 Satz 4 bis 6 GO NRW zu berücksichtigen. Hieraus folgen Änderungen in den §§ 7 Absatz 1, 8 Absatz 1, 10, 12 und 16 (Artikel 4,5 6, 9 und 10). Die Ergänzung durch den neuen § 8 Absatz 5 ist auf Grund der Einführung des Ratsbürgerentscheides in die Mustersatzung aufgenommen worden. Die Änderungen in den § 8 Absatz 2, 11 und 13 enthalten Konkretisierungen entsprechend der Mustersatzung, Artikel 2 (§5) betrifft die Korrektur eines rechtlichen Fehlers. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 314/2014 Die vorgeschlagene Änderung bringt die städtische Satzung auf den Stand der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen vom November 2012. Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht Gegenstand der Änderungssatzung. Die Änderungen sind in der Anlage fett markiert. Anlage(n): (1) Bürgerentscheide 1.Änderung (2) Synopse bisherige Regelung/Neufassung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14