Daten
Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
29.05.13, 17:01
Aktualisiert
29.05.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
12 91 00
27.02.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
12.06.2013
TOP Ein Ja
Nein
12/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für
die Kommunalwahl 2014, der aus 6. Beisitzern und sechs persönlichen Stellvertretern bestehen
soll. Auf Vorschlag der Fraktionen werden gewählt:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertretendes Mitglied:
....
....
Begründung:
Zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2014 sollte frühzeitig das Gemeindegebiet in Wahlbezirke
eingeteilt werden, damit auch der Landrat als Kreiswahlleiter seine Wahlgebietseinteilung für die
Kreistagswahl organisieren kann.
Die Einteilung des Wahlgebietes ist eine der Aufgaben des Wahlausschusses.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn
Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes wählt.
In der Vergangenheit wurden sechs Beisitzer für den Wahlausschuss gewählt.
Die Besetzung erfolgt nach der Größe der Fraktionen (2/2/1/1/-).
Der Wahlausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a)
das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
b)
über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu
entscheiden, wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft,
c)
über die Zulassung er Wahlvorschläge zu entscheiden,
d)
das Wahlergebnis festzustellen,
e)
ggf. einen früheren Beginn der Wahlzeit festzusetzen, wenn besondere Gründe es
erfordern