Daten
Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
15.09.14, 15:03
Aktualisiert
13.10.14, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
Rampe, Alois
50 97 20 Ra
08.09.2014
300/2014
(312/2013 + 319/2013)
Betreff
Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten
MigrantInnen für die Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.09.2013
Bezug: Rat am 14.10.2013
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 20.09.2013 hat die Fraktion Die Linke für die Ratssitzung am
14.10.2013 beantragt, dass der Bürgermeister ein Konzept zur dezentralen Unterbringung
von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen in der Stadt Brühl vorlegt. Der
Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales und Migration (jetzt: Sozialausschuss)
verwiesen.
Mit ihrem Antrag hat die Fraktion Die Linke einen Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger
vom 28.08.2013 vorgelegt, mit dem auf ein vergleichbares Modell der Stadt Leverkusen
hingewiesen wird. Zur Ergänzung der darin enthaltenen Informationen wird dieser Vorlage
eine Präsentation der Stadt Leverkusen beigefügt, in der ein Zwischenbericht für den
Zeitraum der Umsetzung des Konzeptes in den Jahren 2000 – 2009 gezogen wird (die
Beifügung erfolgt mit Genehmigung der Stadt Leverkusen).
Die Eckpunkte des Leverkusener Konzeptes
Einrichtung einer Steuerungsgruppe
Kooperation mit und Unterstützung durch Caritasverband als Migrationsfachdienst und
Flüchtlingsrat
Einrichtung einer (ehrenamtlichen) Umzugsbegleitung (Caritasverband & EFF Projekt)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 300/2014
Der einbezogene Personenkreis umfasst asylsuchende und geduldete Flüchtlinge.
Keine Vorgabe zu Mindest- / Höchstaufenthaltszeiten in der städtischen Unterkunft.
Feststellung der „Wohnfähigkeit“ durch Mitarbeiter des Caritasverbandes
Eigenständige Wohnungssuche durch die Flüchtlinge
Vorlage eines Mietangebots
Bestätigung der Kostenübernahme durch FB Soziales
Eigenständiger Abschluss des Mietvertrages durch die Flüchtlinge
Mietzahlungen durch FB Soziales direkt an Vermieter
Festsetzung verbindlicher Mietobergrenzen (in Anlehnung an BSHG / SGB XII, zu Beginn
des Projektes allerdings zunächst um 20% reduziert)
Situation 06/2009:
Im einzigen verbliebenen städt. Übergangsheim leben 90 Flüchtlinge (inkl. Selbstzahler,
AE), in Privatwohnungen leben 144 Personen (AsylbLG-Leistungsbezieher).
Problem: Fehlender Wohnraum für große Familien
Im November 2012 waren in Leverkusen von 352 Asylbewerbern 191 Personen im
Übergangsheim (mtl. Kosten rund 15.500 €) und 161 Personen in Wohnungen (mtl.
Mietkosten rund 25.745 €) untergebracht.
Insbesondere Punkt 4 des Antrags der Fraktion Die Linke wird in der Praxis kaum zu
realisieren sein. Der erheblich gestiegene Zuzug von Flüchtlingen hat auch in Leverkusen
dazu geführt, dass zwischenzeitlich wieder neue zentrale Unterkünfte geschaffen werden
mussten. Es wird auch in Brühl nicht möglich sein, ausreichend Wohnungen anmieten zu
können, um antragsgemäß alle neu einreisenden Personen innerhalb einer Frist von 6
Monaten dezentral unterzubringen.
Allein anhand der Zuweisungszahlen in diesem Jahr müssten wie folgt Wohnungen
angemietet werden:
19 Wohnungen für Einzelpersonen
3 Wohnungen für alleinerziehende Mütter mit 1 Kind
2 Wohnungen für Familien mit 1 Kind
5 Wohnungen für Familien mit 2 Kindern
1 Wohnung für Familien mit 3 Kindern
3 Wohnungen für Familien mit 4 Kindern
1 Wohnung für Familien mit 6 Kindern
Anlage(n):
(1) Unterbringungskonzept für Flüchtlinge
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 300/2014
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14