Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
40/1
Datum
Vorlagen-Nr.
07.08.2014
259/2014
Betreff
Elternumfrage zur Qualität in der Kindertagespflege in Brühl 2014
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeister zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch Achtes Buch- Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII). In der Kindertagespflege werden in der Regel Kinder ab dem 2. Lebensmonat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres betreut und stellt für Eltern ein gleichrangiges
Betreuungsangebot neben dem der Kindertagesstätten dar. In der Kindertagespflege wird Bildung,
Erziehung und Betreuung geleistet, wie sie in Kindertagesstätten seit langem Standard ist. Der
Förderauftrag schließt die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes
mit ein, sowie die Vermittlung orientierender Werte und Regeln. Die Kindertagespflege soll die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
fördern, die Bildung und Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen, als auch den Erziehungsberechtigten dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Derzeit werden in der Kindertagespflege 151 Kinder von 43 Tagespflegepersonen betreut.
Seit in Kraft treten der öffentlich geförderten Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe zum
01.10. 2006 ist diese Betreuungsform in unserer Stadt quantitativ stetig ausgebaut und qualitativweiter entwickelt worden. Die Qualität der Kindertagespflege spielt eine Schlüsselrolle, wenn alle
Kinder chancengleich von Anfang an gut gefördert werden sollen. Dies stellt an die Qualität der
Arbeit von Tagespflegepersonen hohe Anforderungen. Diesem Aspekt Rechnung tragend, hat das
Jugendamt im April 2014 zusammen mit den Brühler Tagespflegepersonen beschlossen, auf der
Basis einer anonymen Elternumfrage zur Zufriedenheit mit der örtlichen Kindertagespflege die
Qualität zu erheben und Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten. In mehreren Treffen wurde in
einer Arbeitsgruppe von sieben Tagespflegepersonen und dem Familien- und Kinderbüro ein Fragebogen entwickelt, der allen Tagespflegepersonen im Rahmen einer Vollversammlung vorgestellt
wurde. Anschließend wurden an alle Eltern in den Tagespflegestellen je ein Exemplar des Fragebogens mit frankiertem Rückumschlag ausgehändigt. Der Fragebogen beinhaltete 19 Fragen und
bezog sich sowohl auf die Rahmenbedingungen als auch auf die pädagogischen Inhalte. Die UmBgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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Drucksache 259/2014
frage wurde zwischen dem 18.3. und 4.4.14.durchgeführt. Von den 164 ausgegebenen Fragebogen ist ein Rücklauf von 74 Exemplaren( 41,1%) zu verzeichnen und kann daher als durchaus
repräsentativ gewertet werden. Als kurzes Fazit kann festgehalten werden, dass die Eltern den
Tagespflegepersonen sowie den Rahmenbedingungen durchweg ein gutes Zeugnis ausstellen.
Die Umfrage gibt auch Hinweise für Verbesserungsmöglichkeiten. In der Sitzung werden der Fragebogen sowie die Ergebnisse detailliert vorgestellt.
Bgm.
Zust. Dez.
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