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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2011)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2011) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2011)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 05.11.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.11.2013 Rat 12.12.2013 TOP Ein Ja Nein 101/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2011 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 19.149 € einen Restbetrag von 6.811 € ( = 19.149 € minus 12.338 € ) als Gewinnvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 15.407 € einen Restbetrag von 8.376 € ( = 15.407 € minus 7.031 € ) als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage (Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Erstattungsbetrag von 1.038 €, der aus den Nachkalkulationen des Jahres 2010 resultierte, auch die Hälfte des Überschusses der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 von 12.339 € berücksichtigt. Damit sollten zu große Sprünge bei den Restmüllgebühren im Jahr 2013 und später vermieden werden. Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab nunmehr einen Überschuss von 19.149 €. Daher sollte für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein restlicher Gewinnvortrag von 6.811 € ( = 19.149 € minus 12.338 € ) berücksichtigt werden, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu wenig entlastet. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2013 wurde neben einem Rest-Fehlbetrag von 11.962 €, der aus den Nachkalkulationen des Jahres 2010 resultierte, auch die Hälfte des Fehlbetrages der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2011 von 7.032 € berücksichtigt. Damit sollten ebenfalls zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2013 und später vermieden werden. Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 15.407 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sollte daher nur der Restfehlbetrag von 8.376 € ( = 15.407 € minus 7.031 € ) berücksichtigt werden, um den Gebührenzahler nicht zu hoch zu belasten. Beschlussvorlage 101/2013 Seite 2