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Beschlussvorlage (Entwurf Begründung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
04.12.12, 16:35
Aktualisiert
04.12.12, 16:35
Beschlussvorlage (Entwurf Begründung) Beschlussvorlage (Entwurf Begründung) Beschlussvorlage (Entwurf Begründung)

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Inhalt der Datei

ANLAGE 6 STADT PULHEIM - RHEIN-ERFT-KREIS - BEBAUUNGSPLAN NR. 1.19 SINNERSDORF BEGRÜNDUNG Entwurf für die Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 4. Bestand 5. Planungsziele 6. Planinhalte Seite 1 von 3 1. Planerfordernis Für den seit 1974 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1.7 A Sinnersdorf liegen der Verwaltung zwei Anträge auf Änderung vor. Sie haben bauliche Ergänzungen bzw. Erneuerungen auf zwei zwischen der Stommelner Straße und der Straße Am Briemengarten gelegenen Grundstücken zu Inhalt. Der erste Antrag bezieht sich auf die im rechtskräftigen Bebauungsplan aus 1974 noch als isoliertes Dorfgebiet (MD) festgesetzte Parzelle 1898, die sich von der Stommelner Straße bis zur Straße Am Briemengarten erstreckt. Für sie werden zusätzliche Bebauungmöglichkeiten an der Straße am Briemengarten und in Grundstücksmitte angestrebt. Die bisherige Bauflächenausweisung lässt bauliche (Haupt)Anlagen nur an der Stommelner Straße zu. Der zweite Antrag betrifft das Grundstück, auf welchem sich das Pfarrhaus der Katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus befindet (Parzelle 1646). Hier ist geplant, ein Wohnhaus für Menschen mit Behinderung zu errichten. Das vorliegende Bebauungskonzept wäre auf Basis der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche nicht genehmigungsfähig. Damit besteht für den Planbereich ein Planungsanlass. Da auf dem Flurstück 1898 keine ein Dorfgebiet rechtfertigende Nutzung heute noch ausgeübt wird, empfiehlt sich als neue Baugebietsausweisung wie auf den Nachbargrundstücken die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA). Im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung vorhandener Ortslagen ist zumindest die straßennah zum Birkengraben gelegene Bebauungsabsicht städtebaulich sinnvoll. Zur Schaffung des Baurechts für das Behindertenwohnhaus ist eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück der Kirchengemeinde erforderlich. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Plangeltungsbereich wird im Norden von der Straße Am Briemengarten, im Westen von der Chorbuschstraße und im Süden von der Stommelner Straße begrenzt. Die östliche Grenze verläuft entlang der Grundstücksgrenzen der Parzellen 1646 und 1934 (siehe Planzeichnung „Geltungsbereich“). 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Plangebiet teilweise als Mischfläche, teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Zusätzlich weist der FNP die Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf (Schule) auf. Die Mischflächen-Darstellung erfasst die durch die Planänderungsanträge betroffenen Grundstücke. Während für die Parzelle 1898 eine Entsprechung von FNP-Darstellung (M) und BP-Festsetzung (MD) gegeben ist, setzt der Bebauungsplan das mit einer M-Darstellung im FNP versehene Grundstück, auf dem der Bau eines Wohngebäudes für Behinderte beabsichtigt ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Bei Beibehaltung dieser Baugebietsfestsetzung und Umwandlung der MD-Festsetzung der Parzelle 1898 ebenfalls in eine WA-Ausweisung liegt für die fraglichen Grundstücke keine Entsprechung von FNP-Darstellung und BPFestsetzung vor. Seite 2 von 3 Da mit den vorgesehenen neuen – und alten – Nutzungsbestimmungen die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird, kann der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. 4. Bestand Die Grundstücke im Plangeltungsbereich sind überwiegend mit Wohnhäusern bebaut. Auf einzelnen Parzellen findet man umfangreiche Nebengebäude. 5. Planungsziele Ausgehend von den Änderungsanträgen und nach Analyse des baulichen Bestands und der planrechtlichen Ausweisungen lassen sich folgende Planänderungsziele formulieren: - Schaffung zusätzlicher, städtebaulich vertretbarer und den baulichen Bestand berücksichtigender Bebauungsmöglichkeit auf der Parzelle 1898. - Entsprechende Änderung der Baugebietsausweisung von MD nach WA für die Parzelle 1898 - Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnhausneubaus für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 1646. - Bauleitplanerische Berücksichtigung eines baulichen Bestandsgebäudes in der Chorbuschstraße (Flurstück 1522) - Weitere Überprüfung der Bauflächenausweisung entlang der Chorbuschstraße Der vorgesehene Geltungsbereich für die Planänderung schließt im Norden und Westen die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1.7 A Sinnersdorf festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Straße Am Briemengarten und der Chorbuschstraße ein. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, die seinerzeit getroffene Entscheidung bezüglich der Dimensionierung der Verkehrsflächen (10,0 m – Querschnitt) zu hinterfragen und entweder zu bestätigen oder zu modifizieren. 6. Planinhalte Auf Festsetzungsinhalte des Planentwurfes kann erst nach seiner Erarbeitung für die öffentliche Auslegung eingegangen werden. Seite 3 von 3