Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlaoe zu TOP,12
ESSER COENEN FORSCH & PARTNER,
Div/PuUAntrag B-Plan Anderung
OIPL..ING. ARCHITEKTEN,
ROSSTR.
Seite 1 von 2
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52064 AACHEN, TEL.: 02 4ll,17 48 3-0
ANLAGE 3
Antrag auf Anderung des Bebauungsplanes Nr. 1.7A
der Gemeinde Sinnersdorf für den Bereich:
Stommelner Straße 102 Flur 23,Flurstück 1646
lm Namen der St. Augustinus Behindertenhilfe gGmbH wird mit diesem Schreiben
die Anderung des o.g. Bebauungsplanes der Stadt Pulheim beantragt zur Ermöglichung des Bauvorhabens:
Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung in Sinnersdo4
Stommelner Staße 102
Für die Antragsstellung werden folgende Punkte erläutert:
1.
2.
3.
4.
5.
Thema des Bauvorhabens
GrundderBebauungsplanänderung
Dachneigung
Maß der Baulichen NuEung
Stellplatsbedarf
Thema des Bauvorhabens
Das Bauvorhaben ist eine lnitiative der St. Augustinus Behindertenhilfe gGmbH und
zielt ab, auf die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Durch
das angestrebte Projekt sollen 16 stationäre BewohnerpläEe nach den Vorgaben
des Wohn- und TeilhabegeseEes entstehen.
Das Haus wird nach dem Prinzip von Wohngemeinschaften in 4 Viererwohngruppen aufgeteilt sein, in denen es den Bewohnern durch eine Präsenz- und Pflegekraft unterstütä ermöglicht werden soll, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben
führen zu können. Hiezu dienen auch dem Haus angegliederte Räumlichkeiten, die
als Werk- und Begegnungsstätte fungieren. lm Dachgeschoss soll zudem eine
Mietwohnung als Betreuer- / Seelsorgerapartment integriert werden.
Grund der Bebauungsplanänderung
Das Grundstück Stommelner Straße 102, in Sinnersdorf, ist wegen seiner Lage und
Abmessungen grundsätzlich für dieses Vorhaben geeignet.
Eine Anderung des Bebauungsplans wird dennoch erforderlich, weil die Gebäudekubatur in der Tiefe des Grundstücks über das Baufenster hinaus reicht.
Die Überschreitung des Baufensters wird erforderlich, weil der Baukörper nur in der
gewählten Form die Ausrichtung der Bewohnerzimmer nach Osten und Westen
erlaubt. Eine Nordausrichtung der Zimmer ist gem. de[ Forderungen des § 5 der
AllgFördermegeVO hier nicht zulässig.
Aus unserer Sicht stellt die Überschreitung des jeEigen Baufensters keine städtebauliche Beeinträchtigung dar. Die in die Tiefe reichende Bebauung nimmt sogar
eher eine vermittelnde Rolle ein, zwischen der östlich, unmittelbar an der Straße
gelegenen Nachbarbebauung (Sparkasse), und dem deutlich zurückversetzten
ehemaligen Schulgebäude auf dem westlich angrenzenden Grundstück.
hoch ANLA6€ 3
ESSER COENEN FORSCH &
Div/PuuAntrag &.Plan
PARTilER, DIPL.-|I{G. ARCHITEKTEI{, ROSSTR. 31, 5206i1AACHEN, TEL.: 02 41ril7 48 3-0
Anderung
Seite 2 von 2
Dachneigung
Die in diesem Entwurfsstand gewählte Dachneigung ist mit 25'kleiner als im Bebauungsplan mit mindestens 33' vorgesehen. Die Tiefe des zu überspannenden
Raumes führt bei größerer Dachneigung zu einer vezerrenden überhöhung des
Dachgeschosses weshalb die Festlegung einer geringeren Dachneigung erforderlich wird.
Auch diese Abweichung stellt aus unserer Sicht, auf Grund seiner Geringfügigkeit
keine erhebliche Anderung der Gestaltungsabsichten des aktuellen Bebauungsplanes dar.
Alle übrigen Randbedingungen des Baurechts können mit dem Entwurf eingehalten
werden.
Maß der Baulichen NuEung
Das Maß der Baulichen NuEung bleibt, auch im Falle der Teilung des Grundstücks
(wie im Plan dargestellt), mit einer GRZ von 0,38 im Bereich des bestehenden Bebauungsplans, der eine GRZ von 0,4 erlaubt. Die GFZ des Bauvorhabens bleibt mit
0,72 ebenfalls unler der z.Z. geforderten Obergrenze von 0,8.
StellplaEbedarf
Für die Bemessung der StellplaEanzahl wird vorgeschlagen, die Anlage zu Nr.
51.11 W BauO NRW als Grundlage heranzuziehen. Demnach wären drei Stellplätze erforderlich. Aus Erfahrungen mit bereits realisierten Bauvorhaben gleicher Art,
ist diese Menge an ParkpläEen ausreichend, da es den Bewohnern auf Grund ihrer
Beeinträchtigungen nicht möglich ist eigene PKW zu führen.
Als Grundlage zur weiteren Beurteilung des Bauvorhabens sind diesem Schreiben
2-fach zeichnerische Darstellungen des Entwurfs im M .l:200 beigefügt.
Aufgestellt, Aachen den
G. Forsch
Esser Coenen Forsch & Partner
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