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Vorlage (Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen für die Stadt Brühl hier: Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.09.2013 Bezug: Rat am 14.10.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
15.09.14, 15:03
Aktualisiert
13.10.14, 18:27
Vorlage (Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen für die Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.09.2013
Bezug: Rat am 14.10.2013) Vorlage (Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen für die Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.09.2013
Bezug: Rat am 14.10.2013) Vorlage (Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen für die Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.09.2013
Bezug: Rat am 14.10.2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 Rampe, Alois 50 97 20 Ra 08.09.2014 300/2014 (312/2013 + 319/2013) Betreff Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen für die Stadt Brühl hier: Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.09.2013 Bezug: Rat am 14.10.2013 Beratungsfolge Sozialausschuss Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 20.09.2013 hat die Fraktion Die Linke für die Ratssitzung am 14.10.2013 beantragt, dass der Bürgermeister ein Konzept zur dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen in der Stadt Brühl vorlegt. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales und Migration (jetzt: Sozialausschuss) verwiesen. Mit ihrem Antrag hat die Fraktion Die Linke einen Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.08.2013 vorgelegt, mit dem auf ein vergleichbares Modell der Stadt Leverkusen hingewiesen wird. Zur Ergänzung der darin enthaltenen Informationen wird dieser Vorlage eine Präsentation der Stadt Leverkusen beigefügt, in der ein Zwischenbericht für den Zeitraum der Umsetzung des Konzeptes in den Jahren 2000 – 2009 gezogen wird (die Beifügung erfolgt mit Genehmigung der Stadt Leverkusen). Die Eckpunkte des Leverkusener Konzeptes Einrichtung einer Steuerungsgruppe Kooperation mit und Unterstützung durch Caritasverband als Migrationsfachdienst und Flüchtlingsrat Einrichtung einer (ehrenamtlichen) Umzugsbegleitung (Caritasverband & EFF Projekt) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 300/2014 Der einbezogene Personenkreis umfasst asylsuchende und geduldete Flüchtlinge. Keine Vorgabe zu Mindest- / Höchstaufenthaltszeiten in der städtischen Unterkunft. Feststellung der „Wohnfähigkeit“ durch Mitarbeiter des Caritasverbandes Eigenständige Wohnungssuche durch die Flüchtlinge Vorlage eines Mietangebots Bestätigung der Kostenübernahme durch FB Soziales Eigenständiger Abschluss des Mietvertrages durch die Flüchtlinge Mietzahlungen durch FB Soziales direkt an Vermieter Festsetzung verbindlicher Mietobergrenzen (in Anlehnung an BSHG / SGB XII, zu Beginn des Projektes allerdings zunächst um 20% reduziert) Situation 06/2009: Im einzigen verbliebenen städt. Übergangsheim leben 90 Flüchtlinge (inkl. Selbstzahler, AE), in Privatwohnungen leben 144 Personen (AsylbLG-Leistungsbezieher). Problem: Fehlender Wohnraum für große Familien Im November 2012 waren in Leverkusen von 352 Asylbewerbern 191 Personen im Übergangsheim (mtl. Kosten rund 15.500 €) und 161 Personen in Wohnungen (mtl. Mietkosten rund 25.745 €) untergebracht. Insbesondere Punkt 4 des Antrags der Fraktion Die Linke wird in der Praxis kaum zu realisieren sein. Der erheblich gestiegene Zuzug von Flüchtlingen hat auch in Leverkusen dazu geführt, dass zwischenzeitlich wieder neue zentrale Unterkünfte geschaffen werden mussten. Es wird auch in Brühl nicht möglich sein, ausreichend Wohnungen anmieten zu können, um antragsgemäß alle neu einreisenden Personen innerhalb einer Frist von 6 Monaten dezentral unterzubringen. Allein anhand der Zuweisungszahlen in diesem Jahr müssten wie folgt Wohnungen angemietet werden: 19 Wohnungen für Einzelpersonen 3 Wohnungen für alleinerziehende Mütter mit 1 Kind 2 Wohnungen für Familien mit 1 Kind 5 Wohnungen für Familien mit 2 Kindern 1 Wohnung für Familien mit 3 Kindern 3 Wohnungen für Familien mit 4 Kindern 1 Wohnung für Familien mit 6 Kindern Anlage(n): (1) Unterbringungskonzept für Flüchtlinge Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 300/2014 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14