Daten
Kommune
Kerpen
Größe
149 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen
Sachbearbeiter/in: Sandra Barzen
TOP
Drs.-Nr.: 205.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
29.03.2016
Bemerkungen
21.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Barrierefreiheit Bahnhof Horrem
hier: Treppe Fußgängerbrücke
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 7.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat
der Kolpingstadt Kerpen für das Haushaltsjahr 2016 die in der Anlage aufgeführten
Haushaltsmittel bereitzustellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Barzen
Giesen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
Barrierefreiheit Bahnhof Horrem
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2016
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Straßenbau
7.000
gesamt:
7.000
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
-
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
-
7.000
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 205.16
Seite 2
Begründung:
Im Bau- und Feuerschutzausschuss am 11.02.2016 (Drucksachen-Nr. 524.15) wurde seitens des
Behindertenbeirats gefordert, den Mittelhandlauf der Fußgängerbrücke am Bahnhofsvorplatz in
Horrem zu verlängern. Ergänzend hierzu sollten Stufenmarkierungen an den Stufenvorderkanten
(erste und letzte Stufe) aufgetragen werden.
Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Behindertenbeirates und der Verwaltung am 24.02.2016
wurde vor Ort seitens des Behindertenbeirats eine alternative Lösungsvariante vorgeschlagen, die
eine beidseitige Verlängerung der beiden äußeren Handläufe mit entsprechender
Stufenmarkierung vorsieht. Des Weiteren besteht der Wunsch seitens des Behindertenbeirats das
vorhandene taktile Leitsystem auf dem Bahnhofsvorplatz zur Treppe der Fußgängerbrücke zu
erweitern. (siehe Anlage)
Die Ausbaukosten für beide Varianten belaufen sich jeweils auf ca. 7.000 €.
Stellungnahme Kämmerer:
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine freiwillige Aufgabe.
Nach Auskunft der Fachabteilung war für die Fußgängerbrücke am Bahnhofsvorplatz Horrem
keine behindertengerechte Ausgestaltung vorgesehen, dies auch deswegen nicht, weil in einigen
Metern Entfernung eine behindertengerecht ausgestaltete Querungsmöglichkeit eingerichtet ist.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Haushaltssituation wird von einer Bereitstellung von
Haushaltsmitteln im Haushaltsplan für diese Maßnahme abgeraten.
Beschlussvorlage 205.16
Seite 3