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Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
29.05.13, 17:01
Aktualisiert
29.05.13, 17:01
Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt 12 91 00 27.02.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 12.06.2013 TOP Ein Ja Nein 12/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für die Kommunalwahl 2014, der aus 6. Beisitzern und sechs persönlichen Stellvertretern bestehen soll. Auf Vorschlag der Fraktionen werden gewählt: Ordentliches Mitglied: Stellvertretendes Mitglied: .... .... Begründung: Zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2014 sollte frühzeitig das Gemeindegebiet in Wahlbezirke eingeteilt werden, damit auch der Landrat als Kreiswahlleiter seine Wahlgebietseinteilung für die Kreistagswahl organisieren kann. Die Einteilung des Wahlgebietes ist eine der Aufgaben des Wahlausschusses. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes wählt. In der Vergangenheit wurden sechs Beisitzer für den Wahlausschuss gewählt. Die Besetzung erfolgt nach der Größe der Fraktionen (2/2/1/1/-). Der Wahlausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, b) über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft, c) über die Zulassung er Wahlvorschläge zu entscheiden, d) das Wahlergebnis festzustellen, e) ggf. einen früheren Beginn der Wahlzeit festzusetzen, wenn besondere Gründe es erfordern