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Vorlage (Bestellung eines Kämmerers)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Vorlage (Bestellung eines Kämmerers) Vorlage (Bestellung eines Kämmerers)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 23.07.2014 240/2014 Betreff Bestellung eines Kämmerers Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat bestellt den Leiter des Fachbereichs Finanzen, Herrn Oberverwaltungsrat Rolf Radermacher, mit sofortiger Wirkung zum Kämmerer der Stadt Brühl. Gleichzeitig wird Herr Beigeordneter Gerd Schiffer zum stellvertretenden Kämmerer bestellt. Erläuterungen: Mit der Einführung des Neuen Kommunale Finanzmanagements (NKF) ist die Funktion des Kämmerers in der Gemeindeordnung (GO) nunmehr für alle Kommunen verbindlich vorgegeben. Dies ergibt sich aus § 80 i.V.m. § 71 GO NRW. Dabei wird zwischen einem „beauftragten Kämmerer“ oder einem „bestellten Kämmerer“ unterschieden. Während dem „bestellten Kämmerer“ alle Rechte des Kämmerers aus der Gemeindeordnung zustehen, liegt bei einem „beauftragten Kämmerer“ die Entscheidungskompetenz bezüglich über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen und bezüglich des Erlasses einer Haushaltssperre beim Bürgermeister. Ein bestellter Kämmerer hat darüber hinaus die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Während in kreisfreien Städten nur ein Beigeordneter zum Kämmerer bestellt werden kann, ist es in kreisangehörigen Städten möglich, die Funktion des Kämmerers auch einem sonstigen Bediensteten zu übertragen. Die Beauftragung könnte durch den Bürgermeister erfolgen; die Bestellung eines Kämmerers ist Aufgabe des Rates. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 240/2014 Es wird vorgeschlagen, aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seines Fachwissens im Bereich der Finanzverwaltung Herrn Rolf Radermacher zum Stadtkämmerer der Stadt Brühl zu bestellen. Für den Fall der Abwesenheit des Stadtkämmerers sollte ein Stellvertreter bestellt werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14