Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
137/2013
Erstellt am:
27.03.2013
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Herr Kleine-Erwig
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
17.04.2013
Betreff
Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Mit Schreiben vom 21.02.2013 hat die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass sie das Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches für ein einhundertjährliches Hochwasserereignis (HQ 100) ermittelt und in
beigefügten Karten in blauer Farbe dargestellt habe. Die gekennzeichneten Flächen wurden mit Wirkung zum
26.03.2013 vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung soll andauern, bis die dem Schreiben als Entwurf beigefügte
Überschwemmungsgebietsverordnung in Kraft tritt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die zugehörigen Karten
wurden in SD.Net eingestellt.
Der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung sowie die dazugehörigen Karten liegen seit dem 26.03. und noch
bis zum 25.04.2013 öffentlich aus. Einwendungen sind bis zum 10.05.2013 möglich.
Mit der Festsetzung als Überschwemmungsgebiet sowie entsprechend mit der vorläufigen Sicherung sind umfangreiche
Auswirkungen auf die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit der betroffenen Grundstücke verbunden. Ausnahmen von den umfangreichen Verbotstatbeständen sind nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich und bedürfen in jedem Einzelfall einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Hiervon ist auch die Stadt als Träger der Planungshoheit
sowie als Grundstücksbesitzer unmittelbar betroffen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die BR Köln um erläuternde Informationen gebeten und sowohl eine rechtliche wie
auch eine ingenieurtechnische Überprüfung der vorläufigen Sicherung sowie der vorgesehenen Festsetzung eingeleitet.
Zudem erarbeitet die Verwaltung derzeit mit Unterstützung der beauftragten Experten eine Stellungnahme. Es ist beabsichtigt, die Stellungnahme dem Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) am 24.04.2013 zur Beratung und am
07.05.2013 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Sitzung des UPA werden die von der Stadt beauftragten
Experten den Sachverhalt erläutern. Ebenfalls wurden die Bezirksregierung sowie der Rhein-Erft-Kreis als Untere Wasserbehörde um Teilnahme an der Sitzung gebeten.