Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
20.06.13, 17:01
Aktualisiert
20.06.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
67 30 01 Ot/Xho.
Renate Xhonneux
18.06.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
03.07.2013
Rat
17.07.2013
TOP Ein Ja
Nein
47/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. Änderungssatzung vom 17.07.2013 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der
Gemeinde Inden vom 10.12.2003
Beschlussentwurf:
Das vorgeschlagene Friedhofskonzept wird umgesetzt. Die Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 in Form der 7. Änderungssatzung vom
17.07.2013 wird beschlossen.
Begründung:
Seit einigen Jahren befindet sich die Trauerkultur in einer Phase des grundlegenden Wandels. Für
viele, vor allem ältere Angehörige, wird die Grabpflege zunehmend zur Belastung.
Auf die zu erwartende Erhöhung der Sterberate durch die älter werdende geburtenstarke
Nachkriegsgeneration müssen wir heute reagieren. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen
werden sich Jahrzehnte später zeigen (vergleichbar mit dem „Wahlgräber-Boom“ der 1970er Jahre).
Die Trauernden und Hinterbliebenen sind die eigentlichen Träger der Bestattungs- und
Friedhofskultur, und deshalb haben ihre Bedürfnisse Vorrang. Den Wünschen der Angehörigen
entgegen zu kommen ist der Sinn der angepassten Grabkonzepte.
Große Sargwahlgräber nehmen immer mehr ab; der Trend geht vermehrt zu Urnenbestattungen. In
den Jahren 2010 – 2012 lag der Anteil der Urnenbeisetzungen bei 134 von insgesamt 197
Beerdigungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Inden. Das sind 68 %. (Anlage 1)
Noch in diesem Sommer wird auf dem Lamersdorfer Friedhof ein neues Urnenwahlgrabfeld
angelegt; in Inden/Altdorf und Lucherberg zum Herbst 2013.
Ein erster Schritt eines an der Zukunft orientierten Friedhofskonzeptes waren die 2007 eingeführten
pflegefreien Rasengräber, deren Akzeptanz die Richtigkeit dieser Entscheidung zeigt.
Als weiteren Schritt schlägt die Friedhofsverwaltung nun vor, zusätzliche Möglichkeiten der
Grabart und –gestaltung auf allen Friedhöfen der Gemeinde Inden anzubieten:
1.
Pflegefreie Rasen-Partnergräber (nur Urnen)
Kriterien für die Wahl von pflegefreien Urnen- Rasengräbern sind nach den Erfahrungen seit 2007
unter anderem kinderlose Partnerschaften, allein stehende Personen, Kinder und sonstige
Verwandte nicht am Ort, Veränderung der Verantwortlichkeit (wollen die Grabpflege nicht
zumuten), Gesundheits-/Krankheits- und Altersgründe, Änderung der wirtschaftlichen
Verhältnisse.
Vermehrt haben die überlebenden Partner mit der Beisetzung in Rasenreihengräbern Probleme bei
der Trauerbewältigung als zunächst angenommen. Die Gewissheit, nicht neben dem Lebenspartner
beigesetzt zu werden, macht ihnen zu schaffen.
Lösungsvorschlag:
In den bestehenden Urnen-Rasenfeldern wird die Möglichkeit angeboten, die Urnen von
Lebenspartnern unter einer gemeinsamen Platte beizusetzen.
Bei der zweiten Beisetzung ist eine neue Platte erforderlich mit neuer Beschriftung. Die Gebühr bei
der zweiten Beisetzung ist identisch anzusetzen mit dem Ersterwerb zzgl. der Zusatzgebühr (§ 5
Abs I Satz 3 der Friedhofsgebührensatzung, z.Zt. 300,00 €).
Begründung: der Aufwand für die Bestellung und Verlegung der neuen Platte ist der gleiche wie bei
der ersten. Eine Erstattung für die bei der ersten Beisetzung bezahlte Rasenpflege erfolgt nicht.
Dieser Anteil wird für die doppelt so breite Graböffnung und Seitwärtsbettung der beigesetzten
ersten Urne angerechnet.
Rasen-Partnergräber für Sargbestattungen werden aus technischen Gründen nicht angeboten.
2.
Pflegeleichte Gräber
Dieser Grabtyp ist keine neue Grabart, sondern lediglich eine alternative Form der Gestaltung. Sie
kann auf alle bereits bestehenden Wahl- und Reihengräber sowohl für Särge als auch für Urnen
angewendet werden.
Vorteile:
Die Angehörigen haben die freie Wahl der Grabpflege, das bedeutet:
- ein Beet in voller Größe des Grabes oder nur einen Teil davon anzulegen
- Pflege des Beetes nur solange man kann und will
- Einsaat und Übernahme der Pflege durch die Gemeinde ist jederzeit möglich
- durch eine Grudplatte besteht nach der Einsaat weiterhin die Möglichkeit Vasen, Schalen und
Lampen abzusetzen
Bereits bestehende Gräber können in pflegeleichte zurückgebaut werden, wenn die Angehörigen
Mähkanten und Grundsockel fachgerecht anlegen lassen.
Die Einfassung der Gräber ist ebenerdig anzulegen (= Mähkante). Sie muss 10 cm breit sein um ein
gefahrloses Überfahren beim Mähen zu gewährleisten. Das Material hat aus Gründen der
Haltbarkeit, der Reinigung und Sichtbarkeit von Fahrspuren aus geschliffenem dunklem Granit zu
bestehen. Der Festigkeit wegen wird europäischer Granit bevorzugt.
Für die Abstände zwischen den Gräbern in neuen Grabfeldern werden 40 cm empfohlen, damit sie
entweder sofort oder später mit Rasen eingesät und gemäht werden können.
Die Gebühr für die Pflege der Grabstätten beträgt 20,00 €/Jahr für eine Sarggrabstelle von 100 x
200 cm (Anlage 2). Daraus ergeben sich für eine Vollpflege über 30 Jahre für ein
Einzel-Sarggrab
600,00 €
Doppel-Sarggrab
1.200,00 €
Urnengrab
300,00 €
3.
Jährlicher Wiedererwerb für Wahlgräber
Beschlussvorlage 47/2013
Seite 2
Bisher können Wahlgräber nach Ablauf der Nutzungszeit von 30 Jahren nur für den Zeitraum von
10, 20 oder 30 Jahren wieder erworben werden. Für viele der inzwischen älter gewordenen
Angehörigen (Generation 65+) ist das zu lang. Mit Änderung der Satzung wird ein jährlicher
Wiedererwerb ermöglicht. Das entspricht dem mehrfach geäußerten Wunsch vieler Angehöriger.
- Kosten je Grabstelle im Sarggrab betragen 45,00 €/Jahr, im Urnengrab 30,00 €/Jahr.
Anlagen:
1. 7. Änderungssatzung vom 17.07.2013 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in
der Gemeinde Inden vom 10.12.2003
2. Änderungssatzung vom 17.07.2013 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
3. Bestattungsstatistik 2000-2012
4. Berechnung Kosten der Grabpflege
5. Aufnahmen Zustand Gemeinde Inden, Kempen und Muster Steinmetzinnung
6. Flyer der Steinmetzinnung Aachen
Beschlussvorlage 47/2013
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