Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
05.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.11.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
101/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2011
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe
von 19.149 € einen Restbetrag von 6.811 € ( = 19.149 € minus 12.338 € ) als Gewinnvortrag
für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe
von 15.407 € einen Restbetrag von 8.376 € ( = 15.407 € minus 7.031 € ) als Verlustvortrag
für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der
angespannten finanziellen Lage (Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings
dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden
weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines
Zeitraumes von drei Jahren an.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Erstattungsbetrag von
1.038 €, der aus den Nachkalkulationen des Jahres 2010 resultierte, auch die Hälfte des
Überschusses der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 von 12.339 € berücksichtigt.
Damit sollten zu große Sprünge bei den Restmüllgebühren im Jahr 2013 und später vermieden
werden.
Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab nunmehr einen
Überschuss von 19.149 €. Daher sollte für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein restlicher
Gewinnvortrag von 6.811 € ( = 19.149 € minus 12.338 € ) berücksichtigt werden, um den
Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben
diesem Betrag zu wenig entlastet.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Rest-Fehlbetrag von
11.962 €, der aus den Nachkalkulationen des Jahres 2010 resultierte, auch die Hälfte des Fehlbetrages der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 von 7.032 € berücksichtigt. Damit
sollten ebenfalls zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2013 und später vermieden
werden.
Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 15.407 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sollte daher nur der Restfehlbetrag von
8.376 € ( = 15.407 € minus 7.031 € ) berücksichtigt werden, um den Gebührenzahler nicht zu hoch
zu belasten.
Beschlussvorlage 101/2013
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