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Beschlussvorlage (Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische Braunkohlenrevier“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
13.11.13, 12:33
Aktualisiert
13.11.13, 12:33
Beschlussvorlage (Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische Braunkohlenrevier“) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische Braunkohlenrevier“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/RD 07.11.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.11.2013 TOP Ein Ja Nein 108/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische Braunkohlenrevier“ Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden lehnt die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das „Rheinische Braunkohlenrevier“ ab. Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Begründung an den Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW versandt. Begründung: Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, einen übergreifenden Luftreinhalteplan für das „Rheinische Braunkohlenrevier“ aufzustellen. Grundlage sind der Koalitionsvertrag und entsprechende Forderungen aus der Öffentlichkeit mit dem Leitziel „Die Immissionssituation für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern“. In bisher 2 Projektgruppensitzungen mit den betroffenen Gebietskörperschaften konnte die Sinnhaftigkeit eines aufzustellenden Luftreinhalteplans nicht vermittelt werden: Es gibt laut der aktuellen Messungen am Tagebau Hambach und am Tagebau Garzweiler keine Grenzwertüberschreitungen, die einen „Revierweiten Luftreinhalteplan“ erfordern. Durchgeführte Messungen in Inden zeigten ebenfalls keine Grenzwertüberschreitungen an. Für die Gebiete des Tagebaus Hambach und des Tagebaus Garzweiler gibt es Luftreinhaltepläne, die insbesondere Maßnahmen für die laufenden Tagebaubetriebe rechtlich festlegen. Diese Maßnahmen werden auf den Tagebau Inden übertragen und regelmäßig dem neusten Stand der Technik angepasst. Ein revierweiter Luftreinhalteplan würde die Maßnahmen im Bereich der aktiven Tagebaue nicht erhöhen, und somit die Belastungen aus den Tagebauen für die Anwohner nicht verringern. Die Maßnahmen sind durch die bestehenden Pläne und Zusagen abgesichert. Der vorgesehene Luftreinhalteplan dient also vorrangig der Reduzierung der Belastungen aus dem regionalem Hintergrund, die den größten Anteil (Luftreinhalteplan Hambach 78%), des Verkehrs und der weiteren Industriebetrieb. Nachvollziehbar ist hier der Wunsch nach einer Reduzierung dieser Belastungen. Nicht nachvollziehbar ist dann allerding die Gebietskulisse des „Rheinischen Revieres“, die in dieser Betrachtensweise eher willkürlich wirkt, da Belastungen aus dem regionalen Hintergrund überall mehr oder weniger auftreten. Es stellt sich dann berechtigt die Frage, warum nicht weitere Kommunen in NRW sich der Reduzierung dieser Belastung stellen sollten, und beispielsweise angrenzende Städte am Revier sich nicht den Vorgaben eines Luftreinhalteplanes unterziehen sollen, obwohl sie genauso im regionalen Hintergrund, mit Industrie und Verkehr emittieren. So werden nur die Kommunen im Geltungsbereich eines Luftreinhalteplanes – in Inden ohne Grenzwertüberschreitung - aufgefordert, sogenannte Festbrennstoffverordnungen zu erlassen. Dies auch unter der Berücksichtigung der mit einer Aufstellung eines Luftreinhalteplanes verbundenen Negativwirkung. Hier wird eine Region zu Unrecht im Hinblick auf die Luftqualität im Vergleich zu anderen Gebieten problematisiert. Hierdurch könnten Schäden als Wohn- und Wirtschaftsstandort entstehen. Die betroffenen Kommunen wurden von dem Projektgruppenleiter (Bezirksregierung Köln) gebeten schriftlich Stellung zu beziehen. Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, die Aufstellung eines „Revierweiten Luftreinhalteplanes“ abzulehnen Beschlussvorlage 108/2013 Seite 2