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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlaoe zu TOP,12 ESSER COENEN FORSCH & PARTNER, Div/PuUAntrag B-Plan Anderung OIPL..ING. ARCHITEKTEN, ROSSTR. Seite 1 von 2 a( 31, 52064 AACHEN, TEL.: 02 4ll,17 48 3-0 ANLAGE 3 Antrag auf Anderung des Bebauungsplanes Nr. 1.7A der Gemeinde Sinnersdorf für den Bereich: Stommelner Straße 102 Flur 23,Flurstück 1646 lm Namen der St. Augustinus Behindertenhilfe gGmbH wird mit diesem Schreiben die Anderung des o.g. Bebauungsplanes der Stadt Pulheim beantragt zur Ermöglichung des Bauvorhabens: Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung in Sinnersdo4 Stommelner Staße 102 Für die Antragsstellung werden folgende Punkte erläutert: 1. 2. 3. 4. 5. Thema des Bauvorhabens GrundderBebauungsplanänderung Dachneigung Maß der Baulichen NuEung Stellplatsbedarf Thema des Bauvorhabens Das Bauvorhaben ist eine lnitiative der St. Augustinus Behindertenhilfe gGmbH und zielt ab, auf die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Durch das angestrebte Projekt sollen 16 stationäre BewohnerpläEe nach den Vorgaben des Wohn- und TeilhabegeseEes entstehen. Das Haus wird nach dem Prinzip von Wohngemeinschaften in 4 Viererwohngruppen aufgeteilt sein, in denen es den Bewohnern durch eine Präsenz- und Pflegekraft unterstütä ermöglicht werden soll, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können. Hiezu dienen auch dem Haus angegliederte Räumlichkeiten, die als Werk- und Begegnungsstätte fungieren. lm Dachgeschoss soll zudem eine Mietwohnung als Betreuer- / Seelsorgerapartment integriert werden. Grund der Bebauungsplanänderung Das Grundstück Stommelner Straße 102, in Sinnersdorf, ist wegen seiner Lage und Abmessungen grundsätzlich für dieses Vorhaben geeignet. Eine Anderung des Bebauungsplans wird dennoch erforderlich, weil die Gebäudekubatur in der Tiefe des Grundstücks über das Baufenster hinaus reicht. Die Überschreitung des Baufensters wird erforderlich, weil der Baukörper nur in der gewählten Form die Ausrichtung der Bewohnerzimmer nach Osten und Westen erlaubt. Eine Nordausrichtung der Zimmer ist gem. de[ Forderungen des § 5 der AllgFördermegeVO hier nicht zulässig. Aus unserer Sicht stellt die Überschreitung des jeEigen Baufensters keine städtebauliche Beeinträchtigung dar. Die in die Tiefe reichende Bebauung nimmt sogar eher eine vermittelnde Rolle ein, zwischen der östlich, unmittelbar an der Straße gelegenen Nachbarbebauung (Sparkasse), und dem deutlich zurückversetzten ehemaligen Schulgebäude auf dem westlich angrenzenden Grundstück. hoch ANLA6€ 3 ESSER COENEN FORSCH & Div/PuuAntrag &.Plan PARTilER, DIPL.-|I{G. ARCHITEKTEI{, ROSSTR. 31, 5206i1AACHEN, TEL.: 02 41ril7 48 3-0 Anderung Seite 2 von 2 Dachneigung Die in diesem Entwurfsstand gewählte Dachneigung ist mit 25'kleiner als im Bebauungsplan mit mindestens 33' vorgesehen. Die Tiefe des zu überspannenden Raumes führt bei größerer Dachneigung zu einer vezerrenden überhöhung des Dachgeschosses weshalb die Festlegung einer geringeren Dachneigung erforderlich wird. Auch diese Abweichung stellt aus unserer Sicht, auf Grund seiner Geringfügigkeit keine erhebliche Anderung der Gestaltungsabsichten des aktuellen Bebauungsplanes dar. Alle übrigen Randbedingungen des Baurechts können mit dem Entwurf eingehalten werden. Maß der Baulichen NuEung Das Maß der Baulichen NuEung bleibt, auch im Falle der Teilung des Grundstücks (wie im Plan dargestellt), mit einer GRZ von 0,38 im Bereich des bestehenden Bebauungsplans, der eine GRZ von 0,4 erlaubt. Die GFZ des Bauvorhabens bleibt mit 0,72 ebenfalls unler der z.Z. geforderten Obergrenze von 0,8. StellplaEbedarf Für die Bemessung der StellplaEanzahl wird vorgeschlagen, die Anlage zu Nr. 51.11 W BauO NRW als Grundlage heranzuziehen. Demnach wären drei Stellplätze erforderlich. Aus Erfahrungen mit bereits realisierten Bauvorhaben gleicher Art, ist diese Menge an ParkpläEen ausreichend, da es den Bewohnern auf Grund ihrer Beeinträchtigungen nicht möglich ist eigene PKW zu führen. Als Grundlage zur weiteren Beurteilung des Bauvorhabens sind diesem Schreiben 2-fach zeichnerische Darstellungen des Entwurfs im M .l:200 beigefügt. Aufgestellt, Aachen den G. Forsch Esser Coenen Forsch & Partner Dipl.-lng. Architekten ?1 aRCttlTEKr Ä lzgtor o5s ,,\1 66t§- EEE od E o I -eäd ö !a (, ,f F oe8 uJ(,z L E f Nnr öö(,o(, A,ÄlrJ\GE3 (-) ul o o o = o F o z :,NN tl rr o(9(9 t_.1 =i' dr §i r gäE; Ii iid I ,B E i 2i: 9ti 9iä tE 1= gr 4 = n EE II PEH T iEE räc ii EEE '! ,EffE ? d tr" I o L! n (o o q. d. o 2 l t o I l<l -T o I o o o E Lll It o z l t o :]o F -I z