Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
408/2012
Erstellt am:
20.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 bo/br
Verfasser/in:
Boller, Mareike
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg, Buchenweg
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 05.09.2012, TOP 10, Niederschrift Seite 16-17
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 408/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr.112 Sinthern (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) sowie dem vorliegenden Entwurf der
Begründung, entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 05.09.2012 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB, für den Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern,
gefasst.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom18.09.2012 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
gingen keine für die Planung relevanten Stellungnahmen ein. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom
26.09.2012 bis 24.10.2012 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
Zur Fortführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs
vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
durchzuführen.