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Vorlage (Unterbringungskonzept für Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
227 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
15.09.14, 15:03
Aktualisiert
15.09.14, 15:03

Inhalt der Datei

Tagung Stuttgart 13.03.2010 Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Eine Zwischenbilanz 2000 – 2009 Stand: 01.01.2010 Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Vorbemerkung  Unterbringung von Flüchtlingen seit 1990 sehr umstritten     1999 Planung für eine neue, große Unterkunft für Flüchtlinge    Unzählige Begehungen, Briefwechsel, Gespräche Diskussionsveranstaltungen Protestaktionen Kontroverse öffentliche Diskussion Keine gesellschaftliche, politische Mehrheit Notwendigkeit eines neues Konzeptes zur Unterbringung Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Ausgangssituation 2000   12 Unterkünfte im Stadtgebiet (Kapazität 908 Personen) 674 Flüchtlinge, darunter   492 asylbegehrende, geduldete Flüchtlinge 25 Bürgerkriegsflüchtlinge Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Lage in den Unterkünften 2000  Kritische, teilweise humanitär unvertretbare bauliche und sanitäre Zustände Fehlende Privatsphäre in den Unterkünften Fehlende Infrastruktur, insbesondere bei großen Unterkünften  Sanierungsstau in den städtischen Gebäuden  Probleme der Durchsetzung von notwendigen Baumaßnahmen in gemieteten Objekten   Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Handlungsalternativen  Umfangreiches Investitions- und Instandhaltungsprogramm Problem: Kosten, Gefahr schneller Abnutzung, unsichere Prognose der zukünftig notwendigen Kapazitäten, Erhalt zumindest potentieller Brennpunkte, keine politische Akzeptanz größerer Neubauten oder Verstärkte Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen auch bei ungesichertem Aufenthaltsstatus Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Rechtliche Voraussetzungen  § 53 AsylVfG: Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften „(1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“  § 1 FlüAG NRW: Aufgabe „(1) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.“ Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Rechtliche Voraussetzungen in Baden-Württemberg  § 6 FlüAG B-W: Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung    (1) Die vorläufige Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften. (…) In besonders begründeten persönlichen Härtefällen ist ausnahmsweise mit Zustimmung der höheren Aufnahmebehörde eine Unterbringung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft zulässig. (2) In ganz besonderen Zugangssituationen kann die oberste Aufnahmebehörde eine vorläufige Unterbringung abweichend von Absatz 1 Satz 1 zulassen und die Bedingungen hierfür festlegen (Ausweichunterbringung). (3) Die Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung nach Absatz 1 und 2 werden von den unteren Aufnahmebehörden errichtet, verwaltet und betrieben. (…) Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Entscheidungsfindung Sozialdezernent initiiert Besuchsfahrt durch die Übergangsheime mit den Mandatsträgern/-innen der Sozialpolitik   Gemeinschaftliche Erarbeitung eines kommunalen Unterbringungskonzeptes (Beschluss SG) Sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Bewertung der Handlungsalternativen  Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Erarbeitung des Konzeptes   Gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure sinnvoll zusammenführen      Fachbereich Soziales Fachdienst für Integration und Migration (CV) Flüchtlingsrat Leverkusen Integrationsrat Leverkusen Kontroverser Verlauf Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Eckpunkte des Konzeptes  Personenkreis asylsuchende und geduldete Flüchtlinge  Förderung der Eigenverantwortlichkeit    Keine Mindest- / Höchstaufenthaltszeiten in der Unterkunft Eigenständige Wohnungssuche Verfahrensablauf      Feststellung der „Wohnfähigkeit“ durch Mitarbeiter des CV Vorlage eines Mietangebots Bestätigung der Kostenübernahme durch FB Soziales Eigenständiger Abschluss des Mietvertrages Mietzahlungen durch FB Soziales direkt an Vermieter Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Ergebnis  Aus sozialpolitischer und humanitärer Sicht ist Unterbringung „wohnfähiger“ Personen, insbesondere von Familien mit Kindern sinnvoll  Betriebswirtschaftlich unter Beachtung bestimmter Mietobergrenzen gut vertretbar Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren (SG) vom 25.02.2002:  Ziel: Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen wird für eine erste Phase für 80 Personen angestrebt. Festsetzung verbindlicher Mietobergrenzen (in Anlehnung an BSHG, allerdings um 20% reduziert) Aufgabe eines kostenintensiven Übergangsheims Kooperation mit und Unterstützung durch Caritasverband als Migrationsfachdienst und Flüchtlingsrat  Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Operative Umsetzung in 2002 ff  FB Soziales, Caritasverband und Flüchtlingsrat       Information der Betroffenen Information potentieller Vermieter Entwicklung tragfähiger Strukturen Steuerungsgruppe Einrichtung einer (ehrenamtlichen) Umzugsbegleitung [CV EFF Projekt] Sukzessiver Umzug Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Verlauf der ersten Phase Damalige Zielsetzung: Aufgabe einer kostenintensiven Unterkunft durch Auszug von 80 Personen Ziel wurde erreicht! Kosten (netto): eingesparte Aufwendungen: Saldo: 69.000 € 145.000 € 76.000 € nachrichtlich: Seit dem 01.01.2005 wird kein Wohngeld von Bund/Land mehr für Transferleistungsempfänger gezahlt. Das erhöhte die Nettokosten um knapp 60.000 €, es verblieb aber auch nach 2005 ein Kostenvorteil von ca. 16.000 € p.a. Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Weiterer Verlauf  SG - Beschluss vom 22.09.03: Aufhebung der Obergrenze von 80 Personen.  Fortschreibung der Mietobergrenzen  Sukzessiv weiterer Umzug in Privatwohnungen Insgesamt sehr positive Erfahrungen:  Gravierende humanitäre Verbesserung, Verbesserung der Integrationschancen  Keine tatsächlichen oder potentiellen Brennpunkte  Keine Rückkehr in die Unterkunft wegen Fehlverhaltens oder Konflikten mit dem Umfeld  politisch völlig unumstrittene Vorgehensweise Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Weitere Entwicklung Entwicklung Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen p.a.  gerundete Beträge,  Ist-Beträge  2000 nur ÜH  2009 Summe ÜH + Privatwohnung  Grund- und Verbrauchskosten 1.200.000,00 € 2000 1.060.000,00 € 1.000.000,00 € 2000 800.000,00 € 2000 600.000,00 € 2009 400.000,00 € 1060 T € 2009 250.000,00 € 200.000,00 € - 2009 € 1 250 T€ Ursächlich hierfür waren viele Faktoren, insbesondere die allgemeine Fallzahlenentwicklung. Das Unterbringungskonzept war (nur) ein Faktor unter mehreren, so dass eine monokausale Bewertung nicht redlich wäre. Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen) Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Situation 06/2009 Im einzigen verbliebenen städt. Übergangsheim leben  90 Flüchtlinge (inkl. Selbstzahler, AE ) Problem: Fehlender Wohnraum für große Familien In Privatwohnungen leben (AsylbLG-Leistungsbezieher)  144 Personen Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Anhaltspunkte für einen betriebswirtschaftlichen Kostenvergleich Privatwohnung / Übergangsheim Grundkosten Übergangsheim pro Ist-Person 2008 nach betriebsw. Kalkulation für die aktuelle Gebührensatzung: 283 € (Tatsächliche Gesamtkosten 2008 ./. Ist-Zahl in ÜH Jahresende 2008 ./. 12) Mietobergrenze für eine Person: 223 € (§ 3 AsylbLG) und 279 € (§ 2 AsylbLG) Hinzu kommen erhebliche Kosteneinsparungen im deutlich siebenstelligen Bereich durch: ■ ■ ■ den Wegfall von Sanierung und Instandhaltung an vorhandenen Objekten das Abrücken vom Bau neuer großer Übergangsheime den Wegfall von Personal- und Betriebskosten für die aufgegebenen Übergangsheime Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Resümee Es handelt sich nicht um ein Einsparmodell, das als Nebeneffekt auch humanitäre Verbesserungen hatte. Es ging/geht vielmehr darum, die Lebenssituation und (temporären) Integrationschancen von Flüchtlingen mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand zu verbessern und Akzente für ein sozialverträgliches Gemeinwesen zu setzen. Die alternative Handlungsoption „Neubau eines großen zentralen Übergangsheims“ wäre: fachlich, insbesondere aus humanitären, aber auch aus sozialpolitischen und finanziellen Gründen nur die zweitbeste Lösung gewesen und  auf erhebliche politische Widerstände gestoßen  Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Resümee In der Rückschau auf den Zeitraum 2001 – 2009 ist festzustellen:  Das Modell hat sich in der praktischen Arbeit bewährt.  Es hat während der gesamten bisherigen Umsetzungsphase breite politische Akzeptanz genossen.  Es war / ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in der Stadt Leverkusen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rita Schillings, Flüchtlingsrat Leverkusen