Daten
Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
30.10.13, 17:01
Aktualisiert
30.10.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 27 06/4
29.10.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
14.11.2013
TOP Ein Ja
Nein
94/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss erklärt sein Einvernehmen gem. § 54 Abs. 3 Satz1 Landeswassergesetz NRW
(LWG NRW) zur 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des WVER für die Jahre
2014 – 2025
Begründung:
Dem WVER obliegt gem. § 54 LWG NRW die Abwasserbeseitigungspflicht in seinem
Verbandsgebiet.
Er ist verpflichtet, für die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Gebietskörperschaften ein
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen. Dieses ist im Abstand von fünf Jahren
fortzuschreiben. In diesem Konzept trifft er eine Aussage über die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen
Baumaßnahmen.
Der WVER legt fristgerecht nunmehr die vierte Fortschreibung des ABK für den Zeitraum von
2014 bis 2025 vor.
Die Maßnahmen wurden mit der BR Köln abgestimmt. In einem zweiten Schritt erfolgt nun die
formelle Beteiligung der Kommunen.
Für die Gemeinde Inden wird im ABK folgender Bestand ausgewiesen:
1. Kläranlage Schophoven
2. Sonderbauwerke (RRB BPl 14, RÜB Merödgen, Rathausstraße, Uferstraße und
Schophoven).
Neben dem ausgewiesenen Bestand werden im derzeitigen ABK im Vergleich zum Letzten aus
2008 auch Maßnahmen aufgeführt, die sich zeitlich verschoben haben bzw. weggefallen oder noch
in Bearbeitung sind (RÜB Schophoven, Rurstraße).
Aus den bisherigen Erkenntnissen der vorgenannten Grundlagenermittlung wurde entsprechende
Maßnahmen für das neue ABK gebildet und deren Kosten abgeschätzt.
Für das Gemeindegebiet Inden wäre dies das RÜB Schophoven (alte Kläranlage Schophoven), das
im Jahre 2014 nach der SüwV-Kan ertüchtigt werden soll. Geschätzte Investition in Höhe von
150.000,00€.
Dieser Betrag ist bereits in die aktuelle Gebührenbedarfsberechnung 2014 der Gemeinde Inden
eingeflossen.