Daten
Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
13.11.13, 12:33
Aktualisiert
13.11.13, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/RD
07.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.11.2013
TOP Ein Ja
Nein
108/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische Braunkohlenrevier“
Beschlussentwurf:
Die Gemeinde Inden lehnt die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische
Braunkohlenrevier“ ab. Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Begründung an den Minister für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW versandt.
Begründung:
Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, einen übergreifenden Luftreinhalteplan für das „Rheinische
Braunkohlenrevier“ aufzustellen. Grundlage sind der Koalitionsvertrag und entsprechende
Forderungen aus der Öffentlichkeit mit dem Leitziel „Die Immissionssituation für die
Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern“.
In bisher 2 Projektgruppensitzungen mit den betroffenen Gebietskörperschaften konnte die
Sinnhaftigkeit eines aufzustellenden Luftreinhalteplans nicht vermittelt werden:
Es gibt laut der aktuellen Messungen am Tagebau Hambach und am Tagebau Garzweiler keine
Grenzwertüberschreitungen, die einen „Revierweiten Luftreinhalteplan“ erfordern. Durchgeführte
Messungen in Inden zeigten ebenfalls keine Grenzwertüberschreitungen an. Für die Gebiete des
Tagebaus Hambach und des Tagebaus Garzweiler gibt es Luftreinhaltepläne, die insbesondere
Maßnahmen für die laufenden Tagebaubetriebe rechtlich festlegen. Diese Maßnahmen werden auf
den Tagebau Inden übertragen und regelmäßig dem neusten Stand der Technik angepasst. Ein
revierweiter Luftreinhalteplan würde die Maßnahmen im Bereich der aktiven Tagebaue nicht
erhöhen, und somit die Belastungen aus den Tagebauen für die Anwohner nicht verringern. Die
Maßnahmen sind durch die bestehenden Pläne und Zusagen abgesichert.
Der vorgesehene Luftreinhalteplan dient also vorrangig der Reduzierung der Belastungen aus dem
regionalem Hintergrund, die den größten Anteil (Luftreinhalteplan Hambach 78%), des Verkehrs
und der weiteren Industriebetrieb. Nachvollziehbar ist hier der Wunsch nach einer Reduzierung
dieser Belastungen. Nicht nachvollziehbar ist dann allerding die Gebietskulisse des „Rheinischen
Revieres“, die in dieser Betrachtensweise eher willkürlich wirkt, da Belastungen aus dem
regionalen Hintergrund überall mehr oder weniger auftreten. Es stellt sich dann berechtigt die
Frage, warum nicht weitere Kommunen in NRW sich der Reduzierung dieser Belastung stellen
sollten, und beispielsweise angrenzende Städte am Revier sich nicht den Vorgaben eines
Luftreinhalteplanes unterziehen sollen, obwohl sie genauso im regionalen Hintergrund, mit
Industrie und Verkehr emittieren. So werden nur die Kommunen im Geltungsbereich eines
Luftreinhalteplanes – in Inden ohne Grenzwertüberschreitung - aufgefordert, sogenannte
Festbrennstoffverordnungen zu erlassen.
Dies auch unter der Berücksichtigung der mit einer Aufstellung eines Luftreinhalteplanes
verbundenen Negativwirkung. Hier wird eine Region zu Unrecht im Hinblick auf die Luftqualität
im Vergleich zu anderen Gebieten problematisiert. Hierdurch könnten Schäden als Wohn- und
Wirtschaftsstandort entstehen.
Die betroffenen Kommunen wurden von dem Projektgruppenleiter (Bezirksregierung Köln) gebeten
schriftlich Stellung zu beziehen.
Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, die Aufstellung eines „Revierweiten
Luftreinhalteplanes“ abzulehnen
Beschlussvorlage 108/2013
Seite 2