Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
410/2012
Erstellt am:
21.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
(Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828)
- Aufstellungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 410/2012 . Seite 2 / 3
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim (Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der
Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
(Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828)
Ziel der Planung ist es die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes am südwestlichen Ortsrand von Pulheim zuschaffen..
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Erläuterungen
Das im Rahmen dieser Vorlage einzuleitende Bauleitplanverfahren begründet sich u.a. aus dem Prozess zur demographischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser
Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur
Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe,
Ausstattung, Lage).“ Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser
Zielerreichung.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das bestehende Wohngebiet „Europaviertel“, das auf der planungsrechtlichen
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 58 Pulheim 1. Änderung entwickelt werden konnte.
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindergarten an der Pariser Straße) wurde u.a. im Vorgriff auf
zukünftige Siedlungsentwicklungen geführt, so dass in dem geplanten Bereich eine wichtige Infrastruktureinrichtung
bereits vorhanden sein wird, die ein wichtiger Standortfaktor für den Ansiedlungswillen von jungen Familien ist. Der
Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim wird zur übersichtlichen Abgrenzung des Geltungsbereiches erneut Bestandteil des
hier einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens. Der Regelungsinhalt des BP 106 Pulheim wird in den BP 113 Pulheim
überführt.
Derzeit beurteilen sich Vorhaben in diesem Bereich nach § 35 BauGB, so dass die zeitnahe Entwicklung eines Wohngebietes planungsrechtlich die Durchführung einesBebauungsplanverfahrens erfordert. Es wird daher empfohlen, zu dessen Einleitung den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung eines Wohngebietes samt begleitender Ortsrandbegrünung am südwestlichen Siedlungsrand Pulheims
geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8 Hektar (ha), schließt aber auch künftige Freiflächen
(Siedlungsrandeingrünung, Flächen für den Ausgleich etc. ) mit ein.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt die fast vollständige Plangeltungsbereichsfläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim stellt für
den gesamten Geltungsbereich „Landwirtschaftliche Fläche dar, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes
notwendig wird, die im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden soll.
Vorlage Nr.: 410/2012 . Seite 3 / 3
Um das Verfahren einzuleiten empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, zu fassen.
Das städtebauliche Konzept soll aus der parallel zu entwickelnden Rahmenplanung Pulheim Süd abgeleitet werden. In
Vorlage Nr. 412/2012, in der die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens vorgeschlagen wird, wird der Vorschlag beschrieben, das Rahmenplanungskonzept im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbes oder eines alternativen Verfahrens wie z.B. einer Parallelbeauftragung mehrerer Büros erarbeiten zu lassen. Das konkrete städtebauliche Konzept für
die Erarbeitung des BP 113 Pulheim sollte dann durch das Büro erarbeitet werden, dessen Konzept aus diesem Verfahren als realisierungswürdig hervorgeht. Eine Kostenschätzung ist noch vorzunehmen, bislang stehen hierfür noch nicht
alle Informationen zur Verfügung.
Der vorgeschlagene Beschluss ruft noch keine externen Kosten hervor, begründet jedoch die Einholung von Angeboten
für Grundlagenermittlungen und die Beauftragung von Fachgutachten wie z.B. der Artenschutzprüfung.