Daten
Kommune
Inden
Größe
7,7 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
13.09.13, 17:01
Aktualisiert
13.09.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ulrich Schuster
12.09.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
25.09.2013
TOP Ein Ja
Nein
80/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die
Haushaltsjahre 2014 und 2015
Beschlussentwurf:
Seitens der Gemeinde Inden wird das Benehmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW nicht hergestellt. Für
die Begründung wird auf die gemeinsame Erklärung der Bürgermeisterin/der Bürgermeister des
Kreises Düren verwiesen. Von der Gelegenheit der schriftlichen bzw. persönlichen Anhörung wird
Gebrauch gemacht.
Begründung:
Der Kreis Düren beabsichtigt für die Haushaltsjahre 2014/2015 einen Doppelhaushalt aufzustellen
und zu verabschieden. Gem. § 55 der KrO NRW ist vor der Einbringung des Haushaltes in den
Kreistag ein Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage durchzuführen.
Der Landrat des Kreises Düren beabsichtigt, den Haushalt am 25.09.2013 in den Kreistag
einzubringen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stellungnahme der Gemeinde beim Kreis Düren
eingegangen sein.
Mit Schreiben vom 12.08.2013 hat der Landrat des Kreises Düren das Verfahren eingeleitet und die
wesentlichen Eckpunkte erläutert. Das Schreiben des Landrates ist als Anlage beigefügt.
Derzeit wird von der Bürgermeisterin / den Bürgermeistern des Kreises Düren eine gemeinsame
Stellungnahme erarbeitet. Ich beabsichtige, vorbehaltlich eines entsprechenden politischen
Beschlusses das Benehmen zunächst nicht herzustellen, da die Sitzung des Hauptausschusses
zeitlich mit dem Abgabeschluss für die Stellungnahme zusammenfällt. Die endgültige Form der
beabsichtigten Stellungnahme werde ich Ihnen vor der Sitzung des Hauptausschusses zuleiten.
Für die Verweigerung des Benehmens darf ich aus meiner Sicht vor allem darauf hinweisen, dass
durch die außergewöhnlich starke Erhöhung der (Gesamt-) Kreisumlage (verursacht durch die
Jugendamtsumlage) sich für die Gemeinde Inden Erhöhungen für 2014 von rd. 510 Tsd. € und für
2015 von rd. 610 Tsd. € gegenüber den geplanten Haushaltsansätzen ergeben. Dies bedeutet eine
weitere Steigerung der Grundsteuer B um rd. 200 bzw. 250 Punkte. Alleine daraus mögen Sie
ersehen, dass dringender Handlungsbedarf aus Sicht der Gemeinde gegeben ist und jede noch so
geringe Möglichkeit eines Gegensteuerns wahrgenommen werden muss. Weitere Ausführungen
werde ich ggfls. im Zusammenhang mit der Übersendung der zur Zeit in Bearbeitung befindlichen
Stellungnahme machen.