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Mitteilungsvorlage (Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Mitteilungsvorlage (Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 137/2013 Erstellt am: 27.03.2013 Aktenzeichen: IV/66 Verfasser/in: Herr Kleine-Erwig Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 17.04.2013 Betreff Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Mit Schreiben vom 21.02.2013 hat die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass sie das Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches für ein einhundertjährliches Hochwasserereignis (HQ 100) ermittelt und in beigefügten Karten in blauer Farbe dargestellt habe. Die gekennzeichneten Flächen wurden mit Wirkung zum 26.03.2013 vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung soll andauern, bis die dem Schreiben als Entwurf beigefügte Überschwemmungsgebietsverordnung in Kraft tritt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die zugehörigen Karten wurden in SD.Net eingestellt. Der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung sowie die dazugehörigen Karten liegen seit dem 26.03. und noch bis zum 25.04.2013 öffentlich aus. Einwendungen sind bis zum 10.05.2013 möglich. Mit der Festsetzung als Überschwemmungsgebiet sowie entsprechend mit der vorläufigen Sicherung sind umfangreiche Auswirkungen auf die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit der betroffenen Grundstücke verbunden. Ausnahmen von den umfangreichen Verbotstatbeständen sind nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich und bedürfen in jedem Einzelfall einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Hiervon ist auch die Stadt als Träger der Planungshoheit sowie als Grundstücksbesitzer unmittelbar betroffen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die BR Köln um erläuternde Informationen gebeten und sowohl eine rechtliche wie auch eine ingenieurtechnische Überprüfung der vorläufigen Sicherung sowie der vorgesehenen Festsetzung eingeleitet. Zudem erarbeitet die Verwaltung derzeit mit Unterstützung der beauftragten Experten eine Stellungnahme. Es ist beabsichtigt, die Stellungnahme dem Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) am 24.04.2013 zur Beratung und am 07.05.2013 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Sitzung des UPA werden die von der Stadt beauftragten Experten den Sachverhalt erläutern. Ebenfalls wurden die Bezirksregierung sowie der Rhein-Erft-Kreis als Untere Wasserbehörde um Teilnahme an der Sitzung gebeten.