Daten
Kommune
Brühl
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Datum
25.11.2014
Erstellt
15.09.14, 15:03
Aktualisiert
15.09.14, 15:03
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Inhalt der Datei
Tagung Stuttgart 13.03.2010
Unterbringungskonzept für Flüchtlinge
in der Stadt Leverkusen
Eine Zwischenbilanz 2000 – 2009
Stand: 01.01.2010
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Vorbemerkung
Unterbringung von Flüchtlingen seit 1990 sehr umstritten
1999 Planung für eine neue, große Unterkunft für Flüchtlinge
Unzählige Begehungen, Briefwechsel, Gespräche
Diskussionsveranstaltungen
Protestaktionen
Kontroverse öffentliche Diskussion
Keine gesellschaftliche, politische Mehrheit
Notwendigkeit eines neues Konzeptes zur Unterbringung
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Ausgangssituation 2000
12 Unterkünfte im Stadtgebiet (Kapazität 908 Personen)
674 Flüchtlinge, darunter
492 asylbegehrende, geduldete Flüchtlinge
25 Bürgerkriegsflüchtlinge
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Lage in den Unterkünften 2000
Kritische, teilweise humanitär unvertretbare bauliche und sanitäre
Zustände
Fehlende Privatsphäre in den Unterkünften
Fehlende Infrastruktur, insbesondere bei großen Unterkünften
Sanierungsstau in den städtischen Gebäuden
Probleme der Durchsetzung von notwendigen Baumaßnahmen in
gemieteten Objekten
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Handlungsalternativen
Umfangreiches Investitions- und Instandhaltungsprogramm
Problem: Kosten, Gefahr schneller Abnutzung,
unsichere Prognose der zukünftig notwendigen
Kapazitäten, Erhalt zumindest potentieller
Brennpunkte, keine politische Akzeptanz
größerer Neubauten
oder
Verstärkte Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen
auch bei ungesichertem Aufenthaltsstatus
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Rechtliche Voraussetzungen
§ 53 AsylVfG: Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
„(1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht
oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung
zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche
Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“
§ 1 FlüAG NRW: Aufgabe
„(1) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen
ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.“
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Rechtliche Voraussetzungen in Baden-Württemberg
§ 6 FlüAG B-W: Einrichtungen der vorläufigen
Unterbringung
(1) Die vorläufige Unterbringung erfolgt grundsätzlich in
Gemeinschaftsunterkünften. (…) In besonders begründeten
persönlichen Härtefällen ist ausnahmsweise mit Zustimmung
der höheren Aufnahmebehörde eine Unterbringung außerhalb
einer Gemeinschaftsunterkunft zulässig.
(2) In ganz besonderen Zugangssituationen kann die oberste
Aufnahmebehörde eine vorläufige Unterbringung abweichend
von Absatz 1 Satz 1 zulassen und die Bedingungen hierfür
festlegen (Ausweichunterbringung).
(3) Die Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung nach
Absatz 1 und 2 werden von den unteren Aufnahmebehörden
errichtet, verwaltet und betrieben. (…)
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Entscheidungsfindung
Sozialdezernent initiiert Besuchsfahrt durch die
Übergangsheime mit den Mandatsträgern/-innen der
Sozialpolitik
Gemeinschaftliche Erarbeitung eines kommunalen
Unterbringungskonzeptes (Beschluss SG)
Sozialpolitische und betriebswirtschaftliche
Bewertung der Handlungsalternativen
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Erarbeitung des Konzeptes
Gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes
Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure
sinnvoll zusammenführen
Fachbereich Soziales
Fachdienst für Integration und Migration (CV)
Flüchtlingsrat Leverkusen
Integrationsrat Leverkusen
Kontroverser Verlauf
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Eckpunkte des Konzeptes
Personenkreis asylsuchende und geduldete
Flüchtlinge
Förderung der Eigenverantwortlichkeit
Keine Mindest- / Höchstaufenthaltszeiten in der Unterkunft
Eigenständige Wohnungssuche
Verfahrensablauf
Feststellung der „Wohnfähigkeit“ durch Mitarbeiter des CV
Vorlage eines Mietangebots
Bestätigung der Kostenübernahme durch FB Soziales
Eigenständiger Abschluss des Mietvertrages
Mietzahlungen durch FB Soziales direkt an Vermieter
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Ergebnis
Aus sozialpolitischer und humanitärer Sicht
ist Unterbringung „wohnfähiger“ Personen,
insbesondere von Familien mit Kindern sinnvoll
Betriebswirtschaftlich unter Beachtung bestimmter
Mietobergrenzen gut vertretbar
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Beschluss des Ausschusses für Soziales,
Gesundheit und Senioren (SG) vom 25.02.2002:
Ziel:
Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen
wird für eine erste Phase für 80 Personen angestrebt.
Festsetzung verbindlicher Mietobergrenzen
(in Anlehnung an BSHG, allerdings um 20% reduziert)
Aufgabe eines kostenintensiven Übergangsheims
Kooperation mit und Unterstützung durch
Caritasverband als Migrationsfachdienst und
Flüchtlingsrat
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Operative Umsetzung in 2002 ff
FB Soziales, Caritasverband und Flüchtlingsrat
Information der Betroffenen
Information potentieller Vermieter
Entwicklung tragfähiger Strukturen
Steuerungsgruppe
Einrichtung einer (ehrenamtlichen) Umzugsbegleitung
[CV EFF Projekt]
Sukzessiver Umzug
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Verlauf der ersten Phase
Damalige Zielsetzung:
Aufgabe einer kostenintensiven Unterkunft durch Auszug von
80 Personen
Ziel wurde erreicht!
Kosten (netto):
eingesparte Aufwendungen:
Saldo:
69.000 €
145.000 €
76.000 €
nachrichtlich: Seit dem 01.01.2005 wird kein Wohngeld von Bund/Land mehr
für Transferleistungsempfänger gezahlt. Das erhöhte die Nettokosten um
knapp 60.000 €, es verblieb aber auch nach 2005 ein Kostenvorteil von
ca. 16.000 € p.a.
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Weiterer Verlauf
SG - Beschluss vom 22.09.03: Aufhebung der Obergrenze von 80 Personen.
Fortschreibung der Mietobergrenzen
Sukzessiv weiterer Umzug in Privatwohnungen
Insgesamt sehr positive Erfahrungen:
Gravierende humanitäre Verbesserung, Verbesserung der Integrationschancen
Keine tatsächlichen oder potentiellen Brennpunkte
Keine Rückkehr in die Unterkunft wegen Fehlverhaltens oder Konflikten
mit dem Umfeld
politisch völlig unumstrittene Vorgehensweise
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Weitere Entwicklung
Entwicklung Kosten der
Unterbringung von Flüchtlingen
p.a.
gerundete Beträge,
Ist-Beträge
2000 nur ÜH
2009 Summe ÜH + Privatwohnung
Grund- und Verbrauchskosten
1.200.000,00 €
2000
1.060.000,00 €
1.000.000,00 €
2000
800.000,00 €
2000
600.000,00 €
2009
400.000,00 €
1060 T €
2009
250.000,00 €
200.000,00 €
-
2009
€
1
250 T€
Ursächlich hierfür waren viele Faktoren, insbesondere die
allgemeine Fallzahlenentwicklung.
Das Unterbringungskonzept war (nur) ein Faktor unter
mehreren, so dass eine monokausale Bewertung nicht redlich
wäre.
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen)
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Situation 06/2009
Im einzigen verbliebenen städt. Übergangsheim leben
90 Flüchtlinge
(inkl. Selbstzahler, AE )
Problem:
Fehlender Wohnraum für große
Familien
In Privatwohnungen leben (AsylbLG-Leistungsbezieher)
144 Personen
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Anhaltspunkte für einen betriebswirtschaftlichen
Kostenvergleich Privatwohnung / Übergangsheim
Grundkosten Übergangsheim pro Ist-Person 2008 nach
betriebsw. Kalkulation für die aktuelle Gebührensatzung:
283 €
(Tatsächliche Gesamtkosten 2008 ./. Ist-Zahl in ÜH Jahresende 2008 ./. 12)
Mietobergrenze für eine Person: 223 € (§ 3 AsylbLG) und 279 € (§ 2 AsylbLG)
Hinzu kommen erhebliche Kosteneinsparungen im deutlich
siebenstelligen Bereich durch:
■
■
■
den Wegfall von Sanierung und Instandhaltung an vorhandenen Objekten
das Abrücken vom Bau neuer großer Übergangsheime
den Wegfall von Personal- und Betriebskosten für die aufgegebenen
Übergangsheime
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Resümee
Es handelt sich nicht um ein Einsparmodell, das als Nebeneffekt auch
humanitäre Verbesserungen hatte.
Es ging/geht vielmehr darum, die Lebenssituation und (temporären)
Integrationschancen von Flüchtlingen mit vertretbarem wirtschaftlichem
Aufwand zu verbessern und Akzente für ein sozialverträgliches
Gemeinwesen zu setzen.
Die alternative Handlungsoption „Neubau eines großen zentralen
Übergangsheims“ wäre:
fachlich, insbesondere aus humanitären, aber auch aus
sozialpolitischen und finanziellen Gründen nur die zweitbeste Lösung
gewesen und
auf erhebliche politische Widerstände gestoßen
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Resümee
In der Rückschau auf den Zeitraum 2001 – 2009 ist festzustellen:
Das Modell hat sich in der praktischen Arbeit bewährt.
Es hat während der gesamten bisherigen Umsetzungsphase
breite politische Akzeptanz genossen.
Es war / ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen
Unterbringungskonzept für
Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen