Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
01/2
Datum
Vorlagen-Nr.
23.07.2014
240/2014
Betreff
Bestellung eines Kämmerers
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat bestellt den Leiter des Fachbereichs Finanzen, Herrn Oberverwaltungsrat Rolf
Radermacher, mit sofortiger Wirkung zum Kämmerer der Stadt Brühl.
Gleichzeitig wird Herr Beigeordneter Gerd Schiffer zum stellvertretenden Kämmerer bestellt.
Erläuterungen:
Mit der Einführung des Neuen Kommunale Finanzmanagements (NKF) ist die Funktion
des Kämmerers in der Gemeindeordnung (GO) nunmehr für alle Kommunen verbindlich
vorgegeben. Dies ergibt sich aus § 80 i.V.m. § 71 GO NRW.
Dabei wird zwischen einem „beauftragten Kämmerer“ oder einem „bestellten Kämmerer“
unterschieden. Während dem „bestellten Kämmerer“ alle Rechte des Kämmerers aus der
Gemeindeordnung zustehen, liegt bei einem „beauftragten Kämmerer“ die Entscheidungskompetenz bezüglich über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen und bezüglich des Erlasses einer Haushaltssperre
beim Bürgermeister. Ein bestellter Kämmerer hat darüber hinaus die Aufsicht über die
Finanzbuchhaltung.
Während in kreisfreien Städten nur ein Beigeordneter zum Kämmerer bestellt werden
kann, ist es in kreisangehörigen Städten möglich, die Funktion des Kämmerers auch einem sonstigen Bediensteten zu übertragen.
Die Beauftragung könnte durch den Bürgermeister erfolgen; die Bestellung eines Kämmerers ist Aufgabe des Rates.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 240/2014
Es wird vorgeschlagen, aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seines Fachwissens
im Bereich der Finanzverwaltung Herrn Rolf Radermacher zum Stadtkämmerer der Stadt
Brühl zu bestellen.
Für den Fall der Abwesenheit des Stadtkämmerers sollte ein Stellvertreter bestellt werden.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14