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Beschlussvorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,7 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
13.09.13, 17:01
Aktualisiert
13.09.13, 17:01
Beschlussvorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ulrich Schuster 12.09.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 25.09.2013 TOP Ein Ja Nein 80/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Beschlussentwurf: Seitens der Gemeinde Inden wird das Benehmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW nicht hergestellt. Für die Begründung wird auf die gemeinsame Erklärung der Bürgermeisterin/der Bürgermeister des Kreises Düren verwiesen. Von der Gelegenheit der schriftlichen bzw. persönlichen Anhörung wird Gebrauch gemacht. Begründung: Der Kreis Düren beabsichtigt für die Haushaltsjahre 2014/2015 einen Doppelhaushalt aufzustellen und zu verabschieden. Gem. § 55 der KrO NRW ist vor der Einbringung des Haushaltes in den Kreistag ein Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage durchzuführen. Der Landrat des Kreises Düren beabsichtigt, den Haushalt am 25.09.2013 in den Kreistag einzubringen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stellungnahme der Gemeinde beim Kreis Düren eingegangen sein. Mit Schreiben vom 12.08.2013 hat der Landrat des Kreises Düren das Verfahren eingeleitet und die wesentlichen Eckpunkte erläutert. Das Schreiben des Landrates ist als Anlage beigefügt. Derzeit wird von der Bürgermeisterin / den Bürgermeistern des Kreises Düren eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Ich beabsichtige, vorbehaltlich eines entsprechenden politischen Beschlusses das Benehmen zunächst nicht herzustellen, da die Sitzung des Hauptausschusses zeitlich mit dem Abgabeschluss für die Stellungnahme zusammenfällt. Die endgültige Form der beabsichtigten Stellungnahme werde ich Ihnen vor der Sitzung des Hauptausschusses zuleiten. Für die Verweigerung des Benehmens darf ich aus meiner Sicht vor allem darauf hinweisen, dass durch die außergewöhnlich starke Erhöhung der (Gesamt-) Kreisumlage (verursacht durch die Jugendamtsumlage) sich für die Gemeinde Inden Erhöhungen für 2014 von rd. 510 Tsd. € und für 2015 von rd. 610 Tsd. € gegenüber den geplanten Haushaltsansätzen ergeben. Dies bedeutet eine weitere Steigerung der Grundsteuer B um rd. 200 bzw. 250 Punkte. Alleine daraus mögen Sie ersehen, dass dringender Handlungsbedarf aus Sicht der Gemeinde gegeben ist und jede noch so geringe Möglichkeit eines Gegensteuerns wahrgenommen werden muss. Weitere Ausführungen werde ich ggfls. im Zusammenhang mit der Übersendung der zur Zeit in Bearbeitung befindlichen Stellungnahme machen.