Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
27.03.14, 21:14
Aktualisiert
27.03.14, 21:14
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 26.03.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 10.04.2014 Rat 02.07.2014 TOP Ein Ja Nein 25/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 20. Februar 2014 wurde die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung des Baugebietes Inden-Seeviertel erörtert und abgestimmt. Auf der in dieser Sitzung vorgestellten Plangrundlage wurde nun der Entwurf des Rechtsplanes zur öffentlichen Auslegung durch das Planungsbüro Zimmermann, Köln erarbeitet. Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt in Anlage bei. Da baureife Grundstücke im Herbst 2014 vorliegen sollen, ist die Offenlage spätestens im Sommer durchzuführen.